
Der langjährige Vizepräsident des Europäischen Parlaments und heutige Präsident des Europäischen Wirtschaftssenats Dr. Ingo Friedrich verlangt angesichts der Gefährdung der mittelständischen Wirtschaft die Wiedereinführung des sog. Verlustrücktrages durch den deutschen Bundestages und die EU, die allerdings dafür einen einstimmigen Beschluss aller Mitgliedstaaten benötigt.
In der Corona-Krise geht es jetzt um das Überleben zehntausender mittelständischer Existenzen und um soviel Gerechtigkeit bei der staatlichen Unterstützung wie irgend möglich. Ein geradezu ideales Instrument zur Erreichung beider Ziele wäre die Wiedereinführung der steuerlichen Möglichkeit eines „Verlustrücktrages“. Während beim heute schon praktizierten steuerlichen Verlustvortrag der Verlust des aktuellen Jahres mit dem Gewinn des Nachfolgejahres verrechnet also in Abzug gebracht werden kann, ist es beim Verlustrücktrag gerade umgekehrt: der Verlust des aktuellen Jahres 2020 könnte sofort mit dem Gewinn und damit den gezahlten Steuern des Vorjahres 2019 verrechnet werden! Die Konsequenz wäre eine sofortige Rückerstattung der insgesamt „zu viel“ gezahlten Steuern durch das Finanzamt. Damit würde erreicht, dass die „Gewinner“ der Corona-Krise infolge der Steuerprogression ohnehin mehr Steuern abführen müssen, während die Verlierer für ihren derzeitigen Verlust durch Rückerstattung der im Vorjahr zu viel gezahlten Steuer sofort Liquidität bekämen, um ihre Insolvenz zu vermeiden. Dies wäre auch keine Geldverteilung mit der Gießkanne sondern eine individuell entsprechend der korrekten Abgabe von Steuerklärungen geleistete Unterstützung. Sie würde dem Staat auch kein zusätzliches Geld kosten, weil die reduzierte Steuerzahlung im Folgejahr 2021 ohnehin anfallen würde. Die Maßnahme könnte aber sofort wirken und nicht erst in 12 Monaten wenn es für tausende Betriebe zu spät wäre.
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