EEG-Vergütung: ein Relikt aus einer anderen Zeit?

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  1. Ob Betreiber gewerblicher Solarparks eine gesetzlich garantierte Vergütung überhaupt noch brauchen und ob sich dies nicht sogar kontraproduktiv auf Renditen und Staatshaushalt auswirkt, das erläutert Thomas Schoy, Mitinhaber und Geschäftsführer der Unternehmensgruppe Privates Institut:

„Über viele Jahre trug die gesetzlich garantierte EEG-Vergütung für Betreiber beispielsweise von Photovoltaikanlagen zum Erfolg der erneuerbaren Energien bei. Ohne diese Förderung hätte sich der Ausbau der Solarenergie in Deutschland kaum in dem Tempo entwickelt, das heute immer noch – trotz einiger Baustellen – als Vorzeigebeispiel gilt. Doch inzwischen hat sich der Markt grundlegend gewandelt und die EEG-Vergütung droht sich zunehmend zum Hemmnis zu entwickeln.

Vor mehr als zwei Jahrzehnten startete die Förderung mit dem Ziel, Investitionen in damals teure und wenig erprobte Technologien zu ermöglichen. Anlagenbetreiber erhielten über diesen Zuschuss immer den gesetzlich garantierten Mindeststrompreis. Finanziert wurde das System zunächst über die EEG-Umlage direkt vom Stromverbraucher, ab 2023 über den Bundeshaushalt. Dieses Modell schuf Sicherheit und lockte zahlreiche Investoren an. Heute allerdings stehen Photovoltaikanlagen auf einem anderen Fundament. Die Technik hat sich längst bewährt, die Produktionskosten sanken und der Markt für Solarstrom könnte sich eigenständig tragen.

Dennoch bleibt der gesetzliche Anspruch auf Marktprämien weitgehend bestehen. Diese Prämien entstehen durch die Differenz zwischen garantierten Vergütungssätzen und den an der Börse erzielten Durchschnittspreisen für Solarstrom. Hier beginnt das Problem: Durch die kontinuierliche Einspeisung von Solarstrom, auch bei geringer Nachfrage, kommt es in bestimmten Zeiträumen zu einem Überangebot. Dieses führt zu negativen Strompreisen, die wiederum den Durchschnittspreis für den produzierten Solarstrom (Marktwert Solar) drücken. Je größer die Menge des überschüssigen Stroms, desto niedriger fällt der Marktwert Solar aus. Die Folge: Anlagenbetreiber der nachfrageunabhängig geförderten Anlagen, die einen Großteil des Zubaus ausmachen, erhalten immer größere durch Steuermittel finanzierte Marktprämien, obwohl viele davon alleine über die Nutzung des Eigenstromanteils wirtschaftliche Vorteile generieren könnten. Parallel dazu sinken die Renditen für größere, gewerblich betriebene Anlagen. Statt freier Preisbildung bestimmt die Förderung den Markt und verknappt damit künstlich die potenziellen Gewinne. Für Investoren und Betreiber von Solarparks ergibt sich eine paradoxe Situation: Ohne Förderung könnte die Rendite sogar noch deutlich interessanter sein. Zwar hat es inzwischen diverse Anpassungen im Gesetz zu diesem Anspruch auf Auszahlung der Marktprämie für Neuanlagen gegeben – gerade die Vielzahl der neuen Klein- und Kleinstanlagen genießt aber noch immer den unbeschränkten Anspruch. Längst hat die ursprünglich sinnvolle Unterstützung ihren Zweck erfüllt. Mittlerweile steht die Solarbranche auf stabilen Beinen und die erzielbaren Marktpreise für Solarstrom könnten Renditen sichern, ohne dass staatliche Zuschüsse nötig wären. Das starre Festhalten an der pauschalen Förderung zu jeder Zeit belastet heute also völlig ohne Not den Staatshaushalt. Denn der über die Strombörse erzielbare Preis für den erzeugten Strom könnte ohne Förderung viel höher ausfallen – inklusiver ansehnlicher Renditen für die Anlagenbetreiber. Über die letzten Jahrzehnte hat sich die Photovoltaik ihren festen Platz in der Energiewirtschaft gesichert. Jetzt braucht es den Mut, den Markt eigenständig arbeiten zu lassen und staatliche Eingriffe zu reduzieren.“

Weitere Informationen finden Sie unter https://privates-institut.com/.

Thomas Schoy

Diplom-Kaufmann Thomas Schoy ist geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensgruppe Privates Institut. Nach seiner Tätigkeit für Banken, Versicherungen und Finanzberatungsunternehmen war er einer der ersten Investmentberater, die sich auf das Thema erneuerbare Energien konzentrierten. Dabei setzte er etwa Beteiligungsmodelle für Onshore-Windparks um. Daneben vermittelt er sein betriebswirtschaftliches Know-how auch als Privatdozent in verschiedenen Instituten.

Privates Institut

Seit 1991 konzipiert, entwickelt, plant, baut, veräußert und verwaltet die Unternehmensgruppe Investments in Sachwerte. Hierbei liegt der Fokus seit 14 Jahren ausschließlich auf erneuerbaren Energien – im Besonderen auf der Photovoltaik. Als eines der führenden Unternehmen in diesem Bereich spezialisiert sich die Unternehmensgruppe Privates Institut auf einzelunternehmerische Investments in Photovoltaikanlagen auf fremden oder eigens dafür erworbenen Flächen. Ganz dem Gedanken „Wissen, das Werte schafft“ folgend bietet das Haus durch seine hohen Qualitätsstandards über alle Wertschöpfungsstufen seinen Kunden eine sichere und ertragreiche Geldanlage mit den für Einzelunternehmer typischen steuerlichen Aspekten. Gleichzeitig ermöglichen sie Grundstücks- und Gebäudeeigentümern sowie Kommunen die Teilhabe sowohl durch Sanierung der Flächen als auch durch Möglichkeiten der Beteiligung für die Bürger vor Ort. Aktuell umfasst das Portfolio der Unternehmensgruppe rund 200 Standorte mit errichteten Anlagen in ganz Deutschland, die sie sowohl technisch als auch kaufmännisch verwalten. Dabei kommt der aktiven Vermarktung des erzeugten Stromes eine entscheidende Rolle zu.

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