Lindner muss schnell Klarheit schaffen

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„Die Finanzierung des Privathauses von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) durch die Karlsruher BBBank wirft neue Fragen auf. Offenbar räumte das Geldinstitut dem Politiker einen Kreditrahmen ein, der den Wert seiner Immobilie massiv überstieg.
Das geht aus einem 61-seitigen Sachverständigengutachten hervor, das die BBBank im Januar 2021 – gut eine Woche vor dem Kauf – von einem Karlsruher Ingenieurbüro erstellen ließ. Das Gutachten liegt dem SPIEGEL vor. Demnach betrug der Marktwert von Lindners Immobilie, die 1,65 Millionen Euro kostete, zum Zeitpunkt des Kaufs lediglich 1,34 Millionen Euro.
Auch der vom Gutachter ermittelte Beleihungswert, der angibt, wie viel zukünftig durch einen Verkauf erlöst würde, liegt mit 1,29 Millionen Euro weit unter der Summe der Grundschulden, die zugunsten der BBBank auf das Grundstück eingetragen wurden“, berichtet der „Spiegel“.
Grundschulden sichern in der Regel langfristige Darlehen ab. Der FDP-Chef hatte die Immobilie am 29. Januar 2021 erworben, am selben Tag wurde eine Grundschuld in Höhe von 2,35 Millionen Euro eingetragen. Im Juni vergangenen Jahres erhöhte die Karlsruher Bank den Kreditrahmen um 450.000 Euro – auf nunmehr 2,8 Millionen Euro.
Sollte der Politiker einen Kredit in diesem Rahmen voll ausgeschöpft haben und das Darlehen nicht mehr bedienen können, könnte die BBBank schlimmstenfalls auf einem Verlust in Millionenhöhe sitzen bleiben. Die Immobilie wäre somit deutlich überfinanziert.“
Dass ein Kreditinstitut für einen Privatkunden derartige Risiken eingeht, gilt als ungewöhnlich. Lindners Anwalt hat indes stets betont, die Kreditvergabe sei »zu absolut marktüblichen Konditionen« erfolgt.“
Jeder private Kreditnehmer und Häuslebauer wird sich nun zu Recht fragen, ob die Bank auch bei ihm so grosszügig verfahren würde. Die meisten wissen aus eigener Erfahrung, dass dem nicht so ist. Nachdem Minister und Bank die Compliance-Regeln schon beim Minister-Grusswort für seine persönliche Bank verletzt haben, wirft das jetzt bekannt gewordene Gutachten die Frage auf, ob für ihn besondere Konditionen gegolten haben.
Darum sollte Lindner schnellstens die Bedingungen seines Kredites offen legen. Denn wenn sie sich im Rahmen des üblichen halten, wie sein Anwalt behauptet, spricht nichts dagegen, das auch auszuweisen.

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