Der Rule of Law Report der Europäischen Union muss bisher als ungenügend beurteilt werden

Rule of Law Report 2025 (Bild: Europäische Union)

Rule of Law Report 2026 der Europäischen Union wird am 15. Juli veröffentlicht. Damit soll der Stand der Rechtsstaatlichkeit und die Einhaltung demokratischer Prinzipien in den Mitgliedsstaaten bewertet werden. Doch waren Fehler des Berichts bereits in den vergangenen Jahren erkennbar. Von Johannes Schütz

Die hohe Bedeutung des Rule of Law Report als Grundlage für weitere Entscheidungen und Maßnahmen wurde von Michael McGrath betont, dem Commissioner für Justiz, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit der Europäischen Union. McGrath war zuvor Finanzminister in Irland. Bei seinem Hearing im Europäischen Parlament als designierter Commissioner, am 5. November 2024 in Brüssel, nahm er mehrfach Bezug auf den Rule of Law Report als Orientierung für seine künftige Tätigkeit:

„Rule of Law Report (…) ultimately it is the conclusion and the assessment of the Commission. And I will oversee this work very, very closely if I am confirmed“.
(„Hearing of Michael McGrath: Commissioner-Designate Democracy, Justice and the Rule of Law“, Brussels, 5. 11. 2024, p. 15)

Der erste Bericht wurde 2020 erstellt. Es werden die 27 Mitgliedstaaten in Länderkapiteln besprochen, zusätzlich auch Beitrittskandidaten  untersucht. Jetzt wird der siebente Jahresbericht vorgelegt. Doch konnte man bereits in den Vorjahren falsche Ansätze im Rule of Law Report erkennen.

Bewusste Manipulationen und verfälschende Selektion

Die Methode der Erstellung ermöglicht Artefakte durch bewusste Manipulationen bei der Datenerhebung und verfälschende Selektion der Daten bei der Endredaktion des Rule of Law Report. Damit wird ein irreführender Eindruck über die Situation der Rechtsstaatlichkeit vermittelt. Wesentliche Beachtung im Report finden die Stellungnahmen von staatlichen Institutionen der Mitgliedsländer, die Auskunft über die Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit geben sollen.

Damit werden die „Player“ des Rechtsstaates befragt. Die Behörden und Standesvertretungen zeigen dabei ihre eigenen Interessen, es sollen Verbesserungen für die staatlichen Stellen und die Berufsgruppen des Justizsystems erzielt werden. Da kann es geschehen, dass sogar die Anliegen der Beamtengewerkschaft im Rule of  Law Report zum Thema werden, damit die Forderungen nach Erhöhung der Planstellen und mehr Gehalt.

Auf diese Weise werden nicht die Grundrechte gestärkt, vielmehr Amtsmissbrauch und Willkür strukturell abgesichert und institutionalisiert. Der Rule of Law Report verlangt die „Unabhängigkeit der Gerichte“, statt die notwendige gesellschaftliche Kontrolle über das korrekte Verhalten der Richter zu suchen.

Für die Studie wird von der Europäischen Union ein Fragenkatalog vorgelegt. Dafür wurden vier Themenbereiche ausgewählt:
Unabhängigkeit der Justiz, Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit, Kontrollinstanzen für die Gleichbehandlung vor dem Gesetz.

Doch werden ernsthafte Problemfelder ignoriert, die den Rechtsstaat bedrohen und damit das gesellschaftliche und wirtschaftliche Fundament der Europäischen Union destabilisieren. Dazu zählen Verfolgung mit dem Zivilrecht, willkürliche Vermögenskonfiskation, keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen, mangelnde gesellschaftliche Kontrolle über Amtsmissbrauch der Gerichte.

Zivilrechtliche Verfolgung von Journalisten

Die Bedeutung des Zivilrechts wurde von Ilhan Kyuchyuk, dem Vorsitzenden des Committee on Legal Affairs im Europäischen Parlament, beim Hearing von Commissioner McGrath genannt:
„This will include areas that have not necessarily been fully fleshed out in your mission letter (…) the area of civil justice, civil law“.
(„Hearing of Michael McGrath:  Commissioner-Designate Democracy, Justice and the Rule of Law“, Einleitendes Statement von Ilhan Kyuchyuk, Brussels, 5. 11. 2024, p. 4)

Betroffen von zivilrechtlicher Verfolgung sind auch Journalisten. Damit wird die Grundlage ihrer publizistischen Arbeit angegriffen, durch zivilrechtlich durchgeführte Beschlagnahmung ihrer Unterlagen, ihrer Archive und Bibliotheken, sowie Konfiskation ihres Vermögens. Dies wird bei der Untersuchung zur Medienfreiheit im Rule of Law Report nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl solche Fälle eine Form von Strategic Lawsuit Against Public Participation (SLAPP) darstellen.

Offenbar muss ein Journalist erst zu Tode gebracht werden, damit eine Stellungnahme von Commissioner McGrath erfolgt, wie im Fall der slowakischen Publizisten Ján Kuciak und Martina Kušnírová, die er sieben Jahre nach ihrer Ermordung in einer Rede würdigte.
(Michael Mc Grath, „Honouring the memory of Ján Kuciak and Martina Kušnírová: advancing media freedom, strengthening the rule of law, and protecting journalists across the EU„, Remarks by Commissioner McGrath at the Parliament plenary debate, Brussels, 12 February 2025).

Doch eine Presseanfrage zur zivilrechtlichen Verfolgung von Journalisten in der Europäischen Union, die aktuell als SLAPP-Klagen gegeben sind, wurde von Commissioner McGrath im April 2025 nicht beantwortet.
(Johannes Schütz, „Press inquiry: Press freedom in an EU Member State“, Anfrage an Commissioner McGrath, 2. 4. 2025)

Problematik am  Beispiel des Länderberichts über Österreich

Die grundlegende Problematik des Rule of Law Reports soll hier am Beispiel des Länderberichts über Österreich dargestellt werden.
(Europäische Kommission, Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025, Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich, Straßburg, 8.7.2025, https://commission.europa.eu/document/download/f9790196-3452-4a1c-a7dc-eaea3c676099_de?filename=24_2_63959_coun_chap_austria_at.pdf)

Beachtet wurden für die Endfassung des Rule of Law Report 2025 insbesondere die schriftlichen Beiträge, die von den staatlichen Stellen und Standesvertretungen geliefert wurden:

Österreichische Bundesregierung
Bundesministerium für Justiz Österreich
Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (Vereinigung der österreichischen Rechtsanwälte)
Parlament Österreich
Rechnungshof Österreich

Bei diesen Quellen und dieser Methode der Untersuchung ist es nicht verwunderlich, dass die Justiz in Österreich positiv beurteilt wird:
„das Justizwesen zeichnet sich weiterhin durch eine hohe Gesamteffizienz aus“.
(Europäische Kommission, Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025:                        Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich, S. 1)

Forderungen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst werden im Rule of Law Report 2025 ausführlich besprochen:
„Die Interessenträger weisen ferner auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen den Gehältern und Pensionen von Richterinnen und Richtern und zwischen den Gehältern von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten hin“.
(Europäische Kommission, Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025:                        Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich, S. 6f)

Dafür wurde im Rule of Law Report ein Forderungskatalog der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst berücksichtigt, der der österreichischen Bundesregierung vorgelegt wurde. Verlangt wurden mehr Planstellen und eine „Erhöhung der Gehaltsansätze der Richter:innen, „weiters muss ein Abfertigungsmodell (auch) für Richter:innen geschaffen werden„.
(Gewerkschaft Öffentlicher Dienst GÖD Bundesvertretung Richter:innen und Staatsanwält:innen, „Forderungen der Richter:innen an die künftige Bundesregierung“, Wien, 2024, S. 6)

Volksanwaltschaft verschweigt die Probleme

Die österreichische Volksanwaltschaft, von den drei stimmenstärksten Parlamentsparteien gebildet, wird im Rule of Law Report gelobt:

Die Volksanwaltschaft (die als nationale Menschenrechtsinstitution fungiert und mit A-Status akkreditiert ist), arbeitet weiterhin erfolgreich“.

Offenbar haben die Studienautoren des Rule of Law Report im dafür nützlichen und gerne betriebenen Ballsaal der österreichischen Volksanwaltschaft, in der Singerstraße in Wien, den Kompositionen der Volksanwälte gelauscht, denn als Grundlage dieser Einschätzung findet man im Bericht nur die Anmerkung:
Länderbesuch Österreich, Volksanwaltschaft“.
(Länderkapitel zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Österreich, ebd., S. 20)

Auch in den Berichten der Volksanwaltschaft wird jedes Jahr die Zusammenarbeit für den Rule of Law Report erwähnt:
„Wie schon im Vorjahr trug die VA [Volksanwaltschaft] auch im Berichtszeitraum wieder zum Rechtsstaatlichkeitsbericht (Rule of Law Report) der Europäischen Kommission bei. Im Rahmen dieses Berichts werden Daten erhoben, um die Lage der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen Mitgliedstaaten zu analysieren“.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2024. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2025, S. 32, www.volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/Downloads/Berichte/NR/Parlamentsbericht_2024_-_Kontrolle_der_öffentlichen_Verwaltung_2024.pdf)

Von der Volksanwaltschaft verschwiegen wurde für den Rule of Law Report der EU die hohe Zahl an Beschwerden über Gerichte, die jedes Jahr bei der Volksanwaltschaft angezeigt werden. Dabei handelt es sich wesentlich um Verletzungen der Grundrechte durch Amtsmissbrauch der Richter, die Hinweise betreffen willkürliche Vermögensübernahmen bei Erwachsenenvertretungen und Sachwalterschaften, Verlassenschaften, Insolvenzverfahren, Exekutionen.

Im Jahresbericht der Volksanwaltschaft für  2024 wurden 7.497 Beschwerden über die „unabhängige Gerichtsbarkeit“ genannt. Diese Fälle werden von der Volksanwaltschaft nicht bearbeitet, da für Überprüfungen der Gerichtsbarkeit keine Befugnis gegeben wäre.
(Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2024. Bd. Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, Wien, 2025, S. 13)

Probleme mit Fehlverhalten im Justizapparat bestehen in Österreich seit Jahren. 2023 wurden 6.469 Fälle bei der Volksanwaltschaft eingebracht, 2022 waren es  7.047 Fälle und 2021 wurden 6.930 Fälle vorgetragen.

 

Europäische Union muss Hinweise beachten

Ein Rule of Law Report, der ernst genommen werden will, wird diese Zahlen nicht ignorieren dürfen. Es genügt nicht, dass die Behörden und Standesvertretungen befragt werden. Zielführender wäre es, wenn die Kommission für den Rule of Law Report endlich die Hinweise beachtet, die bei der Europäischen Union über Verletzungen der Grundrechte in den Mitgliedsländern vorgetragen werden.

Positiv bewertet werden vom Rule of Law Report Postenbesetzung der Justiz durch Richtervertretungen.  Doch ist dies nicht eine Lösung, sondern ein Systemfehler, die Wurzel des Problems der österreichischen Justiz, denn Richter bestellen Richter, die Richter decken sollen.

Dabei würde die Europäische Union über Instrumente verfügen, die die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsländern sichern. Das wurde auch von Commissioner McGrath betont:

„we will develop a closer link between the Rule of Law Report recommendations and financial support. Respect for the rule of law is a must for EU funds“, betonte McGrath in seinem einleitenden Vortrag.
(Hearing of Michael McGrath, Commissioner-Designate Democracy, Justice and the Rule of Law, Brussels, 5. 11. 2024, p. 7)

Über Johannes Schütz 131 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel