Verletzungen der Grundrechte und willkürliche Vermögenskonfiskation in Österreich. Die Justizministerin muss für Aufklärung sorgen und den Amtsmissbrauch beenden. Von Johannes Schütz
Anna Sporrer wurde am 3. März 2025 mit dem Amt der Justizministerin betraut. Damit übernahm sie das entscheidende Ressort. Hier muss Sporrer dafür sorgen, dass die Republik Österreich funktioniert.
Doch in Österreich ist ein deutlicher Verlust der Rechtsstaatlichkeit dokumentiert. Mit tausenden Beschwerden über Fehlverhalten der Gerichte. Mit schweren Verletzungen des Eigentumsrechts. Mit willkürlichen Vermögensübernahmen durch Amtsmissbrauch. Dies wird durch die jährlichen Berichte der Volksanwaltschaft bestätigt.
Konfiskation des gesamten Vermögens. Auch der Einkünfte und Renten. Ohne strafrechtliche Begründung. Zivilrechtlich durchgeführt. Mit dem simplen Argument: Zu schwach.
Parlamentarische Anfragen nennen Seilschaften in der Justiz
Die Organisation des führenden Sachwalters ist diesbezüglich in Wien seit Jahren bekannt, doch erfolgten nach Strafanzeigen keine Ermittlungen durch die zuständigen Behörden. Die staatlichen Stellen setzten grundsätzlich keine Maßnahmen. Es wurde erklärt, dass eine Zuständigkeit bei solchen Fällen nicht gegeben sei.
Parlamentarische Anfragen behandelten bereits diese Problematik. Die Abgeordneten Keck und Jarolim erkannten in einer Anfrage vom 31. März 2011 „betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte“:
„Im Rahmen der Kritik wird u. a. von regelrechten Seilschaften unter Sachwaltern, Anwälten, Notaren, Ärzten, Psychologen und anderen Gutachtern gesprochen“.
Demnach wurden „Missstände vom jeweiligen verantwortlichen Richter abgeschmettert“. Deshalb wurde die Einrichtung einer „unabhängigen Beschwerdestelle“ gefordert, damit endlich eine Zuständigkeit geschaffen wird, um die Übergriffe zu untersuchen. Die damalige Justizministerin Beatrix Karl wurde diesbezüglich gefragt:
„Werden Sie eine unabhängige Beschwerdestelle betreffend Sachwalterschaftsfälle einrichten“.
(Anfrage der Abgeordneten Keck, Dr. Jarolim und GenossInnen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Sachwalterschaftsmissbrauch und Sachwaltergeschädigte vom 31. 3. 2011).
Justizministerin Sporrer muss Initiative zeigen
Welche Maßnahmen sind, rund 15 Jahre nach dieser parlamentarischen Anfrage, zu fordern. Es muss deutlich dafür gesorgt werden, dass die Übergriffe mit willkürlicher Vermögenskonfiskation in Österreich nie wieder möglich sind.
Eine unabhängige Beschwerdestelle muss jetzt eingerichtet werden, die Fälle müssen exakt dokumentiert werden. Mit einer Transparenzdatenbank wird erkennbar gemacht, welche Richter, Sachwalter und Gutachter für die Fälle verantwortlich sind. Eine Kommission muss eingesetzt werden, die die zivilrechtlichen Übergriffe korrekt untersucht. Die Betroffenen müssen entschädigt und die enteigneten Vermögenswerte restituiert werden. Journalisten dürfen nicht verfolgt werden, wenn sie über solche Malversationen der Justizbehörden recherchieren.
Was wird jetzt von Justizministerin Sporrer erwartet. Sie soll nicht die Verantwortung für ein System übernehmen, das seit Jahrzehnten in der österreichischen Justizbehörde eingerichtet wurde, um willkürliche Vermögensübernahmen durchzuführen. Dafür muss sie nicht ihren Rücktritt erklären. Sporrer soll dafür sorgen, dass der desaströse Zustand der österreichischen Justiz aufgeklärt und beendet wird. Von der Justizministerin wird erwartet, dass sie dafür die dringend notwendigen Initiativen setzt.
Anfrage: Verletzung des Eigentumsrechts
Frau
Dr.in Anna Sporrer
Bundesministerin für Justiz
Bundesministerium für Justiz
Museumstraße 7
A-1070 Wien
Presseanfrage:
Verletzungen der Grundrechte in Österreich
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
Ich bereite Publikationen über den Schutz des Eigentums in der Europäischen Union vor. Als Leitbild für Ihre Aufgabe als Justizministerin betonten Sie:
„Ein starker Rechtsstaat ist für unsere Demokratie unverzichtbar. Als Justizministerin werde ich daher mit einer von der Politik unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft dafür sorgen, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die Unabhängigkeit der Justiz gestärkt wird. Ein zentraler Bestandteil eines starken Rechtsstaats ist der Schutz der Menschenrechte. Deshalb setze ich mich für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen gleichberechtigt und in Freiheit leben können“.
Ich ersuche Sie deshalb um Ihre Stellungnahme zu gravierenden Verletzungen der Grundrechte in Österreich.
Verletzungen des Eigentumsrechts in Österreich
In Österreich ist ein ernsthafter Verlust der Rechtsstaatlichkeit belegt. Im aktuellen Jahresbericht für 2024 nannte die österreichische Volksanwaltschaft an Anzeigen, die Fehlverhalten der Gerichte betreffen: 7.497 Fälle.
Zahlreiche Beschwerden betreffen willkürliche Vermögenskonfiskation durch Amtsmissbrauch. Die totale Übernahme des Vermögens wird zivilrechtlich durchgeführt durch eine entwickelte Methode von Sachwalterschaft, die aktuell mit dem Begriff Erwachsenenvertretung präsentiert wird. Diesbezüglich dokumentiert wurden bei der österreichischen Volksanwaltschaft für den Zeitraum von 2010 bis 2023:
2.199 Fälle.
Hohe Dunkelziffer
Es ist eine hohe Dunkelziffer gegeben, denn zahlreiche Klagen wurden von der Volksanwaltschaft nicht bearbeitet, da dafür „die unabhängige Gerichtsbarkeit“ zuständig wäre.
Der Amtsmissbrauch findet in den österreichischen Gerichten statt. Nachweislich involviert sind nicht nur Bezirksgerichte, sondern auch Landesgerichte für Zivilrechtssachen und der Oberste Gerichtshof. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden von den österreichischen Behörden nicht untersucht. Die Korruption reicht belegbar bis in das Bundesministerium für Justiz.
Konfiskation des gesamten Vermögens. Auch der Einkünfte und Renten. Durch Amtsmissbrauch. Ohne strafrechtliche Begründung. Zivilrechtlich durchgeführt. Mit dem simplen Argument: Zu schwach.
Darüber wurde erstmals bereits im Juni 2017 berichtet in The European:
Grundrechte in der Europäischen Union werden verletzt:
Der Fall Österreich
The European, 6. 6. 2017
(siehe Beitrag im Attachment)
Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt
Es wird damit die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Betroffen sind insbesondere das Eigentumsrecht (Artikel 17) und die Achtung des Privatlebens und Familienlebens, der Wohnung und Kommunikation (Artikel 7), die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 11), Freiheit der Kunst und der Wissenschaft (Artikel 13) und die Unternehmerische Freiheit (Artikel 16).
Es wird deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:
- Welche Maßnahmen werden Sie als Justizministerin anordnen, damit diese Verletzungen des Eigentumsrechts endlich aufgeklärt werden und gegen strafrechtlich relevante Tatbestände vorgegangen wird?
- Es ist eine akute Gefährdung von Betroffenen durch die Übergriffe gegeben. Es sind deshalb Sofortmaßnahmen erforderlich. Welche Unterstützung für Betroffene werden Sie als Justizministerin einleiten?
- Welche Maßnahmen werden für die vollständige Restitution und für die Entschädigung der Betroffenen gesetzt?
