Bundesinnenminister Alexander Dobrindt warnt vor einer anhaltend hohen Anschlagsgefahr in Deutschland. Sicherheitsbehörden beobachten islamistische Netzwerke, radikalisierte Einzeltäter und hybride Bedrohungen mit wachsender Sorge. Zugleich stellt sich die Frage, ob Staat und Gesellschaft ausreichend auf neue Formen des Terrorismus vorbereitet sind. Ein Stromkabel, ein Chatkanal, ein Paket oder eine kleine Gruppe können heute ausreichen, um ein ganzes Land in Alarmbereitschaft zu versetzen. Die neue Warnung des Bundesinnenministers ist deshalb weniger eine einzelne Schreckensmeldung als die politische Zusammenfassung einer Sicherheitslage, die sich an vielen Orten zugleich verschärft hat.
Am 3. Januar dieses Jahres brannte im Südwesten Berlins eine Kabelbrücke. Was zunächst wie ein begrenzter Schaden an einer technischen Anlage wirkte, griff binnen kurzer Zeit in den Alltag Zehntausender Menschen ein. Rund 45.000 Haushalte und etwa 2.200 Betriebe verloren zeitweise den Strom. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mussten reagieren, Ampeln blieben dunkel, Telefonverbindungen fielen aus, der Nahverkehr geriet ins Stocken. Die Dokumentation des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeigt, wie ein gezielter Angriff auf einen einzigen Knotenpunkt Versorgung, Verkehr und Kommunikation gleichzeitig treffen kann.
Der Berliner Fall erklärt besser als jede abstrakte Formel, weshalb Sicherheitsbehörden inzwischen anders über Anschläge sprechen. Die größte Verwundbarkeit liegt nicht immer dort, wo bewaffnete Posten stehen. Sie liegt oft an Orten, die kaum jemand wahrnimmt: an Kabeltrassen, Umspannwerken, Lieferwegen, Rechenzentren oder technischen Schaltstellen. Der Verfassungsschutzbericht 2025 behandelt solche Angriffe deshalb nicht als Randthema, sondern als Teil einer Lage, in der Extremismus, Terrorismus, Spionage und Sabotage nebeneinander bestehen und sich in ihren Folgen überschneiden können.
Eine Warnung mit vielen Hintergründen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat diese Entwicklung nun politisch zugespitzt. Wie zunächst WELT AM SONNTAG und anschließend unter anderem DIE ZEIT sowie die Süddeutsche Zeitung berichteten, bewertet er die Bedrohungslage höher als bisher. Öffentlich bekannt ist dabei weder ein bestimmter Anschlagsort noch ein konkreter Zeitpunkt. Seine Aussage bezieht sich vielmehr auf die Summe der Hinweise, Ermittlungen und beobachteten Vorbereitungen, die sich gegen Menschen, Einrichtungen und die technische Lebensgrundlage des Landes richten können.
Das ist ein entscheidender Unterschied. Eine hohe Gefährdung bedeutet nicht automatisch, dass bereits ein einzelner Tatplan kurz vor der Ausführung steht. Sie bedeutet, dass mehrere Gefahrenquellen gleichzeitig ernst genommen werden müssen. Genau dieses Nebeneinander kennzeichnet auch die Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025. Die Behörden beschreiben dort keine einheitliche Front, sondern ein unübersichtliches Feld aus ideologisch motivierten Einzeltätern, terroristischen Netzwerken, extremistischen Kleingruppen und staatlich gesteuerten Akteuren.
Wenn Radikalisierung im Kinderzimmer beginnt
Die unmittelbarste Form der Gefahr bleibt der islamistische Terrorismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz verweist auf eine Szene, in der organisierte Strukturen weiterhin eine Rolle spielen, zugleich aber einzelne Täter über digitale Propaganda erreicht werden. Die Radikalisierung braucht nicht zwingend eine Reise, ein Ausbildungslager oder einen persönlichen Kontakt zu einer Terrororganisation. Videos, Chatgruppen und verschlüsselte Messenger können genügen, um Feindbilder zu verdichten und aus Gewaltfantasien konkrete Schritte werden zu lassen.
Wie schnell dieser Übergang erfolgen kann, zeigte im Mai ein Verfahren in Hamburg. Nach den Recherchen des NDR soll ein 17-Jähriger einen Sprengstoffanschlag erwogen haben. Als mögliche Ziele standen ein Einkaufszentrum, eine Bar oder eine Polizeiwache im Raum. Bei ihm wurden unter anderem Universaldünger, Grillanzünder, ein Messer und eine Sturmhaube sichergestellt. Ein endgültig festgelegtes Ziel war nach dem damaligen Ermittlungsstand noch nicht bekannt.
Der Fall macht zugleich deutlich, wie wichtig internationale Hinweise geworden sind. Nach weiteren Berichten von NDR und WDR stammte der entscheidende Hinweis aus dem Irak und gelangte über den Bundesnachrichtendienst an die zuständigen Stellen. Die Tat wurde nicht nach einem sichtbaren Aufmarsch entdeckt, sondern durch die Auswertung digitaler Kommunikation und den Austausch mehrerer Dienste. Das ist die neue Wirklichkeit der Terrorabwehr: Der entscheidende Moment kann in einem Chat liegen, lange bevor ein Tatort feststeht.
Besonders gefährdet bleiben jüdische und israelische Einrichtungen. Das BfV hat in seiner Analyse zu den Folgen des 7. Oktober für die Sicherheitslage in Deutschland darauf hingewiesen, dass der Nahostkonflikt hierzulande unterschiedliche extremistische Milieus mobilisiert. Die notwendige Wachsamkeit darf allerdings nicht in pauschalen Verdacht gegen ganze Bevölkerungsgruppen umschlagen. Sicherheitsarbeit muss Täter, Strukturen und konkrete Handlungen unterscheiden, gerade wenn die gesellschaftliche Stimmung aufgeheizt ist.
Sabotage ohne Uniform
Eine zweite Gefahrenlinie verläuft unterhalb der Schwelle eines offenen militärischen Angriffs. Fremde Nachrichtendienste versuchen nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes, Helfer für Ausspähung, Brandstiftung oder Sabotage zu gewinnen. Die BfV-Publikation zu russischer Spionage, Sabotage und Desinformation beschreibt ein Vorgehen, bei dem Personen kurzfristig über das Internet angeworben und mit überschaubaren Einzelaufträgen betraut werden. Wer eine Strecke filmt, ein Gebäude fotografiert oder ein Paket aufgibt, muss nicht einmal wissen, wie der gesamte Plan aussieht.
Der Verfassungsschutz spricht deshalb von einer neuen Bedrohung durch Sabotage fremder Nachrichtendienste. Solche Operationen sind billig, schwer zuzuordnen und politisch wirksam. Schon ein misslungener Anschlag kann Unsicherheit erzeugen. Gelingt er, trifft er womöglich Lieferketten, Verkehrswege oder Einrichtungen, ohne dass der Auftraggeber offen in Erscheinung treten muss.
Wie konkret diese Methode werden kann, zeigt eine Anklage des Generalbundesanwalts vom 9. Februar 2026. Ein Beschuldigter soll an Vorbereitungen beteiligt gewesen sein, bei denen Transportwege ausgeforscht und später Brandsätze in Paketen verschickt werden sollten. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Agententätigkeit zu Sabotagezwecken. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt auch hier die Unschuldsvermutung.
Rechtsterrorismus entsteht nicht erst in großen Organisationen
Auch die rechtsextreme Szene zeigt, wie klein die Strukturen sein können, aus denen eine große Gefahr erwächst. Ende Juni wurden in Thüringen zwei mutmaßliche Unterstützer der Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ festgenommen. Nach dem Bericht der Tagesschau sollen sie zusammen mit weiteren Beteiligten versucht haben, eine bewohnte Asylbewerberunterkunft in Schmölln anzuzünden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt unter anderem wegen versuchten Mordes und der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Die Mitteilung des Generalbundesanwalts unterstreicht, dass die mutmaßlichen Täter zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche gewesen sein sollen. Das passt zu einer Entwicklung, vor der der Verfassungsschutz seit längerem warnt. In digitalen Räumen radikalisieren sich teils sehr junge Akteure, ohne lange in einer klassischen Kameradschaft oder Partei organisiert gewesen zu sein. Der BfV-Hintergrund zur Radikalisierung junger Rechtsextremisten beschreibt Chatgruppen und soziale Medien als Räume, in denen Gewalt verherrlicht, Gegner markiert und Taten verabredet werden können.
Politische Gewalt bildet den Resonanzraum
Nicht jede extremistische Straftat ist Terrorismus. Diese Unterscheidung ist unverzichtbar. Dennoch entsteht ein Anschlagsrisiko nicht im luftleeren Raum. Die bundesweiten Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen für 2025 insgesamt 85.837 politisch motivierte Straftaten. Die Zahl der Gewaltdelikte stieg auf 4.156 und erreichte damit den höchsten Wert seit 2016. Darin sind sehr unterschiedliche Delikte enthalten. Die Statistik ersetzt deshalb kein Terrorlagebild, sie zeigt aber, dass politische Feindbilder und Gewaltbereitschaft auf breiterer Fläche zugenommen haben.
Auch der Verfassungsschutz warnt davor, die einzelnen Milieus gegeneinander aufzurechnen. Rechtsextremisten greifen Migranten, politische Gegner und demokratische Institutionen an. Linksextremistische Täter nehmen Unternehmen, Infrastruktur oder vermeintliche politische Gegner ins Visier. Islamistische Extremisten begründen Gewalt religiös. Staatliche Akteure verfolgen strategische Ziele. Die Motive unterscheiden sich, doch die Folgen können sich ähneln: Tote und Verletzte, Versorgungsausfälle, Angst und ein Verlust an Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.
Mehr Macht für die Dienste ist keine technische Nebensache
Dobrindt will aus der neuen Lage gesetzgeberische Konsequenzen ziehen. Nach den aktuellen Berichten soll sich das Bundeskabinett am 13. August mit einer Reform des Nachrichtendienstrechts befassen. Die Dienste sollen in bestimmten akuten Situationen nicht nur beobachten und Informationen weitergeben, sondern selbst Maßnahmen ergreifen können, wenn die Polizei nicht rechtzeitig handeln kann. Vorgesehen ist zugleich eine Kontrolle besonders schwerer Eingriffe durch einen unabhängigen Kontrollrat.
Damit beginnt jedoch erst die eigentliche politische Debatte. Nachrichtendienste arbeiten im Verborgenen und häufig lange vor dem Nachweis einer konkreten Straftat. Jede Ausweitung operativer Befugnisse berührt deshalb Grundrechte, die Gewaltenteilung und das historisch begründete Trennungsprinzip zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Eine wirksame Terrorabwehr braucht Geschwindigkeit. Ein Rechtsstaat braucht ebenso klare Grenzen, überprüfbare Voraussetzungen und nachträgliche Rechenschaft. Beides gegeneinander auszuspielen, wäre fahrlässig.
Die entscheidende Lehre liegt außerhalb der Schlagzeile
Die aktuelle Warnung sollte weder zur Panikmeldung aufgeblasen noch als politische Rhetorik abgetan werden. Sie benennt eine Lage, in der der Staat nicht nur bekannte Gefährder beobachten muss. Er muss zugleich Stromnetze, Verkehrswege, digitale Systeme, jüdische Einrichtungen, öffentliche Gebäude und gefährdete Personen schützen. Er muss Hinweise aus dem Ausland schnell verarbeiten, junge Radikalisierte früh erkennen und verdeckte Aufträge fremder Dienste nachvollziehen.
Die wichtigste Konsequenz ist deshalb nicht ein dauerhafter Alarmzustand, sondern Widerstandsfähigkeit. Wer nur auf den spektakulären Großanschlag schaut, übersieht die neue Verwundbarkeit. Heute kann eine Tat klein beginnen und trotzdem ein ganzes Stadtviertel, eine Lieferkette oder das Sicherheitsgefühl vieler Menschen treffen. Genau darin liegt die eigentliche Schärfe der deutschen Bedrohungslage.
Quellen
- WELT AM SONNTAG: Dobrindts Einordnung der Bedrohungslage und geplante Reform des Nachrichtendienstrechts, 18. Juli 2026
- DIE ZEIT: Dobrindt sieht hohe Anschlagsgefahr in Deutschland, 18. Juli 2026
- Süddeutsche Zeitung: Dobrindt warnt vor hoher Anschlagsgefahr, 18. Juli 2026
- Bundesministerium des Innern: Verfassungsschutzbericht 2025
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025, 30. Juni 2026
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Islamismus und islamistischer Terrorismus, Bericht 2025
- NDR: Terrorpläne in Hamburg, 12. Mai 2026
- NDR/WDR: Hinweis auf den Hamburger Verdächtigen kam aus dem Irak, 13. Mai 2026
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Der 7. Oktober und die Folgen für die Sicherheitslage in Deutschland
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Gefährdungen durch russische Spionage, Sabotage und Desinformation
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Die neue Bedrohung durch Sabotage fremder Nachrichtendienste
- Generalbundesanwalt: Anklage wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken, 9. Februar 2026
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Angriffe auf kritische Infrastrukturen
- Tagesschau: Zwei mutmaßliche Rechtsterroristen in Thüringen in Untersuchungshaft, 26. Juni 2026
- Generalbundesanwalt: Festnahme zweier mutmaßlicher Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung, 26. Juni 2026
- Bundesamt für Verfassungsschutz: Radikalisierung junger Akteure im Rechtsextremismus
