Arbeitsvertrag als Muster: Wann ein Mustervertrag nicht infrage kommt/infrage kommt

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Während man einen vollständig ausformulierten Arbeitsvertrag oft erst nach der Zusage, mit Abschluss des Arbeitsverhältnisses, zum Unterzeichnen erhält, legen manche Arbeitgeber auch schon vorab einen Muster-Arbeitsvertrag zur Prüfung vor. Was steckt dahinter? Was gibt es zu beachten und welche Inhalte sollte dieser haben? Das verrät Rechtsanwalt Nikolaos Sakellariou in diesem Beitrag.

Welchen Zweck hat ein Muster-Arbeitsvertrag?

Das Arbeitsrecht ist Teil des bürgerlichen Rechts, also des Zivilrechts. Grundsätzlich können Arbeitsverträge nach den Regeln des bürgerlichen Rechts formfrei geschlossen werden. Nur befristete Arbeitsverträge bedürfen von vorne herein der Schriftform. Der Gesetzgeber hat sich gegen ein generelles Formerfordernis entschieden, weil der Abschluss von Arbeitsverträgen grundsätzlich nicht erschwert werden soll. Tatsächlich werden allerdings knapp 90 Prozent aller Arbeitsverträge schriftlich geschlossen. Wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden soll, so ermöglicht er – und auch nur der schriftlich geschlossene Arbeitsvertrag – die Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen. Wer also von den gesetzlichen Regelungen abweichen will, der muss dies schriftlich vereinbaren. Das gilt sowohl nach oben als auch nach unten. Insofern ist ein Muster für einen Arbeitsvertrag in der Regel ein hilfreiches Instrument, um sich die Arbeit zu erleichtern und um für beide Seiten schon vor Abschluss des Arbeitsvertrags Klarheit zu haben, welche Regeln im Arbeitsverhältnis gelten.

Was muss in einem Arbeitsvertrag enthalten sein?

Die notwendigen Vertragsbestandteile für einen Arbeitsvertrag sind die Einigung über die Vertragsparteien selbst – also wer ist Arbeitgeber und wer ist Arbeitnehmer. Darüber hinaus muss geklärt sein, welche unselbständigen Dienste, also welche Arbeitsleistung, der Arbeitnehmer konkret schulden soll. Die zu leistenden Dienste brauchen nicht in allen Einzelheiten bestimmt sein, denn die Arbeitspflicht wird durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers konkretisiert.

Eine Einigung über die Vergütung gehört nicht zu den Mindestbestandteilen der Einigung. Tatsächlich wird sie aber einer der wesentlichen Gesichtspunkte für den Abschluss eines Vertrags sein. Wobei auch hier die Regel gilt, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Dies ist jedoch eine gesetzliche Regelung, die vertraglich nicht eingeschränkt werden kann. Es ist sogar so, dass die Ansprüche auf Mindestlohn nicht einmal verjähren können, sodass selbst bei fehlender Einigung und ohne vertragliche Regelung diese Ansprüche noch Jahre später vom Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.

Der Hauptstreitpunkt in Arbeitsverhältnissen, die durch eine Regelung in einem Arbeitsvertrag von vorneherein vermieden werden können, ist die Regelung über die Handhabung und Bezahlung von Überstunden. Kein Gesichtspunkt ist streitanfälliger im laufenden Arbeitsverhältnis wie dieser Punkt: Wer ordnet diese wann an? Wer muss diese dann leisten? Bis zu welcher Obergrenze? Und vor allem werden diese bezahlt oder als Freizeit gewährt? Insofern kann durch die Verwendung eines Musterarbeitsvertrages schon an dieser Stelle viel Konfliktstoff von vorneherein aus dem Arbeitsverhältnis herausgenommen werden.

Die Alternative zum Muster-Arbeitsvertrag

Es gibt noch einen weiteren Anspruch, der nicht allgemein bekannt ist. Die Beschäftigten haben gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch, die wesentlichen Vertragsbedingungen ihm gegenüber schriftlich niederzulegen und diese zu unterzeichnen und dem Arbeitgeber auszuhändigen. Das ist zwar nicht dasselbe wie ein Vertrag, aber diese Niederschrift soll sehr viel mehr Bedingungen klarstellen, die zwischen den beiden Arbeitsvertragsparteien gelten. Der Arbeitgeber muss eine solche Niederschrift gemäß §2 des Gesetzes über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz-NachwG) akzeptieren.

Diesen Rechtsanspruch kann der Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen. Dieses Gesetz führt dazu, dass Regelungen, die der Arbeitgeber nicht schriftlich fixiert hat, weder in einem Arbeitsvertrag noch in einem Musterarbeitsvertrag noch den Arbeitnehmer in einem Nachweis unterzeichnet hat, von diesem nicht gegen den Arbeitnehmer geltend gemacht werden können. Insofern ist es sehr empfehlungswert, sämtlich Arbeitsbedingungen vorab schriftlich zu fixieren und gemeinsam zu vereinbaren. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist dies auch empfehlenswert, um sich die besten Kräfte zu sichern.

Wie sollte der Muster-Arbeitsvertrag formuliert sein?

Ein Arbeitsvertrag sollte stets leicht verständlich sein. Auch hier ist insofern im Einzelfall ein für beide Seiten leichtverständliches Muster empfehlenswerter als ein individuell ausgehandelter Arbeitsvertrag mit komplizierten Verweisungen und unüblichen Konditionen. Schließlich ist es aus der Erfahrung heraus ein großer Wunsch der Beschäftigten, einen Arbeitsvertrag gründlich zu prüfen, bevor man diesen unterzeichnet, und da ist die Verständlichkeit der wichtigste Gesichtspunkt neben den sonstigen Konditionen wie der Arbeitszeit, den Überstunden und der Bezahlung.

Fazit

Ein Muster-Arbeitsvertrag kann für beide Seiten – für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer – ein hilfreiches Mittel sein, um schon im Bewerbungsprozess herauszufinden, ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommen kann oder nicht. Hierbei geht es nicht um Qualifikationen oder ähnliches, sondern rein darum, ob die Vertragsbedingungen passen oder nicht. Ein gut lesbarer und verständlicher Mustervertrag ist demnach für den potenziellen Arbeitnehmer ein Einblick in die Regeln und Konditionen des Arbeitgebers, die sonst erst später in einem umfangreichen und kompliziert formulierten Arbeitsvertrag offenbart werden würden.

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