Ehe für alle? Also Doppelehe für Bisexuelle?

Rose im Schlossgarten von Mersburg, Foto: Stefan Groß

Normalität ist die große Klammer

Was uns als Recht und Gesetz im Jahr 2017 logisch erscheint, ist ein Produkt eines Normalitätsprozesses. Was juristisch geändert wird, ist einem langen Diskurs- und Politikprozess entsprungen. Homosexualität war in den 1950er Jahren nicht nur verpönt, sondern auch strafbar. Mit der Ehe für alle hat die Gleichberechtigung der sexuellen Orientierungen ihr scheinbares Ende erreicht.

Konsequent wäre eine Doppelehe

Ist das so? Was ist mit Bi-Sexuellen? Da sich Homo- wie Heterosexuelle ihre Orientierung genauso wenig ausgesucht hatten, muss gleiches Recht auch für Bisexuelle gelten. Ist ein beidseitig Orientierter bisher mit einer Frau verheiratet, aus welchem Grund will man ihm eine zweite vollwertige Ehe mit einem Mann verwehren? Biologische Reproduktion steht 2017 hintan. Man kann sich darüber aufregen, dies aber auch sein lassen. Die Ehe für alle gilt. Aber warum werden nach wie vor Bisexuelle diskriminiert? Dies ist nicht polemisch gemeint, sondern grundsätzlich. Konsequent ist konsequent.
Bisher konnte ein Bisexueller lediglich einen andersgeschlechtlichen Partner ehelichen. Nun sollte man ihm nicht das Recht verwehren, seine zweite Liebe heiraten zu dürfen, wenn er so empfindet.
Interessant wäre es allerdings, wie mit dem ersten Ehepartner im Falle einer Scheidung verfahren würde. Bisher konnte er oder sie sich auf die Zugewinngemeinschaft verlassen. Das wäre dann hinfällig. Der Kuchen würde kleiner, den es zu verteilen gilt. Wie verhält es sich mit Unterhaltszahlungen, wenn Kinder da sind, aber auch die zweite Ehe in die Brüche geht und der Doppelverheiratete zweifach finanziell blutet?
Wie steht es ferner mit gleich- oder andersgeschlechtlichen Ehen, wenn man zwei Partner gleich liebt? Der Traum vieler Männer wäre es, nicht fremdgehen zu müssen, sondern einfach doppelt verheiratet zu sein. Ehe für alle impliziert nämlich, dass alle auch alle heißt. Wenn man also – egal, ob als homo-, hetero- oder bisexueller 2 gleichsam liebt, dann gäbe es keinen Grund für Drama mehr. Oder doch noch mehr Drama? Der oder die: diese Frage stellt sich nicht. Alle heißt alle bei der Parole Ehe für alle.

Die Klage wäre interessant

Es wäre spannend zu sehen, eine Klage eines Bisexuellen zu sehen, wie im Rahmen heutiger Normalität entschieden würde, wenn es jemand ernst meint und den Rechtsweg bis Karlsruhe oder Straßburg einschlägt.

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