Thüringen – CDU-Fraktion fordert Landesregierung zum Umdenken beim Cannabis-Gesetz auf

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Die CDU-Fraktion hat die Landesregierung vor der morgigen Bundesrats-Abstimmung über das Cannabis-Gesetz dazu aufgerufen, ihren Kurs zu ändern und für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zu votieren. „Einmal mehr macht Rot-Rot-Grün Politik gegen die große Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer. Mit ihrer Ankündigung, sich zu enthalten, statt klar Flagge zu zeigen gegen dieses Gesetz, besiegelt die Ramelow-Regierung die eigene politische Ohnmacht“, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher und stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christoph Zippel. „Kommt das Cannabis-Gesetz durch den Bundesrat, wird das fatale Auswirkungen auf die Gesundheit vieler Menschen haben, insbesondere von Kindern und Jugendlichen. Wider besseren Wissens nimmt Rot-Rot-Grün gravierende physische und psychische Schäden bei Jugendlichen genauso in Kauf wie die verlagerte Schwerpunktsetzung des Schwarzmarkts auf minderjährige Konsumenten“, sagte Zippel.

Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, warnte vor einer völligen Überlastung von Polizei und Justiz. „Die beschlossenen Regelungen sind schlicht nicht kontrollierbar und werden jede Vollzugsbehörde vor unlösbare Aufgaben stellen. Die Justiz droht lahmgelegt zu werden, weil das Gesetz rückwirkend gelten soll und Tausende Fälle von im Zusammenhang mit Cannabis verurteilten oder bestraften Drogenkriminellen neu aufgerollt werden müssten, um das Urteil oder die Strafe gegebenenfalls zu revidieren“, sagte Schard. Er erinnerte daran, dass sich zuletzt nicht nur die Thüringer Justiz, sondern auch alle 16 deutschen Innenminister, inklusive des Thüringer Ressortchefs, klar gegen die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen hatten. „Intern tief zerstritten, sieht die Ramelow-Regierung sich nicht in der Lage, Schaden vom Freistaat Thüringen abzuwehren. Das Grüne Justizministerium konnte in der mündlichen Befragung im vergangenen Plenum nicht einmal sagen, wie viele Verfahren von den Amnestieregelungen im Cannabis-Gesetz betroffen sein werden. Das Bundesratsvotum bietet die letzte Chance, diesen Blindflug ins Chaos noch zu verhindern“, erklärte Schard.

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