Recherche am Karfreitag: Grundrechte in Österreich

Das Motto des Juristenballs 2020 waren „The Roaring Twenties“ (Werbefoto Juristenball)

Verletzungen des Eigentumsrechts bleiben Thema in Österreich. Zum vierten Mal wird dazu eine Recherche durchgeführt. Es wird nach Maßnahmen gefragt. Zum Schutz des Rechtsstaates im deutschen Nachbarland.


In diesem Jahr fand in Wien die so beliebte Ballsaison nicht statt. Der Opernball und der Juristenball wurden abgesagt. Die drohende Epidemie beendete den Tanz. Die Situation in Österreich erinnert jetzt an das Theben des Oidipus, wo eine schreckliche Seuche die Herrschenden verheerend ermahnte, damit endlich ein Verbrechen im Land aufgeklärt wird.

In Österreich werden seit Jahren die Grundrechte ignoriert, insbesondere das Recht auf Eigentum. Willkürliche Enteignungen durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft werden geduldet, ja sogar gefördert.  Es wird dabei das gesamte Vermögen konfisziert, auch die laufenden Einkünfte und Renten. Aus „gesundheitlichen Gründen“, wie es die Richter nennen, die die Sachwalter mit der Übernahme aller Vermögenswerte beauftragen.  Provokant wird dabei für die  finanziell motivierten Beschlagnahmungen auch der Begriff „Erwachsenenschutz“ verwendet.

Türen werden aufgebrochen, Wohnungen werden geplündert, Häuser verkauft. Strafanzeigen gegen die strafbaren Tatbestände der Sachwalter und den Amtsmissbrauch der Richter werden nicht bearbeitet.  Staatliche Stellen greifen in Österreich bei solchen Vorfällen nicht ein. Den Betroffenen bleibt oft nur noch die Flucht ins Ausland. Tausende Fälle wurden dokumentiert.

Über diese Verletzung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde bereits im Juni 2017 ausführlich berichtet in The European:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt: Der Fall Österreich
(The European, 6. 6. 2017)

Briefe am Aschermittwoch

In den vergangenen drei Jahren wurde dazu jeweils mit einem Brief am Aschermittwoch eine Recherche in den verantwortlichen Ministerien und in wesentlichen Institutionen durchgeführt. Es sollte Auskunft gegeben werden, welche Maßnahmen gegen die willkürlichen Enteignungen und Vermögenskonfiskationen in Österreich eingeleitet werden.

2018 wurde der Bundesminister für Justiz, der Innenminister, der Sozialminister und Vizekanzler Heinz-Christian Strache diesbezüglich angefragt.

2019 der österreichische Bundespräsident Alexander van der Bellen, Ludwig Adamovich, der Berater des Präsidenten für „verfassungsrechtliche Angelegenheiten“, sowie Michael Ludwig, der neue Bürgermeister von Wien und der damalige Volksanwalt Günther Kräuter, der für das Ressort Soziales zuständig war. 

2020 wurde die neue Justizministerin Alma Zadić , der neue Sozialminister Rudolf Anschober und der neue Vizekanzler Werner Kogler um Stellungnahmen angefragt.

Die Ergebnisse waren ernüchternd. Sie wurden am Karfreitag veröffentlicht:
Karfreitagsbericht 2020 aus Österreich
Justizministerin Zadić schlecht vorbereitet

(Tabula Rasa Magazin, 9. 4. 2020)

Problem weiter virulent

Der Aschermittwoch war in diesem Jahr nicht erforderlich, um für Besinnung nach der Ballsaison zu sorgen. Dafür sorgte die Seuche, über die täglich in den Medien berichtet wurde. Doch bleibt die Verletzung des Eigentumsrechts in Österreich weiter ein Thema.

Bisher wurden keine Lösungen erzielt, um den Schutz des Eigentums zu sichern. Da erscheint der Karfreitag als das geeignete Datum, um die weitere Entwicklung und mögliche Sanktionen zu erörtern.

Mit einer Karfreitagsrecherche soll nochmals eine Umfrage in Österreich durchgeführt werden.


Relevante Institutionen angefragt

In diesem Jahr werden relevante Institutionen um Stellungnahmen angefragt.

– Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

– Rechtsanwaltskammer Wien

– Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter

– Vereinigung österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

– Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft

– Wirtschaftskammer Österreich

– Industriellenvereinigung – Vereinigung der österreichischen Industrie

– Die Justizsprecher aller Parlamentsparteien

– Die Klubobleute aller Parlamentsparteien

– Bundeskanzleramt
(Bisher war allerdings die Erfahrung, dass solche Anfragen, aus Gründen der Zuständigkeit, vom Bundeskanzleramt an das Bundesministerium für Justiz weitergeleitet werden).

Über die Ergebnisse der Recherche soll ein ausführlicher Bericht vorgelegt werden.


Brief am Karfreitag

HerrnDr. Rupert Wolff
Präsident
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag


Sehr geehrter Herr Dr. Wolff,

Ich bereite Publikationen über die Verletzung von Grundrechten in Österreich vor. In diesem Zusammenhang ersuche ich um Ihre Stellungnahme.

In Österreich sind ernsthafte Verletzungen der Grundrechte dokumentiert. Dies wird auch durch die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt. Insbesondere geht es um Verletzungen des Eigentumsrechts durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft. Tausende Fälle wurden dokumentiert. Laut den Berichten der Volksanwaltschaft gibt es weiters eine Dunkelziffer von telefonischen Anfragen

Es wird damit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7).  In manchen Fällen wurde auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 11),  Freiheit der Kunst und der Wissenschaft (Artikel 13) und die Unternehmerische Freiheit (Artikel 16) verletzt.

Es liegen diesbezüglich Hinweise auf strafrechtlich relevante Tatbestände vor. Betroffen davon sind auch Rechtsanwälte, die als Sachwalter tätig sind.  Ebenfalls dokumentiert in diesem Zusammenhang wurde Amtsmissbrauch, der bei den  zuständigen Richtern vorliegt.

Es wird um Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

1. Sind Ihnen Fälle von Rechtsanwälten bekannt geworden, die solche Verletzungen des Eigentumsrechts durchführen?

2. Welche Maßnahmen wird der österreichische Rechtsanwaltskammertag setzen, damit diese Verletzungen der Grundrechte und insbesondere des Eigentumsrechts aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände in der dafür vorgesehenen Weise strafrechtlich und disziplinarrechtlich vorgegangen wird?

3. Welche Maßnahmen werden für die vollständige Restitution und für die Entschädigung der Betroffenen gesetzt?

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich

mit besten Grüßen
Mag. Johannes Schütz

Links:

Karfreitagsbericht 2020
Karfreitagsbericht 2020 aus Österreich
Justizministerin Zadić schlecht vorbereitet

(Tabula Rasa Magazin, 9. 4. 2020)

Karfreitagsbericht 2019:
Karfreitagsbericht aus Österreich: Recherche über Verletzungen der Grundrechte in der Stadt Wien
(Tabula Rasa Magazin, 19. 4. 2019)

Karfreitagsbericht 2018:

Der österreichische Justizskandal braucht Krisen-PR: Neustart der Justiz in Wien dringend erforderlich
(Tabula Rasa Magazin, 3. 4. 2018)

Bericht 2017
Struktur der massenweisen Enteignung: Das österreichische Justizministerium
(Tabula Rasa Magazin, 13. 10. 2017)

Aschermittwoch 2020:

Brief am Aschermittwoch: An die österreichische Justizministerin
(Tabula Rasa Magazin, 27. 2. 2020)

Über Johannes Schütz 100 Artikel
Johannes Schütz ist Medienwissenschafter und Publizist. Veröffentlichungen u. a. Tabula Rasa Magazin, The European, Huffington Post, FAZ, Der Standard (Album), Die Presse (Spectrum), Medienfachzeitschrift Extradienst. Projektleiter bei der Konzeption des Community TV Wien, das seit 2005 auf Sendung ist. Projektleiter für ein Twin-City-TV Wien-Bratislava in Kooperation mit dem Institut für Journalistik der Universität Bratislava. War Lehrbeauftragter an der Universitat Wien (Forschungsgebiete: Bibliographie, Recherchetechniken, Medienkompetenz, Community-TV). Schreibt jetzt insbesondere über die Verletzung von Grundrechten. Homepage: www.journalist.tel