AfD und BSW wollen im Landtag von Sachsen-Anhalt gemeinsam ein Ende deutscher Militärhilfe und einen anderen Kurs gegenüber Russland fordern. Außenpolitik ist Bundessache, politisch ist der Antrag dennoch bemerkenswert.
Ein gemeinsamer Antrag mit begrenzter unmittelbarer Wirkung
AfD und BSW in Sachsen-Anhalt haben angekündigt, gemeinsam einen Antrag zur deutschen Ukraine- und Russlandpolitik in den neuen Landtag einzubringen. Gefordert werden ein Ende der militärischen Unterstützung der Ukraine und eine Veränderung der Sanktionspolitik gegenüber Russland. Reuters berichtete am 7. Oktober über die Initiative und ordnete sie als ersten gemeinsamen größeren Sachantrag beider Fraktionen nach der Landtagswahl ein.
Der Landtag kann damit keine Änderung der deutschen Außenpolitik erzwingen. Entscheidungen über Sanktionen, Waffenhilfe, internationale Verträge und die außenpolitische Linie der Bundesrepublik werden auf Bundes- und teilweise auf europäischer Ebene getroffen. Ein Landesparlament kann die Bundesregierung politisch auffordern, einen anderen Kurs einzuschlagen, verfügt aber nicht über die entsprechenden Zuständigkeiten. Der Antrag ist deshalb vor allem ein politisches Signal.
Nähe in der Russlandpolitik, Unterschiede in anderen Feldern
AfD und BSW unterscheiden sich in zahlreichen innenpolitischen Fragen, weisen aber bei Russland und beim Krieg gegen die Ukraine Überschneidungen auf. Beide Parteien kritisieren die westliche Sanktionspolitik und verlangen stärkere diplomatische Kontakte zu Moskau. Das BSW hat seit seiner Gründung die Waffenlieferungen an die Ukraine abgelehnt. Auch die AfD fordert seit langem eine Normalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Russland und ein Ende militärischer Unterstützung.
In der Russland- und Ukrainepolitik liegen AfD und BSW bei mehreren Forderungen nahe beieinander. Daraus folgt jedoch nicht automatisch eine dauerhafte Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern. Das BSW hat sich auf Bundesebene und in den Ländern wiederholt von Teilen der AfD abgegrenzt. In Sachsen-Anhalt stützte es allerdings bereits die Wahl des AfD-Politikers Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten. Damit entstehen neue praktische Berührungspunkte zwischen beiden Fraktionen.
Die Bundesregierung verfolgt zur gleichen Zeit einen gegenteiligen Kurs. Friedrich Merz reiste am 4. Oktober nach Kyjiw und sagte weitere deutsche Unterstützung zu. Reuters zufolge kündigte der Kanzler dort zusätzlich eine Milliarde Euro Militärhilfe sowie 350 Millionen Euro für die ukrainische Energieversorgung an. Die Initiative in Magdeburg trifft deshalb auf eine bundespolitische Linie, die in diesen Tagen ausdrücklich bekräftigt wurde.
Der Antrag wird auch zum Test für die neue Landtagskonstellation
Nach der Landtagswahl ist Sachsen-Anhalt parlamentarisch neu sortiert. Die AfD stellt die stärkste Fraktion, hat aber keine absolute Mehrheit. Für Beschlüsse muss sie deshalb Partner finden oder auf wechselnde Mehrheiten hoffen. Das BSW verfügt nur über wenige Mandate, kann in bestimmten Konstellationen aber zusätzliche Stimmen liefern. Gemeinsame Anträge sind dadurch politisch sichtbar, auch wenn sie sachlich nicht in die Zuständigkeit des Landes fallen.
Bei der Abstimmung wird entscheidend sein, ob weitere Abgeordnete den Antrag unterstützen. CDU, SPD, Linke und andere im Landtag vertretene Kräfte stehen der Forderung nach einem Ende der Ukraine-Hilfe unterschiedlich gegenüber. Auf Bundesebene hält die CDU unter Merz an der Unterstützung Kyjiws fest. Die SPD trägt die Hilfen innerhalb der Koalition ebenfalls mit, setzt aber stärker auf diplomatische Initiativen. Ein gemeinsamer AfD-BSW-Antrag dürfte deshalb vor allem die Trennlinien zwischen den Fraktionen sichtbar machen.
Der Antrag hat keine unmittelbare außenpolitische Rechtswirkung, bringt die bundespolitische Auseinandersetzung aber in den Landtag. Beschlüsse ohne unmittelbare Rechtswirkung können Debatten prägen, Wahlkampfthemen setzen und innerparteilichen Druck erzeugen. Der Magdeburger Antrag ist dafür ein aktuelles Beispiel.
Was ein Landesantrag zur Außenpolitik bewirken kann
Die Zuständigkeit für die auswärtigen Beziehungen liegt nach Artikel 32 des Grundgesetzes grundsätzlich beim Bund. Ein Landtag kann deshalb weder Sanktionen der Europäischen Union aufheben noch Waffenlieferungen der Bundesregierung stoppen. Er kann aber politische Beschlüsse fassen, die eigene Landesregierung zu einem bestimmten Verhalten auffordern oder sie ersuchen, eine Initiative im Bundesrat zu unterstützen. Genau über solche Wege können landespolitische Mehrheiten Einfluss auf bundespolitische Debatten nehmen.
Nach dem bekannt gewordenen Entwurf wollen AfD und BSW nicht nur die Waffenlieferungen, sondern auch finanzielle Hilfen und Sanktionen gegen Russland beenden. Der MDR berichtet, dass beide Fraktionen dafür eine Sondersitzung des Landtags anstreben. Zusätzlich soll die Landesregierung nach den bisherigen Angaben aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Kursänderung einzusetzen.
Sanktionen gegen Russland werden zu einem erheblichen Teil auf Ebene der Europäischen Union beschlossen. Deutschland wirkt im Rat der Europäischen Union an diesen Entscheidungen mit. Auch deshalb könnte ein Beschluss des Landtags die Sanktionen nicht selbst verändern. Er würde lediglich die Position einer Mehrheit im Landesparlament dokumentieren und könnte die Landesregierung zu politischen Initiativen auffordern.
Für Waffen- und Finanzhilfen gelten unterschiedliche Verfahren. Militärische Unterstützung wird aus verschiedenen Haushaltsansätzen und Beschaffungswegen finanziert, während andere Hilfen über den Bundeshaushalt, europäische Programme oder internationale Institutionen laufen können. Ein pauschaler Beschluss eines Landtags kann diese Einzelentscheidungen nicht unmittelbar aufheben. Die politische Wirkung des Antrags liegt deshalb vor allem in der öffentlichen Positionierung von AfD und BSW und in der Frage, welche weiteren Fraktionen ihn unterstützen.
