Internationale Gerichte sind schwache Institutionen in einem sehr wörtlichen Sinn. Sie besitzen keine eigene Polizei, keine Armee und keine Steuerhoheit. Ihre Macht hängt davon ab, dass Staaten Regeln anerkennen und Entscheidungen zumindest grundsätzlich respektieren. Reuters berichtete am 18. August, dass die US-Regierung Sanktionen gegen die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs und weitere führende Vertreter verhängte. Damit richtet sich die Macht eines Staates unmittelbar gegen eine Institution, die gerade Macht rechtlich begrenzen soll.
Die Vereinigten Staaten sind nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts. Sie haben den Gerichtshof nie in derselben Weise akzeptiert wie Deutschland und andere Mitgliedstaaten. Daraus folgt ein legitimer Streit über Zuständigkeit. Es folgt nicht, dass Richter und Ankläger mit wirtschaftlichen Sanktionen belegt werden sollten, weil ihre Arbeit politisch missfällt.
Ein Gericht ist keine Außenpolitik
Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt Personen, nicht Staaten. Seine Zuständigkeit ist an das Römische Statut und an bestimmte territoriale oder personelle Voraussetzungen gebunden. Entscheidungen des Gerichts können kritisiert, angefochten und juristisch bestritten werden. Genau dafür existieren Verfahren.
n-tv berichtete am 19. August über die Sanktionierung von Gerichtspräsidentin Tomoko Akane und die zunehmende amerikanische Konfrontation mit dem Gerichtshof. Wer die Arbeit des Gerichts für rechtsfehlerhaft hält, sollte seine Argumente offenlegen. Sanktionen gegen Amtsträger treffen dagegen die institutionelle Unabhängigkeit.
Das Problem reicht über den konkreten Konflikt im Nahen Osten hinaus. Wenn mächtige Staaten Gerichte nur dann akzeptieren, wenn sie gegen Gegner ermitteln, wird internationales Strafrecht zu einem Instrument geopolitischer Auswahl. Dann gilt Recht nicht allgemein, sondern hierarchisch.
Die jüngsten amerikanischen Sanktionen gegen die Präsidentin des Internationalen Strafgerichtshofs verschärfen einen Konflikt, der über einzelne Verfahren hinausgeht. Wenn Richter und Ankläger persönlich finanziell getroffen werden, weil ihre Institution Entscheidungen fällt, die einer Großmacht missfallen, wird aus juristischer Kritik politischer Druck. Ein Staat darf die Zuständigkeit des Gerichtshofs bestreiten. Er darf auch seine Entscheidungen scharf kritisieren. Etwas anderes ist es, die persönliche Arbeitsfähigkeit seiner Amtsträger zu beeinträchtigen.
Deutschland muss seine eigene Rechtsposition ernst nehmen
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 19. August über die Kritik von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig an den US-Sanktionen. Deutschland gehört zu den Staaten, die den Gerichtshof institutionell und finanziell tragen. Seine Glaubwürdigkeit hängt deshalb auch davon ab, ob Berlin ihn verteidigt, wenn Verbündete Druck ausüben.
Keine Entscheidung aus Den Haag ist damit der Kritik entzogen. Internationale Justiz ist fehlbar und braucht juristische Kontrolle, transparente Begründungen und ein faires Verfahren. Die richtige Reaktion auf mögliche Fehler eines Gerichts ist mehr Recht, nicht weniger.
Reuters berichtete einen Tag nach den Sanktionen über die ernste Besorgnis von UN-Generalsekretär António Guterres. Diese Reaktion ist nachvollziehbar, weil Sanktionen gegen Richter eine Botschaft an jede internationale Institution senden: Wer mächtige Staaten oder ihre Verbündeten berührt, muss mit persönlichen Konsequenzen rechnen.
Gerade Deutschland sollte hier nicht taktieren. Berlin hat den Internationalen Strafgerichtshof über Jahre als Baustein einer regelgebundenen Weltordnung unterstützt. Diese Haltung ist nur glaubwürdig, wenn sie nicht vom jeweiligen Adressaten eines Haftbefehls abhängt. Unterstützung für Israel und Bindung an internationales Recht schließen sich nicht aus. Sie verlangen vielmehr, zwischen politischer Solidarität und juristischer Unabhängigkeit zu unterscheiden.
Die liberale Ordnung darf nicht selektiv sein
Die Süddeutsche kommentierte die amerikanische Offensive gegen den Gerichtshof als Angriff auf eine zentrale Institution internationaler Rechtsordnung. Man muss diese Bewertung nicht in jedem Detail teilen, um das Grundproblem zu erkennen. Eine regelbasierte Ordnung verliert Autorität, wenn ihre wichtigsten Verteidiger Ausnahmen für sich selbst beanspruchen.
Der Westen hat Russland wegen des Angriffskriegs gegen die Ukraine zu Recht mit dem Argument konfrontiert, dass Grenzen und Rechtsnormen nicht nach Machtinteresse verschoben werden dürfen. Dieses Argument wird schwächer, wenn beim internationalen Strafrecht eine andere Logik gilt. Universalität ist unbequem, weil sie Freunde und Gegner gleichermaßen bindet.
Deutschland sollte deshalb den Gerichtshof politisch schützen, ohne seine Entscheidungen sakrosankt zu erklären. Es sollte Zuständigkeitsfragen juristisch führen, Sanktionen gegen Richter zurückweisen und zugleich auf hohe rechtsstaatliche Standards in Den Haag drängen. Ein Gericht wird nicht glaubwürdig, weil es immer recht hat. Es wird glaubwürdig, wenn seine Unabhängigkeit auch dann verteidigt wird, wenn sein Handeln politisch stört.
Die Sanktionen haben zudem eine praktische Wirkung, die über Symbolik hinausgeht. Betroffene können Schwierigkeiten mit Bankkonten, Reisewegen, Softwarediensten oder Geschäftsbeziehungen bekommen. Private Unternehmen reagieren häufig aus Vorsicht auch dort, wo eine Maßnahme rechtlich nicht unmittelbar gilt. Auf diese Weise kann ein mächtiger Staat die Arbeitsfähigkeit internationaler Amtsträger beeinträchtigen, ohne ein einziges Gerichtsverfahren gegen sie zu führen.
Das ist für Europa eine Souveränitätsfrage. Wenn europäische Institutionen und Personen ihre rechtmäßige Arbeit nur unter dem Vorbehalt amerikanischer Sanktionspolitik ausüben können, reicht politische Empörung nicht. Die EU muss prüfen, welche Schutzinstrumente sie besitzt, damit Banken und Dienstleister nicht reflexhaft jede extraterritoriale Maßnahme übernehmen.
Gleichzeitig sollte Europa die eigene Glaubwürdigkeit nicht durch Doppelstandards beschädigen. Der Gerichtshof muss für mutmaßliche Verbrechen in Afrika, Europa und im Nahen Osten nach denselben juristischen Maßstäben arbeiten. Selektivität ist nicht nur ein Vorwurf seiner Gegner; sie ist eine reale Gefahr jeder internationalen Institution. Die beste Verteidigung gegen diesen Vorwurf ist transparente, professionelle und überprüfbare Justiz.
Für Deutschland kommt eine zusätzliche Glaubwürdigkeitsfrage hinzu. Berlin beruft sich in der Ukrainepolitik mit Recht auf eine internationale Ordnung, in der Kriegsverbrechen untersucht und Verantwortliche persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können. Derselbe Grundsatz verliert an Gewicht, wenn seine Verteidigung davon abhängt, gegen welchen Staat oder welche Regierung er gerade angewandt wird. Rechtsbindung ist gerade dann wertvoll, wenn sie politisch unbequem wird.
Das entbindet den Gerichtshof nicht von Kritik. Entscheidungen über Zuständigkeit, Haftbefehle und Beweiswürdigung müssen juristisch angreifbar bleiben, und die Richter tragen eine besondere Verantwortung für eine Sprache, die nicht den Eindruck politischer Vorverurteilung erzeugt. Wer den IStGH stärken will, sollte deshalb weder jede seiner Entscheidungen sakralisieren noch Angriffe auf seine institutionelle Unabhängigkeit hinnehmen.
Langfristig liegt die Schwäche des internationalen Strafrechts ohnehin darin, dass es ohne staatliche Kooperation kaum vollstrecken kann. Der Gerichtshof besitzt keine eigene Polizei. Umso mehr kommt es auf die Haltung der Vertragsstaaten an. Sie müssen Rechtshilfe leisten, Schutz vor politischer Einschüchterung organisieren und zugleich darauf dringen, dass Verfahren nach nachvollziehbaren Maßstäben geführt werden. Institutionelle Loyalität und kritische Kontrolle gehören hier zusammen.
Der Gerichtshof selbst muss allerdings verstehen, dass institutionelles Vertrauen nicht durch moralischen Anspruch entsteht. Verfahren müssen handwerklich präzise, Zuständigkeitsfragen nachvollziehbar und öffentliche Kommunikation zurückhaltend sein. Ein internationales Gericht kann sich keine parteipolitische Anmutung leisten. Seine Verteidiger sollten daher zweierlei zugleich tun: äußere Einschüchterung zurückweisen und hohe Anforderungen an die eigene juristische Qualität stellen. Nur so wird aus internationaler Strafjustiz mehr als ein Symbol.
