Für Corona-Infizierte bleiben die Grenzen weiter offen

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Vor zehn Tagen ist von der Regierung verkündet worden, dass die deutschen Grenzen geschlossen werden sollten. In den Medien wurde prompt vor der „großen Abschottung“ gewarnt. Diese Besorgnis war unbegründet. Über etliche Grenzübergänge zu Frankreich und Luxemburg rollte auch Tage nach der Ankündigung der Verkehr munter unkontrolliert weiter, obwohl Frankreich zu den Hotspots der Corona-Krise zählt und lange vor Deutschland viel härtere Maßnahmen zur Ausgangsbeschränkung erlassen hat. Auch die Flüge aus dem Iran und China, weitere Hotspots der Krise, landeten auch noch Tage nachdem Verkehrsminister Scheuer versprochen hat, diese Flüge zu stoppen.

Wie die zurückgeholten Urlauber wurden auch die Passagiere aus China und dem Iran weder in Quarantäne genommen, oder wenigstens getestet. Sie mussten nicht einmal hinterlassen, wo sie sich in Deutschland aufzuhalten gedachten, für den Fall, dass sie als Kontaktperson eines Infizierten infrage kamen. Außerdem gilt nach wie vor der Ministererlass von 2015, dass auch Personen ohne oder mit sichtbar gefälschten Papieren ins Land gelassen werden sollen, sobald sie an der Grenze Asyl sagen. Nach Suhl und Heidelberg hat es nun die dritte Erstaufnahmeeinrichtung für die weiter als Geflüchtete bezeichneten Wirtschaftsmigranten getroffen. Gestern kam die Meldung, dass zwei Asylbewerber in einer Leipziger Erstaufnahme-Einrichtung positiv auf das Coronavirus getestet worden sind. Sie befanden sich als Neuankömmlinge im sogenannten Isolationsbereich der Einrichtung. Nach Bekanntwerden der Testergebnisse am Samstag wurde das ganze Gebäude vom Gesundheitsamt geschlossen und vollständig unter Quarantäne gestellt. Wie viele Sozialkontakte die Neuankömmlinge hatten, bevor sie die Unterkunft erreichten, bleibt im Dunklen. Mit dem Entschluss, die Grenze für Wirtschaftsmigranten offen zu lassen, wird von der Politik die Gesundheit, wenn nicht gar das Leben aller gefährdet, die mit diesen Personen in Berührung kamen, bevor sie getestet wurden.

Die IS-Sympathisanten der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl, die ins ehemalige Jugendgefängnis Arnstadt verlegt wurden, bereiten dort weiterhin Probleme. Sie simulieren wiederholt medizinische Notfälle, um aus der Quarantäne zu kommen. Die Ilm-Kreis-Landrätin Petra Enders beklagt, dass die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden in Suhl und im Ilm-Kreis nicht geklärt seien. Schreiben an die Zuständigen im Land, dass es so nicht weitergehen könne, seien unbeantwortet geblieben. Während für die Bürger strenge Sanktionen gelten, wenn sie sich den Quarantänebestimmungen widersetzen, bleibt das Verhalten der Schutzsuchenden offenbar straffrei. Jedenfalls trifft die Forderung, die betreffenden Geflüchteten unter Strafrecht zu stellen, auf taube Ohren.

Ein Sprecher des Justiz- und Migrationsministeriums bekundete, es sei richtig gewesen, dass Geflüchtete nach Arnstadt verlegt wurden, weil sie die Quarantänebestimmungen der Erstaufnahmeeinrichtung missachtet hätten. Dennoch könnten die IS-Sympathisanten nicht einfach in Untersuchungshaft genommen werden. Sollte es Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten der Männer – ob in Suhl oder jetzt in Arnstadt – geben, habe die Polizei die Aufgabe, diesen Hinweisen nachzugehen. Mit einer IS-Fahne die Absperrung überwinden zu wollen, Kinder als Schutzschild missbraucht, sich stundenlange Schlägereien mit der Polizei geliefert zu haben, reicht dem Justizministerium als Vergehen offenbar nicht aus. Von Abschiebung angeblicher Asylbewerber, die von Anfang an demonstrieren, dass sie sich an die Gesetze des Landes, das ihnen Schutz und ein besseres Leben bieten soll, nicht halten wollen, ist nicht die Rede.

Aber Abschiebungen deutscher Staatsbürger sind nicht nur im Bereich des Denkbaren, sondern sollten in Mecklenburg-Vorpommern mit aller Härte des Rechtsstaates vollzogen werden. Eine Mutter und ihre drei Kinder wurden aus ihrem Haus in Meckpom geholt und aufgefordert, Deutschland unverzüglich zu verlassen und sich nach Paris, ihrem Hauptwohnsitz zu begeben. Deutschland, dass illegale Einwanderer nicht nach Italien abschiebt, wegen der Corona-Gefahr, hat offenbar keinerlei Skrupel, seine eigenen Kinder aus dem Land zu schmeißen, weil eine völlig von der Rolle gekommene Politik verfügt hat, dass man sich nicht in seinem Zweitwohnsitz aufhalten darf. Erst als der Mutter unterwegs auf die Idee kam, Bild um Hilfe zu bitten, wurde das völlig absurde Abschiebeverfahren gestoppt. Das Innenministerium erteilte eine Ausnahmegenehmigung.

Die Moral von der Geschicht: Während gegen die eigenen Bürger härteste Kontaktverbote und Eingriffe in das Recht auf freie Niederlassung erteilt, exekutiert und bei Nichteinhaltung sanktioniert werden, genießen Wirtschaftsmigranten anscheinend Narrenfreiheit, was die Einhaltung unserer Gesetze und Regeln betrifft. Die Folgen dieser Politik des zweierlei Standards werden uns demnächst mit aller Härte treffen.

Quelle: Vera Lengsfeld