Wolfgang Kubicki: „Stopp-Schild für all diejenigen in der Bundesregierung, die meinen, Kritik am Staat illegalisieren zu können“

stoppen unterzeichnen verkehrsschild straßenschild. Quelle: knerri61, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig

Das ist ein guter Tag für die Meinungsfreiheit in unserem Land. Karlsruhe setzt ein deutliches Stopp-Schild für all diejenigen in der Bundesregierung, die meinen, Kritik am Staat illegalisieren zu können. Artikel 5 schützt eben auch scharfe und polemische Kritik am Staat. „Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtsstaates“ stellt Karlsruhe hierzu in erfreulicher Deutlichkeit erneut klar. Damit ist die Entscheidung mehr als ein juristischer Sieg für Julian Reichelt. Es ist ein Signal zur rechten Zeit, in der die Meinungsfreiheit zunehmend unter Druck gerät.

Ich hoffe, die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin lesen und verstehen die Entscheidung. Sätze wie: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“ hätten von einer Verfassungsministerin wie Nancy Faeser niemals ausgesprochen werden dürfen. Die Tatsache, dass Lisa Paus sich um Social-Media-Beiträge sorgt, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, war immer skandalös. Ich hoffe sie nimmt den heutigen Tag zum Anlass, ihre grundsätzlichen Vorstellungen von „Demokratieförderung“ nochmal gründlich zu überdenken.

Nachdenklich werden dürfen auch all diejenigen, die Maßnahmen-Kritiker während Corona oder Demonstranten gegen die jetzige Bundesregierung leichtfertig in die Ecke der Verfassungsgegner gestellt haben. Kritik am System, an der Regierung oder an Gesetzen ist nicht nur zulässig, sondern ihre Zulässigkeit ist Teil des Grundrechtsstaates. Wer das nicht versteht und die Zulässigkeit eben solcher Kritik zu leichtfertigt verneint, entlarvt sich womöglich selbst als Feind unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates.

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