Razzien in Frankfurt und Mannheim – Hessen verbietet „Palästina e.V.“

Hessen, Flagge, Fahne., Quelle: nathaliemeyer0, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung

Das hessische Innenministerium hat den Verein „Palästina e.V.“ verboten. Die Behörde wirft ihm antisemitische Propaganda, die Unterstützung des bewaffneten Hamas-Kampfes und die Infragestellung des Existenzrechts Israels vor. Bei Durchsuchungen wurden Datenträger, Computer, Bargeld und Propagandamaterial sichergestellt. Festnahmen gab es nicht.

Am Dienstagmorgen durchsuchten Polizisten drei Wohnungen und zwei Lagerräume in Frankfurt sowie eine Wohnung im baden-württembergischen Mannheim. 35 Beamte waren nach Angaben des hessischen Innenministeriums beteiligt. Fünf Personen waren von den Maßnahmen betroffen; festgenommen wurde niemand.

Die WELT berichtet über das gleichzeitig ausgesprochene Verbot des Vereins „Palästina e.V.“. Sichergestellt worden seien nach Behördenangaben elektronische Datenträger, Laptops, Rechner, Bargeld sowie Aufkleber, Banner und Schriftstücke. Die Ermittlungen dauern an.

Bei der Bewertung der Vorwürfe ist eine klare Zuschreibung wichtig. Die belastenden Angaben stammen vom hessischen Innenministerium und vom Antisemitismusbeauftragten des Landes. Sie sind die Grundlage des Vereinsverbots; über eine mögliche gerichtliche Überprüfung des Verbots ist damit noch nichts entschieden.

Was das Innenministerium dem Verein vorwirft

Nach Darstellung des Ministeriums habe der Verein antisemitische Feindbilder verbreitet, gesellschaftliche Spannungen vertieft und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, „Palästina e.V.“ habe für eine „Befreiung“ des gesamten historischen Palästinas vom Jordan bis zum Mittelmeer geworben. Das Innenministerium interpretiert dies als Ziel, Israel von der Landkarte verschwinden zu lassen.

Die Behörde erklärt außerdem, der Verein habe sich mit dem bewaffneten Kampf der Hamas solidarisiert. Ein führendes Mitglied habe das Massaker vom Oktober 2023 als erfolgreiche Widerstandsaktion bezeichnet und Terror der Hamas bestritten. Das sind Behördenangaben, die den rechtlichen Schritt begründen sollen.

Innenminister Roman Poseck bezeichnete das Verbot als Signal gegen Antisemitismus und betonte den Schutz jüdischen Lebens. Der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker begrüßte die Maßnahme ebenfalls und verwies auf Verbindungen, die der Verein nach seiner Darstellung zu verschiedenen politischen und aktivistischen Gruppen unterhalten habe.

Ein Verein, der sich schon aufgelöst haben wollte

Die Vorgeschichte reicht mehrere Jahre zurück. „Palästina e.V.“ wurde nach Angaben des Innenministeriums im Januar 2022 gegründet. Bereits im Januar 2025 fanden Durchsuchungen statt. Der Verein hatte im November 2024 über soziale Medien seine formale Selbstauflösung erklärt. Die Sicherheitsbehörden gehen jedoch davon aus, dass Aktivitäten weitergeführt wurden.

Der Verein wehrte sich nach Angaben des Ministeriums gerichtlich gegen frühere Durchsuchungen. In zwei verwaltungsgerichtlichen Instanzen hatte er damit keinen Erfolg. Das jetzige Vereinsverbot ist ein weitergehender Schritt und unterliegt hohen rechtlichen Anforderungen.

Das Ministerium stellt den Fall zugleich in den Zusammenhang steigender antisemitischer Vorfälle. Nach seinen Zahlen nahm die Zahl antisemitischer Straftaten in Hessen von 357 im Jahr 2024 auf 374 im Jahr 2025 zu. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Hessen registrierte 2025 insgesamt 1.099 Vorfälle.

Aus diesen Zahlen folgt nicht automatisch eine Verantwortung eines einzelnen Vereins für die Gesamtentwicklung. Sie erklären aber den politischen Kontext, in dem die Landesregierung das Verbot setzt. Entscheidend bleibt nun, ob die bei den Durchsuchungen sichergestellten Materialien die behördlichen Vorwürfe weiter erhärten und ob der Verein oder Betroffene rechtlich gegen das Verbot vorgehen.

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