In Berlin sollten die Geschäfte an den vier Adventssonntagen sowie an sechs weiteren Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Das Berliner Ladenöffnungsgesetz ist das liberalste in Deutschland. Dagegen haben die Kirchen Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – und teilweise Recht bekommen. Natürlich sollen und müssen die acht Richter des Ersten Senats, der über die Klage zu befinden hatte, in ihrer Entscheidung unabhängig sein.
Advent – die Tage mit Ewigkeitscharakter
11. Januar 2010 Constantin Graf von Hoensbroech Allgemein, Glaube 0
Finanzen
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Hana Natour erzählt die bemerkenswerte Geschichte, wie sie als Studentin eine Diversitätsinitiative aufbaute, die königliche Aufmerksamkeit erregte, und wie dieselbe Wertschätzung von Unterschieden heute ihre Karriere antreibt. Ihre Erfahrung zeigt, warum Verhandlungskompetenz und Vielfalt enger zusammenhängen, als viele Unternehmen annehmen. […]
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