ARD und ZDF – Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht weniger Selbstverteidigung und mehr Reform

ARD-Hauptstadtstudio, Quelle: SGL

Kommentar von Stefan Groß-Lobkowicz.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört zu den Institutionen, bei denen die Debatte längst größer geworden ist als die Sache selbst. Die einen verteidigen ARD, ZDF und Deutschlandradio, als hinge die Demokratie an jeder einzelnen Welle und jedem Format. Die anderen sprechen von einem überholten Apparat, der am besten radikal verkleinert oder gleich abgeschafft werden sollte. Zwischen diesen Lagern liegt die politische Aufgabe, und sie ist komplizierter als beide Erzählungen.

Seit Ende 2025 gilt ein Reformstaatsvertrag, der die Sender schlanker, digitaler und kooperativer machen soll. Programme sollen zusammengelegt, Doppelstrukturen reduziert, digitale Angebote gestärkt werden. Sachsen-Anhalts Landtag ging im Sommer 2026 noch weiter und verlangte parteiübergreifend Veränderungen bei Auftrag, Gehältern und ostdeutscher Präsenz. Gleichzeitig wird vor den Landtagswahlen erneut darüber gestritten, ob Rundfunkstaatsverträge gekündigt oder grundlegend neu verhandelt werden sollen.

Die Existenz eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in einer fragmentierten Medienwelt gut zu begründen. Verlässliche Nachrichten, regionale Berichterstattung, Kultur, Bildung und Angebote, die sich nicht allein nach Werbeerlösen richten, sind ein öffentliches Gut. Gerade in Zeiten von Desinformation und Plattformalgorithmen wäre es fahrlässig, diese Infrastruktur geringzuschätzen.

Ein guter Auftrag schützt keine schlechte Struktur

Aber aus einem guten Auftrag folgt nicht, dass jede gewachsene Struktur gut ist. Das ist der Denkfehler vieler Verteidiger. Wer Kritik an Kosten, Führungskultur oder Überschneidungen reflexhaft als Angriff auf die Pressefreiheit behandelt, schützt nicht den Rundfunk, sondern seine schlechtesten Argumente. Eine Institution gewinnt Vertrauen nicht dadurch, dass sie jede Reformforderung moralisch verdächtig macht.

Die Gegenposition ist allerdings ebenso bequem. Es stimmt nicht, dass der Markt automatisch jene journalistischen Leistungen hervorbringt, die eine Demokratie braucht. Lokale Recherche, Auslandskorrespondenten, aufwendige Dokumentationen oder Kulturprogramme sind teuer und kommerziell oft wenig attraktiv. Wer öffentlich-rechtliche Angebote abschaffen will, sollte deshalb erklären, wer diese Funktionen übernimmt und wie ihre Unabhängigkeit finanziert wird.

Die eigentliche Frage lautet also nicht: öffentlich-rechtlich oder privat? Sie lautet: Wie viel öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist nötig, wie muss er organisiert sein und woran misst man seine Qualität? Die Antwort kann nicht allein aus der Zahl von Sendern, Redaktionen oder Beschäftigten bestehen. Auch ein kleinerer Apparat kann schlecht sein. Entscheidend sind Auftrag, Transparenz und überprüfbare Prioritäten.

Kontrolle beginnt bei Gehältern und Führung

Dazu gehört eine Gehalts- und Führungskultur, die sich an öffentlicher Verantwortung orientiert. Spitzenvergütungen müssen erklärbar sein. Gremien brauchen echte Kontrollkompetenz. Skandale dürfen nicht erst dann zu Konsequenzen führen, wenn der öffentliche Druck unerträglich wird. Wer Beiträge verpflichtend erhebt, schuldet den Zahlern eine strengere Rechenschaft als ein privates Medienunternehmen.

Ebenso notwendig ist eine Debatte über regionale Repräsentation. Der Vorwurf, ostdeutsche Perspektiven kämen in bundesweiten Redaktionen zu wenig vor, sollte nicht mit Quotenrhetorik beantwortet werden. Es geht um Erfahrungshorizonte. Ein Medium, das für das ganze Land spricht, muss das Land kennen. Diese Aufgabe wird nicht gelöst, indem man gelegentlich eine Sendung aus Erfurt oder Magdeburg produziert.

Die Reform ist bereits geltender Rahmen

Seit dem 1. Dezember 2025 ist der Reformstaatsvertrag in Kraft. Er soll Strukturen verschlanken, Kooperationen stärken und die Zahl bestimmter Programme begrenzen. Die Reform ist also nicht mehr nur eine Forderung an die Sender, sondern geltender Rahmen. Trotzdem wäre es voreilig, daraus bereits einen abgeschlossenen Umbau abzuleiten. Große Medienhäuser verändern sich nicht mit dem Datum eines Staatsvertrags; entscheidend ist, welche Doppelstrukturen tatsächlich verschwinden, welche Angebote zusammengelegt werden und ob die Zuschauer einen Unterschied bei Qualität und Kosten erkennen.

Hinzu kommt die ungelöste Finanzierungsfrage. Der Rundfunkbeitrag liegt weiterhin bei 18,36 Euro. Die KEF hat später eine Erhöhung um 28 Cent ab 2027 empfohlen, sofern die Länder zustimmen. Damit laufen zwei Debatten nebeneinander, die politisch kaum zu trennen sind: Wie viel öffentlich-rechtlicher Rundfunk soll es geben – und was darf er kosten? Wer nur über den Beitrag spricht, macht aus einer Strukturfrage eine Haushaltsrechnung. Wer nur über den Auftrag spricht, ignoriert, dass Akzeptanz auch davon abhängt, ob Bürger die Finanzierung als angemessen empfinden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in einer fragmentierten Medienwelt weiterhin einen starken Grund: verlässliche Nachrichten, regionale Berichterstattung, Kultur, Bildung und Angebote, die nicht allein nach Reichweite finanziert werden. Aber gerade aus diesem Grund sollte er seine besondere Stellung nicht mit Besitzstand verwechseln. Eine Institution, die von nahezu allen Haushalten finanziert wird, schuldet diesen Haushalten mehr Transparenz und Selbstkritik als ein privater Anbieter, den der Kunde einfach kündigen kann.

Der Kern des Auftrags muss klarer werden

Reform ist deshalb nicht primär die Kunst, möglichst geräuschlos Programme zu verschieben. Sie muss den Kern schärfen. Wo leistet der öffentlich-rechtliche Rundfunk etwas, das der Markt nicht zuverlässig hervorbringt? Wo entstehen teure Parallelangebote ohne erkennbaren Mehrwert? Wie werden Gehälter, Produktionen und digitale Investitionen kontrolliert? Wer diese Fragen offensiv beantwortet, verteidigt ARD und ZDF besser als jede reflexhafte Warnung vor ihren Kritikern. Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass eine Institution erklärt, wie unentbehrlich sie ist. Es entsteht, wenn sie zeigt, dass sie Kritik in Veränderung übersetzen kann.

Auch die digitale Zukunft zwingt zu Entscheidungen. Junge Nutzer erreichen ARD und ZDF zunehmend nicht über lineare Programme, sondern über Mediatheken, Podcasts, soziale Netzwerke und Apps. Wenn das Publikum seine Gewohnheiten verändert, kann der Auftrag nicht darin bestehen, jede historische Verbreitungsform konservatorisch zu schützen. Reform bedeutet dann auch, Angebote einzustellen, selbst wenn sie intern beliebt sind.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich deshalb nicht kleiner machen, um Kritiker zu beruhigen, sondern klarer, um seinen Auftrag zu erfüllen. Weniger Doppelstrukturen, weniger institutionelle Eitelkeit, mehr journalistische Unterscheidbarkeit. Ein Beitragssystem kann nur dauerhaft legitim sein, wenn Bürger erkennen, wofür sie zahlen.

Die Demokratie braucht keine heilige Rundfunkordnung. Sie braucht Journalismus, der unabhängig, professionell und erreichbar ist. Gerade wer diesen Gedanken verteidigt, sollte bei Reformen nicht zögern. Institutionen bleiben nicht glaubwürdig, weil man sie gegen Veränderung abschirmt, sie bleiben glaubwürdig, wenn sie zeigen, dass sie sich verändern können, ohne ihren Kern zu verlieren.

Über Stefan Groß-Lobkowicz 2310 Artikel
Dr. Dr. Stefan Groß-Lobkowicz, Magister und DEA-Master (* 5. Februar 1972 in Jena) ist ein deutscher Philosoph, Journalist, Publizist und Herausgeber. Er war von 2017 bis 2022 Chefredakteur des Debattenmagazins The European. Davor war er stellvertretender Chefredakteur und bis 2022 Chefredakteur des Kulturmagazins „Die Gazette“. Davor arbeitete er als Chef vom Dienst für die WEIMER MEDIA GROUP. Groß studierte Philosophie, Theologie und Kunstgeschichte in Jena und München. Seit 1992 ist er Chefredakteur, Herausgeber und Publizist der von ihm mitbegründeten TABVLA RASA, Jenenser Zeitschrift für kritisches Denken. An der Friedrich-Schiller-Universität Jena arbeitete und dozierte er ab 1993 zunächst in Praktischer und ab 2002 in Antiker Philosophie. Dort promovierte er 2002 mit einer Arbeit zu Karl Christian Friedrich Krause (erschienen 2002 und 2007), in der Groß das Verhältnis von Metaphysik und Transzendentalphilosophie kritisch konstruiert. Eine zweite Promotion folgte an der "Universidad Pontificia Comillas" in Madrid. Groß ist Stiftungsrat und Pressesprecher der Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung. Er ist Mitglied der Europäischen Bewegung Deutschland Bayerns, Geschäftsführer und Pressesprecher. Er war Pressesprecher des Zentrums für Arbeitnehmerfragen in Bayern (EZAB Bayern). Seit November 2021 ist er Mitglied der Päpstlichen Stiftung Centesimus Annus Pro Pontifice. Ein Teil seiner Aufsätze beschäftigt sich mit kunstästhetischen Reflexionen und einer epistemologischen Bezugnahme auf Wolfgang Cramers rationalistische Metaphysik. Von August 2005 bis September 2006 war er Ressortleiter für Cicero. Groß-Lobkowicz ist Autor mehrerer Bücher und schreibt u.a. für den "Focus", die "Tagespost".