Wissenschaftler zum britischen Binnenmarkt-Gesetz

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Der Streit der EU und Großbritannien über die Nordirland-Frage ist mit
der Vorlage des britischen Binnenmarkt-Gesetzes wieder aufgebrochen.
Auch die Fragen der Fischerei und der Unterstützung inländischer
Unternehmen bleiben im Rahmen der Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen nach wie vor strittig. David Collins [1], Professor
für internationales Wirtschaftsrecht an der City, University of London,
hat den umstrittenen Gesetzentwurf folgendermaßen kommentiert:

„Das Binnenmarkt-Gesetz wurde der Öffentlichkeit nur unzureichend vorgestellt, insbesondere im Hinblick auf seinen angeblichen Verstoß gegen das Völkerrecht, der keineswegs erwiesen ist. Natürlich sollte das Vereinigte Königreich nicht gegen internationale Verpflichtungen verstoßen, und es ist unklar, warum die Regierung beschlossen hat, den Gesetzentwurf auf diese Weise darzustellen. Der Gesetzentwurf soll vielmehr die Unklarheiten des Austrittsabkommens von Ende 2019 klären, das bis Ende des Jahres durch ein umfassendes Freihandelsabkommen (FTA) ersetzt werden sollte. Leider hat sich herausgestellt, dass die EU keine gutgläubigen Verhandlungen über ein solches Abkommen aufgenommen hat, was eine rechtmäßige Rechtfertigung für die Kündigung des Austrittsabkommens sowohl gemäß dem Abkommen selbst als auch nach dem Völkerrecht darstellt.

Nachdem die EU ein grundlegendes Freihandelsabkommen versprochen hatte, wie es Kanada vorgeschlagen wurde, hat sie dieses Versprechen nun widerrufen und eine Angleichung der Rechtsvorschriften gefordert, einschließlich einer Rolle des EuGH für jede Art von Freihandelsabkommen. Darüber hinaus deutete die EU an, dass bis Juni eine Gleichwertigkeitsvereinbarung für Finanzdienstleistungen abgeschlossen werden soll, um dann später zu behaupten, dass diese erst bis weit in das Jahr 2021 hinein verfügbar sein würde. Hinzu kommt die absurde Erklärung der EU, dass die Souveränität über internationale Gewässer nur das Wasser und nicht die darin schwimmenden Fische umfasse, was selbst eine offensichtliche Fehlinterpretation des Völkerrechts darstellt. Wir stellen jetzt auch fest, dass die EU nicht bereit ist, die britischen Lebensmittelstandards anzuerkennen, was bedeutet, dass alle Importe aus dem Vereinigten Königreich nach Nordirland volle Zollkontrollen erfordern würden, ungeachtet der Tatsache, dass das Vereinigte Königreich die EU-Standards für Lebensmittel erfüllt und dies auch in absehbarer Zukunft tun wird. Dies ist kein guter Glaube – es ist das Ergreifen der Gelegenheit eines vage formulierten Abkommens, durch welches die EU versucht hat, mehr Druck auf das Vereinigte Königreich auszuüben, um es in seinem Regelungsbereich zu behalten.

Die EU hat erklärt, sie sei der Ansicht, dass das Austrittsabkommen ihr die Kontrolle über einen bedeutenden Teil des britischen Beihilfesystems sowie die Befugnis gibt, zu diktieren, welche britischen Produkte Gefahr laufen, über Nordirland in die EU zu gelangen – beides sind überzogene Auffassungen über den Wortlaut des Abkommens. Als Vorbereitung auf ein No-Deal-Szenario legt der neue Gesetzentwurf lediglich dar, dass das Vereinigte Königreich das anders sieht. Dies ist eine Frage der Auslegung – es handelt sich nicht um einen Verstoß gegen das Völkerrecht, zumindest nicht, bis ein zuständiges internationales Gericht es als solchen einstuft.“

Links:
——
[1] https://www.city.ac.uk/people/academics/david-collins


Ida JUNKER
international consultant

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