CDU fordert harte Strafen gegen die Quarantäne-Verweigerer von Suhl

Malsch: „Landfriedensbruch darf nicht belohnt werden“

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Der integrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Markus Malsch, fordert ein hartes Vorgehen gegen die Quarantäne-Verweigerer der Erstaufnahme-Einrichtung in Suhl. „Die Asylanträge der betreffenden Personen sind sofort zu prüfen und bei fehlendem Anspruch ist die Abschiebung anschließend anzuordnen“, erklärte Malsch. An die Adresse des neuen Migrationsministers Dirk Adams (Grüne) formulierte der CDU-Politiker die Erwartung, von einer Verteilung dieser etwa 25 Flüchtlinge auf die Landkreise abzusehen. „Teilweise wurde hier versucht, Forderungen unter der Flagge des IS durchzusetzen. Das ist nicht hinnehmbar“, sagte Malsch. Der Unionsexperte warnte auch vor dem „fatalen Signal“, dass ein Nachgeben gegenüber den Forderungen der Quarantäne-Verweigerer auf andere, integrationswillige Asylbewerber haben werde. „Widerstand gegen die Staatsgewalt und Landfriedensbruch dürfen nicht auch noch belohnt werden.“

Noch bis Anfang April befinden sich die betreffenden Flüchtlinge in überwachter Einzelquarantäne in der Justizvollzugsanstalt Arnstadt. Sofern keine Symptome einer Corona-Erkrankung vorliegen, ist danach ein Rücktransport in eine Thüringer Flüchtlingseinrichtung vorgesehen. „Das muss Suhl sein. Hier ist eine Kontrolle dieser Personengruppe gewährleistet“, so Malsch. In den Landkreisen dagegen fehle es oft genug an Erfahrung im Umgang mit problematischen, nicht integrierbaren oder gewaltbereiten Flüchtlingen. „Wir dürfen die Kreise hier nicht alleine lassen“, so Malsch weiter. Aus der Erfahrung der letzten Jahre wissen wir, welche Probleme in den Landkreisen mit problematischen, nicht integrierbaren oder gewaltbereiten Flüchtlingen aufgetreten sind. „Wenn diese Menschen sich dann auch noch strafbewehrten Infektionsschutzmaßnahmen widersetzen, stehen die Landkreise gänzlich allein da“, so Malschs Befürchtung.

Malsch rät daher allen Landkreisen, die diese problematischen Personen nicht in ihrer Region unterbringen wollen, gegenüber dem Migrationsministerium Widerspruch einzulegen.

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