Bürokratieabbau: vbw Positionspapier benennt konkrete Handlungsoptionen

Brossardt: „E-Government ausbauen, Ex-post-Evaluierung einführen“

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Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sieht in einem umfassenden Bürokratieabbau großes Potenzial für einen wirtschaftlichen Neustart. „Beispielhaft für unbürokratisches Behördenhandeln waren die Verfahrenserleichterungen des LNG-Beschleunigungsgesetzes im Sommer 2022. Dabei wurde auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet, die Auslegungsfristen für Planungsunterlagen wurden auf eine Woche reduziert und Einwendungsfristen verkürzt. Der damit mögliche vorzeitige Baubeginn hat eindrucksvoll gezeigt, was mit entschlossenem Handeln erreicht werden kann“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Neben dem Abbau bestehender Regulierungen steht für die vbw auch die Eindämmung neuer Vorschriften im Vordergrund. Brossardt: „Ziel muss der Ausbau des E-Governments sein. Jedes neue Rechtsetzungsvorhaben muss in Bezug auf Notwendigkeit, Alternativen, Umfang und Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüft werden. Außerdem muss es eine systematische ex post Evaluierung geben.“

Das vbw Positionspapier nennt konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau aus verschiedenen Bereichen. So wird beispielsweise bei der Personalarbeit empfohlen, die Schriftform großflächig durch Textform zu ersetzen. Beim gesetzlichen Mindestlohn sollte die Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter aus dem Gesetz gestrichen werden. Bei der europäischen Entsenderichtlinie empfiehlt die vbw einen einheitlichen Meldeprozess. Bislang müssen sich Unternehmen auf sage und schreibe 31 verschiedenen Seiten registrieren und jede Entsendung im jeweiligen Portal anmelden.

Bei der Sozialversicherung müssen Arbeitgeber derzeit rund 40 Entgeltbescheinigungspflichten beachten, etwa für das Kranken- oder Verletztengeld. Brossardt: „Die Meldeverfahren müssen auf das absolut Notwendige beschränkt werden, die Papierbescheinigungen sind abzuschaffen.“ Im Steuerrecht müssen Gewerbetreibende zusätzlich zur jährlichen Umsatzsteuererklärung ab einer zu zahlenden Umsatzsteuer von 1.000 Euro quartalsmäßig und ab 7.500 Euro sogar monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen. Stattdessen sollte bis zu einer Zahllast im Vorjahr von 2.500 Euro nur einmal jährlich und bis 15.000 eine vierteljährliche Erklärung nötig sein.

Viel Potenzial sieht die vbw auch im Umweltrecht. Brossardt: „Im Bundesimmissionsschutzgesetz muss eine Stichtagsregelung eingeführt werden. Einen Erörterungstermin sollte es nur noch fakultativ auf Antrag geben. Einen vorzeitigen Baubeginn erreicht ma

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