Die Landeskriminalämter in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben rund um die Landtagswahlen mehr Straftaten erfasst als 2021. Überwiegend ging es um beschädigte oder gestohlene Wahlplakate. Die Behörden verzeichneten daneben Bedrohungen, Beleidigungen und Körperverletzungen.
747 Fälle in Sachsen-Anhalt
Im Zusammenhang mit der Landtagswahl vom 6. September 2026 registrierte das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt bis zum Wahltag 747 Straftaten. Bei der Landtagswahl 2021 waren es 531. Nach der am 4. Oktober veröffentlichten Bilanz des Innenministeriums entfielen 570 der diesjährigen Fälle auf beschädigte oder entwendete Wahlplakate, gegenüber 489 vor fünf Jahren. Besonders häufig waren Plakate der AfD, der Linken und der CDU betroffen.
Die übrigen 177 registrierten Fälle umfassten unter anderem 29 Sachbeschädigungen außerhalb der eigens ausgewiesenen Plakatdelikte, 28 Beleidigungen, 21 Bedrohungen und 23 einfache oder gefährliche Körperverletzungen. Das Landeskriminalamt erfasste außerdem 18 Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Im Vergleichsjahr 2021 zählte die Statistik in dieser Gruppe sonstiger Delikte 42 Fälle. Die Angaben beziehen sich auf polizeiliche Registrierungen; sie sind keine Zahlen rechtskräftiger Verurteilungen.
Das Innenministerium in Magdeburg wertete den Anstieg als Hinweis auf Veränderungen bei der Intensität des Wahlkampfes und der politischen Auseinandersetzung. Seine Fallstatistik war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen. Nachmeldungen und laufende Ermittlungen können die endgültigen Zahlen verändern, wie die Tagesschau unter Berufung auf das Landeskriminalamt berichtete.
Mecklenburg-Vorpommern meldet mehr als 490 Delikte
Auch in Mecklenburg-Vorpommern lagen die polizeilich erfassten Fallzahlen höher. Bis zum 23. September wurden dort mehr als 490 Straftaten mit Wahlbezug registriert, nach 277 Fällen im Jahr 2021. Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte die Zahlen der Deutschen Presse-Agentur unter Berufung auf das Landeskriminalamt in Schwerin.
Die Behörde führte 303 Sachbeschädigungen und 83 Diebstähle auf. Hinzu kamen 29 Fälle des Verwendens verfassungswidriger oder terroristischer Kennzeichen, 21 Beleidigungen, 15 Straftaten wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, sieben Bedrohungen, sechs Fälle von Volksverhetzung und fünf Körperverletzungen. Bei den Plakatdelikten waren nach den Meldungen am häufigsten Werbeträger der AfD betroffen, gefolgt von SPD und Linken.
Bei einem Vergleich mit der Wahl 2021 ist allerdings eine Besonderheit zu berücksichtigen. Nach Angaben des Landeskriminalamts wurden damals und 2026 jeweils ungefähr 1.700 Wahlplakate beschädigt oder gestohlen. Im jüngsten Wahlkampf wurden solche Vorfälle häufiger einzeln angezeigt, während fünf Jahre zuvor mehrere beschädigte Plakate eher in einer gemeinsamen Anzeige erfasst wurden. Der NDR erläuterte diesen Unterschied in seiner Berichterstattung. Die höhere Anzahl an Verfahren entspricht deshalb nicht automatisch einer ebenso starken Zunahme beschädigter Plakate.
Statistiken nur eingeschränkt vergleichbar
Die beiden Länder erfassten die Vorfälle zu unterschiedlichen Stichtagen. In Sachsen-Anhalt reicht die veröffentlichte Bilanz bis zum Wahltag am 6. September, in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 23. September, wenige Tage nach der Abstimmung. Zudem fanden in Mecklenburg-Vorpommern 2021 die Landtags- und die Bundestagswahl gleichzeitig statt. Art und Umfang der Plakatierung sowie das Anzeigeverhalten können die Fallzahlen zusätzlich beeinflussen.
Die Polizeistatistiken dokumentieren gleichwohl Straftaten, die über beschädigte Wahlwerbung hinausgehen. In beiden Ländern wurden Beleidigungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe erfasst. Über die politischen Motive einzelner Beschuldigter, die spätere strafrechtliche Bewertung oder den Ausgang der noch laufenden Ermittlungen geben die bislang veröffentlichten Gesamtzahlen keine vollständige Auskunft. Auch die Zuordnung beschädigter Plakate zu einer Partei erlaubt für sich genommen keine Aussage darüber, wer die Tat begangen hat.
Für Sachsen-Anhalt wies das Innenministerium ausdrücklich auf noch offene Ermittlungsverfahren und mögliche Nachmeldungen hin. Die veröffentlichten Zahlen sind damit eine Zwischenbilanz des Wahljahres 2026. Ob sich daraus über mehrere Wahlperioden hinweg eine dauerhafte Entwicklung ergibt, lässt sich erst anhand vergleichbar erhobener Datenbeurteilen.
