120 Euro im Jahr vom Staat – So soll die Frühstartrente für jedes Kind funktionieren

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Zehn Euro monatlich vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, angelegt am Kapitalmarkt: Die Bundesregierung hat am 12. August den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen. Starten soll das Modell mit dem Geburtsjahrgang 2020.

Gerade diese Verbindung kann politisch gewollt sein, birgt aber auch neue Aufgaben. Jugendliche müssen verstehen können, weshalb Kurse fallen, warum langfristige Anlage etwas anderes ist als Spekulation und weshalb Kosten relevant sind. Ohne verständliche Information könnte aus der Frühstartrente ein Produkt werden, das viele besitzen, aber wenige durchschauen. Der Erfolg des Projekts hängt deshalb auch davon ab, ob der Staat einfache Regeln schafft und die Anbieter daran hindert, aus einer kleinen Förderung ein kompliziertes Vertriebsmodell zu machen. Erst vor diesem Hintergrund lässt sich der konkrete politische Anlass angemessen lesen; die Schlagzeile ist dabei eher Eingang als Ergebnis.

1.440 Euro staatliches Startkapital

Die Konstruktion ist einfach genug, um sie in einer Zahl zu erklären: zehn Euro im Monat. Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Kinder zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr diesen staatlichen Betrag für ein individuelles kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot erhalten. Beginnen soll das System mit dem Geburtsjahrgang 2020.

Über zwölf Jahre summiert sich der staatliche Beitrag auf 1.440 Euro. Eltern können nach dem Modell ein geeignetes Depot eröffnen und freiwillig zusätzlich einzahlen. Der staatliche Zuschuss soll dann automatisch über den Anbieter fließen.

Auch Kinder ohne eröffnetes Depot sollen erfasst werden

Die Regierung will verhindern, dass das Modell nur Familien erreicht, die sich früh um Finanzprodukte kümmern. Wenn kein individuelles Depot eröffnet wird, sollen die staatlichen Mittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt und von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden.

Der Anspruch aus dieser kollektiven Anlage kann nach den Regierungsplänen bis zum 35. Lebensjahr in einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Damit ist das Modell ausdrücklich als universeller Jahrgangsmechanismus angelegt.

Die 53.000 Euro sind eine Modellrechnung, keine Zusage

Besonders auffällig sind die Rechenbeispiele der Bundesregierung. Bei einer angenommenen nominalen Wertsteigerung von durchschnittlich sieben Prozent jährlich könnten aus 1.440 Euro Förderung bis zum 18. Geburtstag rund 2.200 Euro werden und ohne weitere Einzahlung bis zum Renteneintritt etwa 53.000 Euro.

Diese Zahlen sind keine garantierte Rendite. Sie beruhen ausdrücklich auf einer Annahme. Das ist wichtig, weil Kapitalmarktanlagen Wertschwankungen unterliegen. Die Regierung verwendet die Rechnung, um den langfristigen Zinseszinseffekt zu illustrieren.

Teil eines größeren Rentenumbaus

Die Frühstartrente steht nicht allein. Die Bundesregierung verweist selbst auf die Reform der privaten Altersvorsorge und auf die Vorschläge der Alterssicherungskommission für eine zusätzliche kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rente.

Der Kabinettsbeschluss markiert damit einen politischen Richtungsentscheid: Kapitalmarktanlage soll in der deutschen Altersvorsorge früher und stärker verankert werden. Ob das Gesetz in dieser Form beschlossen wird, entscheidet das weitere Verfahren.

Zehn Euro im Monat sind klein – der Zeitraum ist groß

Die Frühstartrente lebt von einem Prinzip, das in der Altersvorsorge entscheidend ist: Zeit. Zehn Euro monatlich wirken zunächst bescheiden. Über viele Jahre entsteht daraus kein Vermögen, das allein eine spätere Rente sichern könnte. Der politische Gedanke ist ein anderer. Kinder sollen früh ein eigenes Vorsorgedepot erhalten und dadurch an langfristiges Sparen und Kapitalanlage herangeführt werden. Der Zinseszinseffekt kann über Jahrzehnte erheblich werden, wenn das Depot später weiter bespart wird.

Damit verschiebt sich auch ein Teil der rentenpolitischen Debatte. Deutschland verlässt sich traditionell stark auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rente. Die Frühstartrente setzt bewusst daneben einen kapitalgedeckten Baustein. Sie ist damit weniger ein fertiges Versorgungsmodell als eine institutionelle Einladung, private Vorsorge früher zu beginnen.

Die entscheidenden Fragen liegen in den Details

Ob das Modell praktisch überzeugt, hängt nicht nur von der staatlichen Prämie ab. Kosten der Depotanbieter, Auswahl der Anlageprodukte, Zugriffsmöglichkeiten, steuerliche Behandlung und die Frage, was nach dem 18. Lebensjahr geschieht, sind mindestens ebenso wichtig. Bei kleinen monatlichen Beträgen können Gebühren einen spürbaren Teil der Rendite aufzehren. Ein einfaches und kostengünstiges Produktdesign ist deshalb keine technische Nebensache.

Auch die soziale Wirkung muss genau betrachtet werden. Familien mit höherem Einkommen können das Depot leichter durch eigene Beiträge aufstocken als Haushalte mit engem Budget. Die staatliche Grundförderung erreicht zwar alle Berechtigten nach denselben Regeln, die spätere Vermögensbildung kann dennoch sehr unterschiedlich ausfallen. Die Frühstartrente löst deshalb das Verteilungsproblem der Alterssicherung nicht. Sie setzt einen zusätzlichen Baustein, dessen Nutzen davon abhängt, ob er transparent, günstig und dauerhaft angelegt wird.

Die Frühstartrente berührt einen Punkt, der in Deutschland lange eher am Rand der Sozialpolitik stand: die systematische Vermögensbildung. Während gesetzliche Rentenansprüche aus Erwerbsbiografien entstehen, beginnt ein Depot mit Eigentum an einem Kapitalstock. Das verändert die Perspektive. Ein junger Mensch sieht später nicht nur einen abstrakten Rentenanspruch, sondern ein eigenes Konto, dessen Wert schwankt und wächst. Finanzbildung wird dadurch praktisch.  Genau diese Differenz zwischen Ankündigung und Folge wird der eigentliche Prüfstein sein.