Die AfD beruft sich auf die christlich-abendländische Kultur. Die Deutsche Bischofskonferenz, die EKD und leitende katholische und evangelische Geistliche in Sachsen-Anhalt sehen jedoch in zentralen Positionen der Partei einen Widerspruch zum christlichen Menschenbild. Die Programme zeigen, woran sich dieser Konflikt entzündet.
Ein politischer Begriff
Im Bundestagswahlprogramm 2025 bekennt sich die AfD zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit. Muslime, die sich integrieren, die grundgesetzliche Ordnung achten und die Grundrechte anerkennen, bezeichnet sie als geschätzte Mitglieder der Gesellschaft. Im unmittelbar folgenden Absatz erklärt die Partei allerdings, der politische Islam stelle in seiner teilweise gewaltbereiten Ausprägung die „größte Gefahr für die christlich-abendländische Kultur in Deutschland“ dar.
In dieser Passage wird die christlich-abendländische Kultur nicht theologisch bestimmt. Der Begriff steht in einem sicherheits- und kulturpolitischen Zusammenhang. Das ist zunächst eine Feststellung über den Aufbau und den Inhalt dieses Programmabschnitts, keine Aussage darüber, was einzelne AfD-Mitglieder persönlich glauben.
Gerade hier beginnt aber der Konflikt mit den Kirchen. Das Christentum versteht den Wert eines Menschen nicht als Folge seiner Herkunft, Staatsangehörigkeit oder kulturellen Zugehörigkeit. Wer sich politisch auf das Christentum beruft, muss sich deshalb auch an dessen universalem Menschenbild messen lassen.
Die Grenze der katholischen Bischöfe
Die Deutsche Bischofskonferenz verabschiedete am 22. Februar 2024 einstimmig die Erklärung „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“. Darin schreiben die Bischöfe, nach mehreren Radikalisierungsschüben dominiere inzwischen vor allem in der AfD eine völkisch-nationalistische Gesinnung. Die Partei bewege sich nach ihrer Einschätzung zwischen Rechtsextremismus und einem Rechtspopulismus, der vom Rechtsextremismus ideologisch aufgeladen werde.
Die Begründung ist ausdrücklich theologisch. Die gleiche und unantastbare Würde jedes Menschen gründe in seiner Gottebenbildlichkeit. Ein Denken, das politische Zugehörigkeit und Rechte von ethnischer oder kultureller Gleichheit abhängig mache, widerspreche diesem Menschenbild. Aus dieser Diagnose ziehen die Bischöfe den Schluss, rechtsextreme Parteien und solche, die am Rand dieser Ideologie wachsen, seien für Christen weder ein Ort politischer Betätigung noch wählbar.
Damit ist nicht gesagt, dass sich aus einer einzelnen Wahlentscheidung sämtliche Überzeugungen eines Menschen ableiten ließen. Die Erklärung beurteilt politische Positionen und Parteien. Sie ersetzt keine Prüfung des einzelnen Menschen und seiner Beweggründe.
Die evangelische Kirche kommt zu einem ähnlichen Urteil
Die damals amtierende EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs schloss sich der Warnung der katholischen Bischöfe an. Nach der Stellungnahme der EKD vom 25. Februar 2024 seien völkisch-nationale Gesinnungen sowie menschenverachtende Haltungen und Äußerungen mit den Grundlagen des christlichen Glaubens nicht vereinbar. Fehrs warnte vor der Wahl rechtsextremer Parteien einschließlich der AfD, weil diese nach ihrer Einschätzung Minderheiten ausgrenzten und die Demokratie gefährdeten.
Zugleich erklärten weder die katholischen Bischöfe noch Fehrs das Gespräch mit Sympathisanten der Partei für beendet. Die Deutsche Bischofskonferenz hält ausdrücklich fest, die Kirche dürfe sich dem Dialog mit Menschen nicht entziehen, die für rechtsextreme Vorstellungen empfänglich, aber gesprächsbereit seien. Auch Fehrs forderte, stärker nach den Gründen für die Hinwendung zu Parteien am rechten Rand zu fragen.
Der Widerspruch aus den Reihen der AfD
Die AfD und ihre christlichen Unterstützer weisen die kirchliche Bewertung zurück. Der Verein „Christen in der AfD“ warf der Deutschen Bischofskonferenz im März 2024 vor, gegen das achte Gebot zu verstoßen und ein falsches Zeugnis über die Partei abzulegen. Über diese Reaktion berichtete Kirche+Leben. Diese Gegenposition gehört zu einer vollständigen Darstellung des Streits.
Sie beseitigt jedoch nicht die sachliche Frage, welche politischen Forderungen mit dem christlichen Menschenbild vereinbar sind. Darüber lässt sich nicht allein mit Selbstbeschreibungen entscheiden. Maßgeblich sind die Programme, öffentliche Äußerungen und die daraus folgenden politischen Vorhaben.
Kirchenasyl und finanzielle Folgen
Besonders konkret wird der Konflikt im Regierungsprogramm der AfD Sachsen-Anhalt für 2026. Unter der Überschrift „Kirchenasyl in Sachsen-Anhalt unterbinden – Kirchen finanziell zur Rechenschaft ziehen!“ behauptet das Programm, Kirchenasyl verstoße gegen geltendes Recht. Diese rechtliche Bewertung stammt von der AfD; sie wird hier nicht als eigene Feststellung übernommen.
Eine AfD-geführte Landesregierung soll nach dem Programm in jedem Fall prüfen lassen, ob das Vermitteln oder Gewähren von Kirchenasyl einen Anfangsverdacht der Anstiftung oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt begründet. Außerdem will die Partei prüfen, ob verantwortliche Kirchengemeinden für Folgekosten herangezogen werden können, wenn während eines Kirchenasyls Abschiebungsfristen verstreichen.
Auch die Finanzierung der Kirchen soll verändert werden. Die AfD Sachsen-Anhalt will sich auf Bundesebene für die Abschaffung des staatlichen Kirchensteuereinzugs einsetzen. Die Kirchen sollen ihre Beiträge nach dem Willen der Partei künftig selbst erheben.
Die Staatsleistungen will die AfD nicht ersatzlos streichen. Bei gleichbleibendem Gesamtvolumen sollen sie allen christlichen Kirchen entsprechend ihrer Mitgliederzahl zugutekommen. Die Mittel sollen nur für geistliches Personal und den Erhalt von Gebäuden verwendet werden dürfen. Empfänger müssten ihren Gesamthaushalt offenlegen und über die Verwendung der Gelder Rechenschaft ablegen.
Der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt will die Partei die jährliche Landesförderung von 70.000 Euro vollständig entziehen. Das Programm begründet dies mit dem Vorwurf, die Einrichtung betreibe überwiegend politische Agitation. Auch das ist die Bewertung des AfD-Landesverbandes, nicht eine unabhängig festgestellte Tatsache.
Christentum fördern und den Islam beschränken
Aufschlussreich ist die unmittelbare Abfolge zweier Kapitel. Zunächst erklärt das Programm, der Islam gehöre weder zu Deutschland noch zu Sachsen-Anhalt, und bezeichnet ihn als „kulturfremde Religion“. Die Religionsfreiheit sei durch fragwürdige Auslegung zu einem „Supergrundrecht“ aufgebläht worden. Eine AfD-Regierung werde alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten nutzen, den Einfluss des Islams in Sachsen-Anhalt zu beschränken.
Direkt danach folgt die Überschrift „Christentum fördern, nicht nur zwei Kirchen!“. In dieser Gegenüberstellung bewertet das Programm Christentum und Islam politisch erkennbar unterschiedlich. Die AfD kann sich dabei auf eine besondere historische Prägung Deutschlands durch das Christentum berufen. Die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Grundgesetzes gilt jedoch nicht nur für Religionen, die historisch die Mehrheit geprägt haben.
Der Streit betrifft deshalb mehr als die Frage, welche Religion Deutschland kulturell beeinflusst hat. Er betrifft den Maßstab, nach dem der Staat religiöse Freiheit gewährt, und die Frage, ob dieser Maßstab für alle Glaubensgemeinschaften in gleicher Weise gelten soll.
Die Kirchen in Sachsen-Anhalt reagieren
Bischof Gerhard Feige, Landesbischof Friedrich Kramer und Kirchenpräsident Karsten Wolkenhauer veröffentlichten am 11. April 2026 eine gemeinsame Stellungnahme zum damals beschlossenen Wahlprogramm. Sie überschrieben diese mit „Angriff auf Menschenwürde, Freiheit und Solidarität“ und erklärten, die Positionen der AfD Sachsen-Anhalt seien mit dem christlichen Menschenbild nicht vereinbar. Das Programm setze auf Abwertung und Ausgrenzung.
Die Stellungnahme vom April bezog sich auf das damals beschlossene Wahlprogramm, nicht auf die erst im Juli veröffentlichte ausführliche Endfassung. Die hier behandelten Forderungen zum Kirchenasyl, zur Kirchenfinanzierung, zur Evangelischen Akademie und zum Umgang mit dem Islam finden sich jedoch auch in dieser Endfassung.
Wo die Trennlinie verläuft
Eine Parteimitgliedschaft oder eine einzelne Wahlentscheidung erlaubt keinen vollständigen Rückschluss auf die persönlichen Glaubensüberzeugungen eines Menschen. Politische Programme dürfen und müssen die Kirchen aber an ihren eigenen Glaubensgrundsätzen messen.
Die Deutsche Bischofskonferenz, die EKD und die leitenden katholischen und evangelischen Geistlichen in Sachsen-Anhalt kommen bei zentralen Positionen der AfD zu einem klaren Urteil. Völkisch-nationalistische Vorstellungen, die Ausgrenzung von Minderheiten und eine nach politischer Zweckmäßigkeit abgestufte Religionsfreiheit widersprechen nach ihrer Auffassung dem christlichen Menschenbild.
Die AfD darf sich auf das christliche Abendland, auf Tradition und auf die historische Prägung Deutschlands berufen. Solche Begriffe beantworten für sich genommen aber noch nicht die entscheidende Frage. Christlich ist Politik nicht deshalb, weil sie christliches Vokabular verwendet, sondern weil sie sich am gleichen Wert und an der gleichen Würde jedes Menschen messen lässt.
Genau dort liegt der Kern des Konflikts. Die AfD versteht das Christentum in den untersuchten Programmpassagen vor allem als kulturellen und politischen Bezugspunkt. Die Kirchen erinnern dagegen an einen Glauben, dessen Menschenbild nicht an Herkunft, Abstammung oder kultureller Zugehörigkeit endet. Wer über das Verhältnis von Kirche und AfD urteilen will, muss sich mit diesem Gegensatz auseinandersetzen.
