Spritpreisdeckel: Reiches Gesetz hilft Autofahrern erst, wenn es richtig teuer wird

Hohe Spritpreise an deutschen Tankstellen, KI generiert

Die Bundesregierung will Autofahrer vor überhöhten Benzin- und Dieselpreisen schützen. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche hat dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den staatlichen Eingriff an ungewöhnlich strenge Bedingungen knüpft. Die SPD sieht ihr Entlastungsversprechen gefährdet. Besonders heikel wird der Streit, weil Ende Dezember die bisherige Steuersenkung für Kraftstoffe ausläuft.

Ein Liter Benzin kostet 2,30 Euro, eine Woche später 2,35 Euro. Für den Autofahrer wird es teurer. Für den geplanten Spritpreisdeckel wäre eine solche Entwicklung möglicherweise völlig unerheblich. Das Gesetz, das Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorbereitet, erlaubt staatliche Höchstpreise nur unter besonderen Bedingungen. In Deutschland müssten die Preise drei Wochen hintereinander jeweils um mehr als fünf Prozentpunkte stärker steigen als im Durchschnitt der übrigen EU-Länder.

So steht es im ersten Entwurf des Kraftstoffhöchstpreisgesetzes, der seit Montag bekannt ist. Die Bundesregierung könnte danach einen Höchstpreis für Benzin und Diesel festsetzen, wäre dazu allerdings auch bei erfüllten Voraussetzungen nicht verpflichtet. Die Höhe der Tankstellenpreise spielt für die Eingriffsschwelle keine Rolle.

Für die Mineralölwirtschaft ist diese Konstruktion günstig. Die Preise in Deutschland orientieren sich stark an den internationalen Märkten für Rohöl und raffinierte Kraftstoffe. Wenn sich Benzin europaweit verteuert, könnten die deutschen Tankstellenpreise sogar erheblich steigen, ohne dass die Voraussetzung für einen staatlichen Eingriff erfüllt wäre.

Reiche hatte ihre Vorbehalte gegen eine Preisbegrenzung bereits im September formuliert. Sie befürchtet, dass Raffinerien und Kraftstoffimporteure Schwierigkeiten bekommen könnten, wenn der Staat Verkaufspreise vorschreibt, die ihre Kosten nicht decken. Im ungünstigsten Fall würden Lieferungen ausbleiben. Die Versorgungssicherheit erhält deshalb im Entwurf besonderes Gewicht. Bei drohenden Engpässen soll die Preisbegrenzung ausgesetzt werden können.

Auch die Länder dürften eigene Preise festlegen

Der Gesetzentwurf sieht erhebliche regionale Unterschiede vor. Die Bundesländer könnten von einer bundesweit festgelegten Preisgrenze abweichen und für einzelne Landkreise, kreisfreie Städte oder Postleitzahlengebiete eigene Höchstpreise bestimmen.

Begründet wird das mit den unterschiedlichen Kosten für Beschaffung und Transport. Tatsächlich kann eine Tankstelle in einer abgelegenen Region höhere Lieferkosten haben als eine Station in der Nähe eines großen Tanklagers. Die Bundesregierung müsste allerdings erst festlegen, wie hoch ein zulässiger Verkaufspreis sein soll. Anschließend könnten die Länder regionale Abweichungen bestimmen.

Eine konkrete Preisgrenze enthält der Entwurf bislang nicht.

Der Plan kommt zu einem für die Koalition ungünstigen Zeitpunkt. Mitte September hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, spätestens zum 1. Januar 2027 einen Spritpreisdeckel nach dem Vorbild Luxemburgs oder Belgiens einzuführen. Gleichzeitig wurde die Energiesteuer auf Benzin und Diesel bis Jahresende gesenkt. Einschließlich Umsatzsteuer beträgt die Entlastung 17 Cent je Liter.

Diese Steuersenkung läuft Ende Dezember aus. Eine Verlängerung ist nach den bisherigen Planungen wegen der Haushaltslage ausgeschlossen.

Rehlinger spricht von einem Verhinderungsgesetz

In der SPD wächst der Widerstand gegen Reiches Vorschlag. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger bezeichnet ihn als „Spritpreisdeckel-Verhinderungsgesetz“. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff, verlangt ebenfalls Nachbesserungen. Die Sozialdemokraten hatten sich von der Vereinbarung im September eine deutlich schnellere Möglichkeit zur Entlastung versprochen.

Reiche dürfte bei den anstehenden Verhandlungen auf ihre Warnungen vor Versorgungsproblemen zurückkommen. Eine staatliche Preisgrenze kann tatsächlich Schwierigkeiten verursachen, wenn sie niedriger angesetzt wird als die Kosten für die Belieferung der Tankstellen. Die Frage, wann solche Risiken einen Eingriff ausschließen sollen, ist allerdings noch längst nicht entschieden.

Der Entwurf befindet sich in der ersten Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Vorgesehen ist, dass das Gesetz Anfang Januar 2027 in Kraft tritt. Die Prüfung der Preisentwicklung soll erst mit den Daten der zweiten vollständigen Januarwoche beginnen. Vor Februar könnte deshalb kein Höchstpreis gelten.

Für die SPD wird es nun darum gehen, die Voraussetzungen für einen Eingriff zu verändern. Der bisherige Entwurf würde der Bundesregierung erlauben, außergewöhnliche deutsche Preissteigerungen zu begrenzen. Wenn Benzin und Diesel auf hohem Niveau verharren oder sich ähnlich verteuern wie im übrigen Europa, hätte sie dieses Mittel nicht zur Verfügung.

Das wäre für die Autofahrer eine erheblich engere Regelung, als das im September angekündigte Entlastungsprogramm erwarten ließ.