Jens Spahn darf sich über seinen Sohn freuen. Als Vorsitzender der Unionsfraktion muss er aber erklären, warum er privat eine Praxis nutzt, deren Verbot seine Partei aus Gründen der Menschenwürde verteidigt. Wer sich auf das christliche Menschenbild beruft, kann die „reine Lehre“ nicht gegen das „echte Leben“ ausspielen, sobald die eigenen Wünsche betroffen sind.
Der politische Widerspruch
Jens Spahn hat nach derzeitigem Kenntnisstand keine Straftat begangen. Das Auswärtige Amt erläutert zur deutschen Rechtslage, dass ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Leihmutterschaft und deren Vermittlung in Deutschland strafbar sind, nicht aber die sogenannten Wunscheltern. Juristisch ist das wichtig. Politisch entlastet es Spahn jedoch nicht.
Denn er hat im Ausland gezielt eine Praxis in Anspruch genommen, die in Deutschland nicht zugelassen ist und deren Verbot seine eigene Partei ausdrücklich verteidigt. Das ist kein Nebenaspekt seines Privatlebens, sondern berührt unmittelbar eine bioethische Frage, über die der Gesetzgeber entscheidet.
Auf ihrem Bundesparteitag im Februar 2026 bekräftigte die CDU in dem angenommenen Antrag O06 das Verbot der Leihmutterschaft ausdrücklich auch für altruistische Modelle. Die Partei nannte ethische und rechtliche Bedenken, die Gefahr von Ausbeutung sowie gesundheitliche Risiken. Zu diesem Zeitpunkt war die Frau, die Spahns Sohn austrug, bereits schwanger.
Spahn räumte später in einem Podcast-Interview selbst ein, er hätte sich auf dem Parteitag äußern sollen. Genau hier liegt der politische Widerspruch: Er kannte den Konflikt zwischen seiner privaten Entscheidung und der Haltung seiner Partei, schwieg aber, als diese Haltung erneut beschlossen wurde.
Was die Kirche tatsächlich lehrt
Die katholische Position ist eindeutig. Die vatikanische Erklärung Dignitas infinita verurteilt die Leihmutterschaft nicht nur wegen möglicher Ausbeutung oder Kommerzialisierung. Der Einwand reicht tiefer. Eine solche Schwangerschaft wird von Anfang an mit dem Ziel begonnen, das Kind nach der Geburt an andere zu übergeben. Damit werden Frau und Kind in eine Vereinbarung eingebunden, in der der Körper der Frau einem fremden Kinderwunsch dient und die spätere Übergabe des Kindes bereits feststeht. Dass die Frau freiwillig handelt oder finanziell unabhängig ist, ändert nach Auffassung des vatikanischen Dokuments nichts an diesem grundsätzlichen Problem.
„Durch eine solche Praxis wird die Frau von dem Kind, das in ihr heranwächst, losgelöst und zu einem bloßen Mittel.“
— Dignitas infinita, Nr. 50
Der Wunsch nach einem Kind kann tief und schmerzlich sein. Die Kirche bestreitet das nicht. Sie widerspricht aber der Vorstellung, aus diesem Wunsch entstehe ein Recht auf ein Kind oder ein Anspruch auf den Körper einer anderen Frau. Schwangerschaft ist keine neutrale Dienstleistung. Die austragende Frau ist nicht bloß der Ort, an dem ein fremder Plan verwirklicht wird. Zwischen ihr und dem Kind entsteht eine leibliche Beziehung, während von Anfang an vereinbart ist, dass beide nach der Geburt getrennt werden.
Auch die Deutsche Bischofskonferenz warnt vor der Benachteiligung von Frauen, vor der Kommerzialisierung der Fortpflanzung und vor Risiken für das Kindeswohl. Sie rät dem Gesetzgeber deshalb ausdrücklich davon ab, die geltenden Regeln zu lockern.
Spahns Hinweis, die Frau in den USA sei finanziell unabhängig gewesen, habe bereits ein eigenes Kind und lebe in stabilen Verhältnissen, beantwortet diese Einwände nicht. Gute äußere Bedingungen ändern nichts am Wesen der Vereinbarung. Menschenwürde ist kein Qualitätssiegel, das eine Agentur nach Prüfung der Einkommensverhältnisse vergeben kann. Der Körper einer Frau ist kein Dienstleistungsort, und ein Kind ist kein bestellbares Ergebnis.
Der von CNA Deutsch veröffentlichte Beitrag dokumentiert die scharfe Kritik deutscher Lebensschutzorganisationen. Man muss nicht jede polemische Formulierung übernehmen, um den Kern zu erkennen: Wer Leihmutterschaft politisch ablehnt und sie privat nutzt, stellt die eigene Glaubwürdigkeit in Fragen der Menschenwürde zur Disposition.
Die „reine Lehre“ und das „echte Leben“
Spahn selbst stellte seine Entscheidung in einen christlichen Zusammenhang. Im Gespräch über seine Vaterschaft sagte er, er kenne es als Christ, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Gerade diese Gegenüberstellung überzeugt nicht. Sie macht aus einer klaren ethischen Grenze eine Regel für den Normalfall, von der man im eigenen Fall abweichen könne.
Christliche Ethik ist keine Sonntagsrede, die im wirklichen Leben beiseitegelegt werden darf. Sie soll gerade dort Orientierung geben, wo Wünsche, technische Möglichkeiten und die Rechte anderer Menschen aufeinanderstoßen. Die Kirche kennt menschliche Schwäche, Schuld und Vergebung. Sie kennt aber keine private Ausnahmegenehmigung, die aus einem moralischen Widerspruch eine bloße Grauzone macht.
Spahn darf sich auf sein Gewissen berufen. Er muss dann aber auch aushalten, dass sein Handeln politisch und moralisch beurteilt wird. Das Gewissen hebt die Verantwortung für eine Entscheidung nicht auf. Wer von der Lehre der Kirche abweicht, kann das offen tun. Er sollte dann aber nicht so sprechen, als sei die Lehre nur eine lebensferne Theorie und die eigene Entscheidung das eigentliche, menschliche Leben.
Das C gilt auch dann, wenn es wehtut
Inzwischen werden auch aus der Union Rücktrittsforderungen laut. Ob Jens Spahn sein Amt als Fraktionsvorsitzender aufgeben muss, hat seine Fraktion zu entscheiden. Als reine Privatsache kann der Vorgang aber nicht behandelt werden. Dafür ist der Gegensatz zwischen öffentlicher Position und privatem Handeln zu groß.
Spahn schuldet deshalb eine klare Antwort. Hat er seine Haltung zur Leihmutterschaft geändert, muss er dafür politisch eintreten und sich der Debatte stellen. Hält er das Verbot weiterhin für richtig, muss er erklären, warum er für sich selbst einen Weg gewählt hat, den seine Partei anderen aus Gründen des Frauen- und Kinderschutzes versperren will.
Das C im Namen der CDU ist kein Schmuckstück für Wahlplakate. Es verpflichtet gerade dann, wenn das christliche Menschenbild dem eigenen Wunsch eine Grenze setzt. Wer diese Grenze politisch verteidigt und privat überschreitet, muss sich den Vorwurf der Doppelmoral gefallen lassen.
Nicht das Kind steht zur Debatte
Am Ende muss noch einmal deutlich gesagt werden, worum es in dieser Auseinandersetzung nicht geht: Das Kind steht nicht zur Debatte. Jede Herabsetzung des Jungen aufgrund der Umstände seiner Zeugung und Geburt wäre mit dem christlichen Menschenbild unvereinbar. Er besitzt vom ersten Augenblick seiner Existenz an dieselbe unantastbare Würde wie jeder andere Mensch und verdient Liebe, Schutz und Geborgenheit.
Die Kritik richtet sich deshalb nicht gegen das Kind, sondern gegen die Entscheidungen der Erwachsenen und gegen den politischen Widerspruch. Gerade weil die katholische Kirche jedes Kind als Geschenk begreift, hält sie daran fest, dass es niemals zum Gegenstand einer Vereinbarung oder zum Instrument eines politischen Streits werden darf. „Ein Kind ist immer ein Geschenk und niemals ein Vertragsgegenstand“, heißt es in der vatikanischen Erklärung Dignitas infinita.
Jens Spahn hat kein Glaubwürdigkeitsproblem, weil er Vater geworden ist. Er hat es, weil er privat eine Praxis in Anspruch genommen hat, die seine Partei aus Gründen der Menschenwürde ablehnt und deren Verbot sie weiterhin verteidigt.
Quellen
- CNA Deutsch: Lebensschutz-Organisationen verurteilen Leihmuttergeschäfte von CDU-Politikern
Der Artikel dokumentiert die Kritik des Bundesverbandes Lebensrecht und der Aktion Lebensrecht für Alle. - Vatikan: Dignitas infinita über die menschliche Würde
Die Nummern 48 bis 50 behandeln die Leihmutterschaft. Dort heißt es, sie verletze die Würde des Kindes und der Frau. Ein Kind sei Geschenk und niemals Vertragsgegenstand. - Vatikan: Donum vitae über das beginnende menschliche Leben und die Würde der Fortpflanzung
Das Dokument begründet die kirchliche Position zusätzlich mit der Einheit von Ehe, Zeugung, Austragung und Elternschaft. - Deutsche Bischofskonferenz: Stellungnahme zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin
Die Bischöfe warnen auch bei altruistischen Modellen vor Ausbeutung, Missbrauch und einer Kommerzialisierung der Fortpflanzung. - CDU: Angenommene Sach- und Initiativanträge des Bundesparteitages 2026
Der angenommene Antrag O06 bekräftigt das Verbot der Leihmutterschaft ausdrücklich auch für altruistische Modelle. - Auswärtiges Amt: Rechtliche Hinweise zur Leihmutterschaft
Offizielle Darstellung der deutschen Rechtslage, einschließlich des Hinweises, dass sich die Wunscheltern grundsätzlich nicht strafbar machen. - Tagesschau: CDU-Landeschef fordert Spahns Rücktritt
Überblick über die innerparteiliche Kritik und die Rücktrittsforderung aus Mecklenburg-Vorpommern. - Tagesschau: Spahn als Vater – Diskussion über Leihmutterschaft
Zusammenfassung der politischen Debatte, der früheren Haltung Spahns und der Position der Bundesregierung.
