COVID-Vakzine: Impfen trotz Kontraindikation

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Mirko Korder ist enttäuscht, weil er sich von der Bundesregierung im Stich gelassen fühlt. Der 41-Jährige Sportmanager leidet seit einigen Jahren an Lymphdrüsenkrebs, genauer gesagt an einem Non Hodkins Lymphom. Seit dem Sommer 2021 wurde die Krankheit lebensbedrohlich, sodass er sich ab Oktober vergangenen Jahres einer Chemotherapie unterziehen musste. Der Krebs ist nicht heilbar, man kann das Leben nur verlängern. Hinzukommt, dass er seit dem 14. Lebensjahr dreifach amputiert ist und im Rollstuhl sitzt.

Dass die Coronamaßnahmen gerade für Kranke und Behinderte besonders schwierig zu bewältigen sind, ist mittlerweile bekannt. Dass sich jedoch die 2G-Regelungen, gerade für tatsächlich impfunfähige Personen, zu einem echten Martyrium entwickeln können, wissen nur wenige Menschen. Und offensichtlich auch nicht die Bundesregierung, oder es ist ihr egal. Zu dem Schluss muss man kommen, wenn man die Geschichte von Mirko Korder kennt.

Unwürdige Situationen bei der Einlasskontrolle

Am 29. Dezember 2021 verfasste er eine Anfrage über fragdenstaat.de. Dabei ging es um die Berücksichtigung von attestierten nicht impffähigen Personen in der Covpass-App. Nach Recherchen von Herrn Korder, aber auch von TheGermanZ ist dies nicht möglich.

„Nach aktuellem Stand muss also eine ärztlich attestierte nicht impffähige Person bei Impfpasskontrollen ein schriftliches Attest der Einlasskontrolle vorzeigen“, so die Anfrage. Das bedeutet: Der Zugang wird damit von der Bewertung des Kontrolleurs abhängig gemacht. Das Risiko besteht, dass nicht impffähige Menschen abgelehnt werden, weil der Kontrolleur die Echtheit des Attestes nicht anerkennt. Bei stichprobenartigen Nachfragen von Gastwirten und Mitarbeitern von Restaurants und Cafés wusste niemand, mit dieser Situation umzugehen. Keiner wurde von Seiten der Behörden informiert, wen sie unter welchen Umständen auch ohne sogenannten G-Nachweis gewähren könnten. Im Zweifel und aus Angst vor Strafen werden manche dem Gast den Zutritt eher verweigern.

Ein weiteres Argument für Mirko Korder ist, dass er sich gegenüber Dritten, sei es Kollegen, Freunde, aber auch fremden Menschen in der Warteschleife oder der Kontrolleur selbst, in eine unangenehme Lage bringt. „Ergänzend zum Attest müsste ich mich verbal äußern, was beim bloßen Vorzeigen der Covpass-App nicht der Fall sein wird“. So sieht der 41-Jährige weder die Chance auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe, noch die Wahrung des Datenschutzes für gewährleistet.

Solidarität gibt es nur, wenn sie ins Narrativ passt

Nach Rücksprache mit dem Apothekerverband Hessen wurde dieses Thema bereits mit dem Bundesministerium für Gesundheit besprochen, jedoch ohne Ergebnis. Laut It-Experten dürfte die Integration der Impfunfähigkeit nebst etwaigen Ablaufdatum in die Covpass App technisch gesehen kein Problem darstellen.

Problematisch ist auch laut Herrn Korder, dass es keinerlei festgelegte Richtlinien für die Bescheinigung einer Impfunfähigkeit gibt. „Wie passt das zu dem gesellschaftlichen Anspruch, den wir stets betonen, solidarisch gegenüber vulnerarblen Gruppen zu sein“, sagt Mirko.

Auf die Antwort des Ministeriums wartete er fast drei Monate und das, obwohl die Frist laut fragdenstaat.de auf den 1. Februar begrenzt wurde. Am 12. März war es soweit. Doch die Antwort, die zeitweise aus dem Internetseite genommen wurde, fiel ernüchternd und unmissverständlich aus: „Eine digitale Bescheinigung eines Attests ähnlich einer Impfbescheinigung ist derzeit nicht vorgesehen“. Eine Begründung fehlt an dieser Stelle.

Unzureichende Antwort des Ministeriums

Weiter heißt es , dass „eine Impfung gegen das neuartige Coronavirus nur in äußerst seltenen Fällen kontraindiziert“ ist. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung kann nur im engen Vertrauensverhältnis zwischen den betroffenen Personen und den behandelnden Ärztinnen und Ärzten getroffen werden. Die behandelnden Ärzte von Mirko Korder sind sich einig, dass diese Art von Impfung keinerlei Wirkung bei ihm hätte und somit nur die potenziellen Nebenwirkungsrisiken einer Impfung bestehen, da die gegebenen Antikörper eine aufbauende Immunantwort nicht ermöglicht und dieser Effekt auch noch Monate nach der Therapie anhält.

Laut BMG ist immer wieder von „kampfunfähigen Personen“ die Rede. Jedoch gibt es es keine Vorgaben und somit Sicherheiten für Ärzte, die ihren Patienten eine Impfunfähigkeit attestieren möchten. Somit steht immer der Vorwurf der „Gefälligkeitsatteste“ im Raum, wie es auch bei den Maskenattests der Fall ist. Dies führt dazu, dass manche Betroffene im Zweifel kein Attest bekommen.
Dennoch haben einige Ärzte bedenken, Atteste auszustellen. So stellt die Universität Mainz, auf Anfrage von Herrn Korder an seinen behandelnden Professor, per se keine Atteste aus, was das Thema Corona-Impfunfähigkeit angeht. Auch manche Hausärzte hadern mit der Entscheidung, ihren Patienten die nötige Bescheinigung auszustellen. Grund dürften auch die drohenden Repressionen sein, die Ärzte von Behörden befürchten müssen.

Der niedergelassene Arzt Gunter Frank bestätigt indes die möglichen Kontraindikationen bei bestimmten Erkrankungen. So trauen sich viele Ärzte nicht, Impfunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, obwohl sich laut Publikationen der Zustand des Patienten bei beispielsweise Autoimmunerkrankungen wie Hashimoto Thyreoiditis aber auch Rheuma verschlechtern kann. Doch der Druck auf die Mediziner ist offenkundig zu hoch. „Anwälte vertreten Mandaten, bei denen die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Ausstellung falscher Gesundheitszeugnisse in die Praxen eindrangen und PC, Handy und Patientenakte mitnahmen.“ Dies seien „unhaltbare Zustände, unter denen Medizin zum Spielball einer Politik wird, deren Ziel ganz offensichtlich die Behinderung einer korrekten, ärztlichen Behandlung der Menschen ist.“ Denn nach wie vor seien die Impfstoffe nur bedingt zugelassen.

Vom BMG indes folgen lediglich Allgemeinplätze und Worthülsen. Auf die entscheidenden Fragen, weshalb der Status der Impfunfähigkeit nicht in die Covpass-App integriert werden soll und inwieweit das Ministerium es mit der viel besprochenen Solidarität hält, wenn es konkret wird, erhält Mirko keine Antwort. Doch er wird weiter kämpfen. „Ich finde, dass es selbstverständlich sein sollte, dass Menschen nicht erst eine Kontraindikation brauchen und eine einfache Willensbekundung ausreichen sollte, um keinerlei Nachteile durch die nicht vorhandene Impfung zu erleiden. „Wir laufen Gefahr, Menschen nachhaltig und dauerhaft aus der Gesellschaft zu auszuschließen, sie zu entwürdigen und sie zu diskriminieren.“ so Korder.

Quelle: Neomarius