Die österreichische Volksanwaltschaft fungiert weiter als Alibi zur Vernebelung der desaströsen Zustände des Landes. Im Bericht gefordert werden Sterbeverfügung und finanzielle Begünstigungen. Doch wir brauchen Sicherheit des Eigentums statt Subventionen. Von Johannes Schütz
6.085 Beschwerden wurden im vergangenen Jahr von der österreichischen Volksanwaltschaft nicht bearbeitet. Das mussten die drei Volksanwälte Christoph Luisser, Gaby Schwarz und Bernhard Achitz im Jahresbericht für 2025 gestehen. Sie präsentierten das miserable Ergebnis am 28. April, dieses Mal nicht in der Singerstraße und im Ballsaal der Volksanwaltschaft, ansonsten von den Ombudsleuten berauschend gefeiert, es wurde für diese prekäre Öffentlichkeitsarbeit, zur Beruhigung im Land, in der Bankgasse der Presseclub Concordia bevorzugt.
Die genannten Beschwerden sind Hinweise auf Amtsmissbrauch, dabei ging es hauptsächlich um nicht gerechtfertigte Vermögensübernahmen bei Erwachsenenvertretungen und Sachwalterschaften, Verlassenschaften, Insolvenzverfahren, Exekutionen.
„Meist ging es um die Abhandlung von Verlassenschaften, Exekutionen, Insolvenzverfahren oder Fragen der Erwachsenenvertretung“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2025, Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2026, S. 185)
Volksanwälte tolerieren Verletzungen des Eigentumsrechts
In Österreich wurde die Volksanwaltschaft erst 1977 genehmigt, fünfzig Jahre nach dem historischen Brand des Justizpalastes, der nach sogenannten „Schandurteilen“ durch den Aufruhr einer empörten Masse ausgelöst wurde. Doch bis jetzt behaupten die österreichischen Volksanwälte, es wäre keine Zuständigkeit gegeben, bei Willkür durch eine despotische Justiz, auch bei schweren Verletzungen der Grundrechte dürfe keine Untersuchung erfolgen, denn Kontrolle der selbstherrlichen Richter wäre nicht möglich.
„6.085 Eingaben lagen außerhalb des gesetzlichen Prüfauftrags, insbesondere weil sie in die Zuständigkeit der unabhängigen Gerichtsbarkeit fielen“, so lautet der Pretext der österreichischen Volksanwälte.
(Ebd., S. 16).
Schweden ist damit nicht das Vorbild der Volksanwälte von Wien. In Stockholm wurde die erste Volksanwaltschaft der Welt bereits 1809 als Justizombudsmann eingerichtet, ausdrücklich auch mit der Aufgabe, die Taten der Richter zu überwachen.
Mangelndes Freizeitprogramm in Strafanstalten
Die Volksanwälte widmeten im aktuellen Bericht willkürlichen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch bei Sachwalterschaft und Erwachsenenvertretung keine Zeile. Dafür sind die Volksanwälte besorgt über das Freizeitprogramm von Häftlingen, die für ihre Verbrechen verurteilt wurden. Die österreichischen Gefängnisse werden auf 40 Seiten ausführlich dargestellt (ebd., S. 188 – 227).
„Hinzu kommt die Langeweile. Es gibt keine Beschäftigung. Außer der einen Stunde Aufenthalt im Freien sind die Häftlinge 23 Stunden im Haftraum eingeschlossen“.
(ebd., S. 191)
Offenbar erwarten die Volksanwälte, dass Fernsehgeräte in den Zellen eingerichtet werden, dafür wird die Justizanstalt Linz als vorbildlich beschrieben:
„Standard ist nunmehr ein an der Wand montierter Fernseher mit den entsprechenden Anschlüssen, die künftig eine erweiterte Nutzung, etwa Telefonieren aus dem Haftraum, erlauben“ (ebd., S. 199).
Erwartet wird noch die Installation von Videotelefonie (ebd., S. 205). Die Justizanstalt Korneuburg wird von den Volksanwälten scharf in die Kritik genommen, da in vier „besonders gesicherten Zellen“ kein Fernsehgerät zur Verfügung stünde (ebd., S. 197).
Die Volksanwälte betreuen und belohnen damit die Täter, aber ignorieren die Opfer der Sachwalter. Die willkürlichen Vermögensübernahmen werden zivilrechtlich abgesegnet, von den Betroffenen wurde keine Straftat begangen. Es geht dabei nicht um Begnadigung oder vorzeitige Entlassung, obwohl die österreichischen Justizbehörden bei Fällen von Erwachsenenvertretung diesen Eindruck erwecken wollen und dabei manipulierte Gutachten zelebrieren, die vorgebliche Schwäche als Ausrede für Vermögensübernahmen stammeln.
Die Volksanwälte könnten für das kommende Jahr noch erwägen, zur besseren Ausstattung der Gefängnisse, dass Fernsehgeräte, Computer und Bibliotheken, die von Sachwaltern erbeutet wurden, den Strafanstalten zur Verfügung gestellt werden, zum Amusement der Häftlinge. Es wurde in Österreich bereits eine so hohe Zahl an Geräten aus den Beständen ehrbarer Bürger geplündert, dass die Sachwalter diese nicht mehr verwerten können, der Markt ist bei solchen Objekten in Wien längst überfüllt. Goldschmuck und Wertpapierdepots sollten deshalb den Sachwaltern genügen. Mehr über kriminelle Vermögensübernahmen der Justizbehörden forschen, weniger über Gefängnisse schwätzen, das muss den österreichischen Volksanwälten deutlich empfohlen werden.
Justizministerium mit den meisten Beschwerden
Tatsächlich überprüfte die Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr in allen Ressorts insgesamt 12.078 Beschwerden, davon in der Bundesverwaltung 7.665 Fälle und in der Landes- und Gemeindeverwaltung 4.413 Fälle. Die „unabhängige Gerichtsbarkeit“ wird zwar nicht untersucht, dennoch wurde das Bundesministerium für Justiz mit den meisten Beschwerden belastet, mit 1.729 Fällen, davon betrafen 1.145 Eingaben die Strafanstalten, ansonsten wurden insbesondere Verfahrensverzögerungen und die Untätigkeit der Staatsanwaltschaften genannt (ebd., S. 187).
Schon in den vergangenen Jahren wurden fehlende Ermittlungen der Justizbehörden bei Hinweisen auf strafrechtlich relevante Tatbestände konstatiert. Dies kann auch durch Weisungen verursacht worden sein, doch genauere Angaben über die Gründe der schlechten Leistungen der Staatsanwaltschaft wurden von der Volksanwaltschaft nicht vorgelegt. Die Problematik kann allerdings durch persönliche Erfahrungen bestätigt werden, bei Strafanzeigen auf der Grundlage investigativer Recherchen als Journalist, die durch Material belegt werden, aber von der Staatsanwaltschaft nicht untersucht wurden. Auch in Leserbriefen wurden diese Erfahrungen mit einer indolenten Staatsanwaltschaft beklagt.
Im negativen Ranking der Beschwerden folgten auf das Justizministerium, an zweiter Stelle das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit 1.655 Fällen und das Bundesministerium für Inneres mit 1.486 Fällen.
In den vergangenen Jahren wurden in den Berichten der Volksanwaltschaft bei der Auswahl der Beschwerden groteske Fälle bevorzugt dargestellt, als wäre die vorgesehene Dokumentation geschrieben für einen Auftritt im legendären Kabarett Simpl in der Wollzeile von Wien, beispielsweise mit Schimmelbefall in der Beamtendusche, Krankenkasse verweigert Kostenübernahme bei psychisch motivierten Tätowierungen. Die Bewertung der Beschwerden durch die Volksanwälte, bezüglich gesellschaftlicher Relevanz, Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit, lässt auch im 49. Jahr des Bestehens berechtigte Zweifel an der Sinnhaftigkeit ihrer Tätigkeit zu.
Erwachsenenvertreter wollen Zugriff
Die berechtigten Hinweise auf eklatante Verletzungen der Grundrechte und den Verlust des Rechts auf Eigentum bei Erwachsenenvertretung wurden von der Volksanwaltschaft nicht beachtet, die Opfer der Sachwalter nicht dokumentiert. Im Gegenteil, die Volksanwälte wollen den Erwachsenenvertretern noch mehr Spielraum für ihre Taten ermöglichen.
Dies wird deutlich bei einer Beschwerde, die Erwachsenenvertreter einbrachten, im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Soziales und Gesundheit. Denn die Österreichische Sozialversicherung gewährte Erwachsenenvertretern keinen Zugriff auf die Online-Portale. Die Sozialversicherung berücksichtigt dafür nur Vollmachten, die von einer Person freiwillig erteilt wurden, hingegen dürfen bei gerichtlichen Erwachsenenvertretungen diese Portale nicht verwendet werden.
„Mehrere Erwachsenenvertreterinnen und -vertreter wandten sich an die VA [Volksanwaltschaft], weil eine Anmeldung auf den Portalen der Österreichischen Sozialversicherung mit Erwachsenenvertretung nicht möglich ist“. (ebd., S. 106)
Eigentlich müsste diese Handhabung der Sozialversicherung positiv bewertet werden, im Sinne des Schutzes der Grundrechte, da damit gerichtlich befohlene Erwachsenenvertreter, gegen den Willen der Betroffenen eingesetzt, diese Portale nicht für ihre Zwecke verwenden können. Zuständig für Beschwerden über das Bundesministerium für Soziales ist Volksanwalt Bernhard Achitz, der schon im Jahresbericht für 2019 auffällig sich verhielt, als er die Bezahlung von Tätowierungen durch die Sozialversicherung forderte.
Jetzt wird die Sozialversicherung von Achitz gerügt, weil solche Erwachsenenvertreter keinen Zugang erhielten. Den Begierden der Sachwalter sollen damit mehr Möglichkeiten zugestanden werden. Die Sozialversicherung versprach dem scheltenden Volksanwalt, dass für diese Erwachsenenverteter ein Gebrauch der Portale bis Herbst 2026 möglich sein wird. Volksanwalt Achitz zeigte sich zufrieden:
„Die VA [Volksanwaltschaft] begrüßt die Initiative der Sozialversicherung, die nach Abschluss der dafür notwendigen Vorarbeiten möglichst rasch eine Anmeldung mit Erwachsenenvertretung in die Portale der Österreichischen Sozialversicherungen ermöglichen sollte“. (ebd., S. 107)
Lockere Praxis mit Sterbeverfügungen
Ebenfalls im Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Soziales und Gesundheit werden Sterbeverfügungen von Volksanwalt Achitz zum Thema gemacht. Dabei geht es um das Recht auf Suizid und die Möglichkeit, dass eine weitere Person die Durchführung unterstützt:
„das Recht einer bzw. eines Suizidwilligen, die Hilfe einer dazu bereiten dritten Person in Anspruch zu nehmen“. (ebd., S. 89)
Dies wird im Sterbeverfügungsgesetz geregelt, das mit 1. Januar 2022 in Kraft trat. Die Burgenländischen Patienten- und Behindertenanwaltschaft sollte eine solche Sterbeverfügung auf Antrag in das vorgesehene Register eintragen. Volksanwalt Achitz bemängelte nun an der Verwaltung, dass dafür auch die Anwesenheit der Person gefordert wurde, die „Hilfe“ beim Suizid leisten soll.
„Nach Einschätzung der VA [Volksanwaltschaft] lässt sich dem StVfG [Sterbeverfügungsgesetz] keine rechtliche Grundlage für die Forderung einer persönlichen Anwesenheit der Hilfe leistenden Person für die Errichtung einer Sterbeverfügung entnehmen“ (ebd., S. 90).
Ich möchte dazu mal offen mit Volksanwalt Achitz sprechen. Nach dem erschreckenden und dokumentierten Missbrauch durch Sachwalter seit Jahren und dem aktuell ermöglichten Zugriff auf die Portale der Sozialversicherung entsteht der Eindruck, dass die Sterbeverfügung das nächste Instrument sein soll, um Manipulationen bei Vermögensübernahmen zu legitimieren. Die Erwachsenenvertreter können mit einer Sterbeverfügung den Tod einer Person nunmehr offiziell anordnen, wurde ihnen doch bereits bisher „die Vertretung in medizinischen Angelegenheiten“ übertragen, damit auch die Entscheidung über Zwangsbehandlungen, nach Elektrokrampf und Sterilisation, könnte nun auch eine Exekution durch die Giftspritze gesetzlich abgesichert sein. Es ist bekannt, wie Gutachten erstellt wurden, die jeder Grundlage entbehren, um Vermögensübernahmen zivilrechtlich durchzuführen, in ähnlicher Weise kann künftig auch die Sterbeverfügung zum Einsatz kommen. Vielleicht wollen wir noch Kritiker der österreichischen Justiz und sonstige unerwünschte Personen damit auf gesetzlicher Grundlage hinrichten und ihr Eigentum übernehmen. Die Zustände in Österreich, die Volksanwalt Achitz mit seinen Forderungen deckt, sind nicht geheuer.
Suizid des Chefs im Justizministerium
Thema der Volksanwaltschaft sind auch die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Tod von Christian Pilnacek, zuvor der mächtige Sektionschef im Justizministerium. Dabei wurde von Journalisten bereits ein Zusammenhang mit politischen Interventionen vermutet. Doch die verantwortlichen Behörden erklärten Tod durch Suizid.
„Die VA [Volksanwaltschaft] ortet im Zwischenbericht gravierende Ermittlungsfehler rund um den Tod des ehemaligen Sektionschefs Christian Pilnacek. So sei die Polizei von einem Suizid ausgegangen – ungeachtet der Bedenken der Gemeindeärztin, weswegen mögliche Zeuginnen bzw. Zeugen und Beweise ignoriert worden seien“
(ebd., S. 158).
Die Kritik der Volksanwaltschaft an den mangelnden Untersuchungen in der Causa Pilnacek fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres. Die Volksanwaltschaft leitete dazu das Prüfverfahren „von Amts wegen“ ein:
„Der Leichnam des Verstorbenen wies zahlreiche Wunden auf (…) Gegen die Meinung der Gemeindeärztin versuchte eine Polizistin, die StA [Staatsanwaltschaft] von der Anordnung einer Obduktion abzubringen“
(ebd. S. 159).
Police Misconduct
Die Polizei betrafen 460 Beschwerden, dazu zählt das Melderecht, Dienstrecht, Personenstandsrecht, Waffenrecht, Passrecht, Wahlrecht, Pyrotechnikgesetz. Genannt wurden auch Probleme bei der Entgegennahme von Anzeigen:
„So wurde etwa kritisiert, dass Anzeigen nicht aufgenommen oder nicht an die zuständigen Stellen weitergeleitet wurden. Weitere Beschwerdegründe waren mangelhafte oder unvollständige Ermittlungen, fehlende Reaktionen der Polizei sowie Untätigkeit in bestimmten Fällen. Auch unfreundliches Verhalten, Beleidigungen“
(ebd., S. 154).
13 Beschwerden wurden über Misshandlungen und erniedrigende Behandlung vorgelegt, somit zu Übergriffen durch Polizeibeamte, doch die Volksanwaltschaft wollte kein Fehlverhalten bemerken:
„2025 erhielt die VA [Volksanwaltschaft] 13 Beschwerden über Misshandlungen bzw. erniedrigende Behandlung, stellte jedoch, wie auch in der Berichtsperiode 2024 (2024: 37 Beschwerden), keinen Missstand fest“ (ebd., S. 155).
Hoheitliche Leistung
Bei den Unterstützungszahlungen für Arbeitssuchende beklagte Volksanwalt Achitz, die „unscharfe Trennung zwischen hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Leistung“ (ebd., S. 67ff).
Auf drei Seiten widmet die Volksanwaltschaft sich ausführlich dieser Frage und der entsprechenden Definition:
Eine (formlose) Rückforderung oder Aufrechnung der hoheitlichen Leistung des Arbeitslosengelds ohne Vorliegen eines Rückforderungsbescheids ist unzulässig und stellt einen Missstand in der Verwaltung dar“ (ebd., S. 69).
Finanzielle Begünstigungen werden gefordert
Zahlreich sind die Beschwerden, die über nicht gewährte Subventionen und sonstige finanzielle Begünstigungen im Jahresbericht dokumentiert wurden. Mehrere Ressorts erhielten diesbezüglich Rügen. So wurde von Volksanwalt Achitz der Fall einer serbischen Staatsbürgerin genannt, die mit einem Unionsbürger verheiratet ist und in Österreich lebt. Nach rund drei Jahren Beschäftigung verlor sie ihren Arbeitsplatz. Arbeitslosengeld wurde ihr von der zuständigen Stelle verweigert (ebd., S. 63).
Das Finanzministerium gewährt „KFZ-Freibetrag für Personen mit einer geistigen Behinderung“ (ebd., S. 144). Doch kritisiert die Volksanwaltschaft, dass die diesbezügliche Information noch nicht genügend vermittelt werde. Zu diesem Problem konnte doch eine Erfolgsmeldung gegeben werden:
„Das BMF [Bundesministerium für Finanzen] sagte zu, die Website entsprechend sprachlich zu ergänzen, damit klargestellt ist, dass auch Personen mit einer geistigen Behinderung den KFZ-Freibetrag geltend machen können“ (ebd., S. 144)
Sicherheit des Eigentums statt Subventionen
Wir brauchen keine Subventionen. Wir benötigen auch keine überhöhten Renten für Hofräte, damit Korruption gedeckt wird. Die Grundrente für alle muss als Absicherung genügen.
Doch wollen wir nicht Ausplünderungen durch Sachwalter und Erwachsenenvertreter, die ehrlich verdientes Geld ordentlicher Bürger rauben. Es wäre erfreulich, wenn die österreichischen Volksanwälte dieses Anliegen künftig berücksichtigen.
Jahresbericht der österreichischen Volksanwaltschaft 2025:
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2025, Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2026, www.volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/PB-49-Kontrolle_öffentl._Verwaltung_2025_bf.pdf
Foto:
Volksanwältin Gaby Schwarz bei der Präsentation des Jahresberichts 2025. Die Volksanwälte Bernhard Achitz und Christoph Luisser werden von schweren Kameras gedeckt.
(Offizielles Pressefoto: Volksanwaltschaft)
