3/5 alias „Genosse Leutnant“ – Meine Begegnungen mit der Staatssicherheit – Stasi-Extrem: Dreieinhalb Jahre Zuchthaus für fünf kritische Artikel

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Festnahme durch die Staatssicherheit

Am Samstag, 9. September 1961, gegen 11.00 Uhr vormittags, war ich von der Staatssicherheit auf dem Karl-Marx-Platz in Leipzig festgenommen und ins Untersuchungsgefängnis in der Beethoven-Straße verbracht worden. Am nächsten Morgen, einem Sonntag, war ich, in der vorgegebenen Frist von 24 Stunden, dem Haftrichter vorgeführt worden. Mich erwartete ein kleines, verwachsenes Männchen, das mich bekümmert ansah: „Was machen Sie nur für Sachen!“ Als Grund der Verhaftung wurde dann der Satz ins Protokoll aufgenommen: „Im Auftrag des Verräters Zwerenz suchte er die Frau des Konterrevolutionärs Loest auf.“ Ich wollte noch Widerspruch einlegen, weil ich nicht wusste, was ein „Verräter“ ist und ein „Konterrevolutionär“, unterließ es dann aber.

Verhöre, Ankläger und der „Rat der Spötter“

Nach drei Monaten, Anfang Dezember, waren die Vernehmungen beendet, was ich daran erkannte, dass ich Bezirksstaatsanwalt Albert Holzmüller vorgeführt wurde und meinen Rechtsanwalt Heinz Kroke sprechen durfte. Ich hatte bei den Vernehmungen zugegeben, am 8. Juli 1961 von Mainz aus mit dem Motorrad nach Köln gefahren und den „Verräter“ Gerhard Zwerenz (1925-2015) aufgesucht zu haben. Er war schon in Leipzig Schriftsteller gewesen wie Erich Loest (1926-2013), mit dem er eng befreundet gewesen war. Im Sommer 1957 war er vor drohender Verhaftung nach Westberlin geflohen und hatte 1961 in Köln über die intellektuelle Opposition in Leipzig das Buch „Ärgernisse“ veröffentlicht. Einige dieser antistalinistischen Intellektuellen, darunter Wolfgang Leonhard (1921-2014), Autor des Aufklärungsbuches „Die Revolution entlässt ihre Kinder“ (1955), die aus der DDR geflüchtete Journalistin Carola Stern (1925-2006), die ein Buch „Die SED“ (1954) geschrieben hatte, und der Arzt Joseph Scholmer (1913-1995), der vier Jahre im Straflager Workuta am Eismeer inhaftiert war und darüber das Buch „Die Toten kehren zurück“ (1954) veröffentlicht hatte, trafen sich regelmäßig in Kasbach/Linz am Rhein und diskutierten über die Zustände im SED-Staat. Als ich dem gefürchteten Bezirksstaatsanwalt im Keller des Untersuchungsgefängnisses gegenübersaß, schrie er mich an: „Was haben Sie mit diesen Leuten zu schaffen?“ Vor sich auf dem Tisch hatte er ein Exemplar der Hamburger Illustrierten STERN liegen, in der Gerhard Zwerenz in Köln gerade eine Serie „Des Kremls Kreatur. Die roten Kapitel der deutschen Geschichte“ veröffentlichte. Jeder einfache DDR-Bürger wäre strafrechtlich belangt worden, wenn man bei ihm zu Hause den STERN gefunden hätte. Albert Holzmüller aber gehörte zu den Auserwählten, die gefeit waren gegen ideologische Angriffe des „Klassenfeinds“. Nachzutragen bleibt noch, dass er auch Ankläger war im Prozess gegen das Leipziger Studentenkabarett „Rat der Spötter“, dessen Leiter am selben Tag wie ich, am 9. September 1961, verhaftet worden war. Er lag im Februar/März 1962, als ich schon verurteilt war, in meiner Nachbarzelle, und wir klopften täglich miteinander durch die Wand. Die sechs „Spötter“, die 1962 angeklagt waren, wurden aber nicht zu Zuchthausstrafen verurteilt, sondern nur „zur Bewährung in der Produktion“. Sowohl Ernst Röhl (1937-2015), einer der „Spötter“, als auch Peter Sodann (1936-2024) berichteten in ihren Büchern „Rat der Spötter. Das Kabarett des Peter Sodann“ (2002) und „Keine halben Sachen“ (2008), dass ein dritter „Spötter“ einmal den Bezirksstaatsanwalt Albert Holzmüller in Leipzig auf der Straße zufällig getroffen hätte. Sie hätten sich wechselseitig nach ihrem Befinden befragt, und der Bezirksstaatsanwalt, der es bei dieser Begegnung schon nicht mehr war, hätte gesagt, ihm ginge es schlecht, sein Sohn hätte „Republikflucht“ begangen, und er selbst wäre aller seine Ämter enthoben worden. Noch im Jahr 1989, vor dem Mauerfall in Berlin, hat der DDR-Schriftsteller Christoph Hein (1944) im Berliner Aufbau-Verlag die Erzählung „Der Tangospieler“ veröffentlicht, worin das politische Delikt der „Spötter“, für das sie angeklagt waren, literarisch aufgearbeitet wurde.

Der Verteidiger saß selbst im Gefängnis

Erst mehrere Tage nach dieser Begegnung mit Albert Holzmüller im Keller durfte ich meinen Rechtsanwalt Heinz Kroke sprechen. Das war eine merkwürdige Begegnung, weil mir meine Eltern über den „Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen“ in Westberlin einen anderen Rechtsanwalt in Leipzig ausgesucht hatten: Dr. Günter Kröber (1928-2024). Er hatte mir im Oktober 1961 noch in die Zelle geschrieben, dass er im Auftrag meiner Eltern meine Verteidigung übernähme, er würde sich wieder melden, wenn er Einblick in die Anklageschrift bekommen hätte. Aber er ließ nichts mehr von sich hören! Ich fragte Heinz Kroke, warum er gekommen wäre und nicht Günter Kröber. Die Antwort kam zögernd, der könnte nicht kommen, er wäre verhindert. Erst nach intensivem Nachfragen sagte Heinz Kroke: „Der sitzt auch hier!“ Vier Monate später, als ich längst verurteilt war, wurde ich, am 2. April 1962, mit zwei anderen Gefangenen in die Alfred-Kästner-Straße verlegt, von wo die Transporte in die Zuchthäuser abgingen. Unsere Namen wurden aufgerufen, neben mir stand Dr. Günter Kröber. Er erzählte mir, er wäre mit einem DDR-Touristenbus nach Jugoslawien gefahren. Dort wäre er wegen geplanter „Republikflucht“ angezeigt und von einem Flugzeug der Staatssicherheit nach Berlin-Schönefeld gebracht worden. Er hätte wegen „Republikflucht“ zwei Jahre bekommen.

Das alles erfuhr ich in einer Sammelzelle in der Alfred-Kästner-Straße, wo die Volkspolizei durch den Spion an der Zellentür beobachtete, wie wir uns intensiv unterhielten. Also wurden wir getrennt, er wurde in eine Vier-Mann-Zelle verlegt und winkte mir noch einmal zu, als er nach dem Hofgang wieder eingeschlossen wurde. Ich hörte dann 27 Jahre nichts mehr von ihm, wir trafen uns 1990 in Leipzig, als die Mauer gefallen war, und wurden Freunde. Er war aus Leipzig zum Strafvollzug nach Naumburg im DDR-Bezirk Halle gekommen und wurde in einem nahegelegenen Braunkohletagebau beim Transport von Schienen eingesetzt, was eine höchst anstrengende Arbeit war. Aber schon nach wenigen Wochen wurde er an einem Sonntag ohne einen Pfennig Geld entlassen und wusste nicht, wie er von Naumburg zu seinen Eltern nach Leipzig kommen sollte. Also suchte er den nächsten Taxistand auf, wo ihm die Taxifahrer erzählten, solche Fälle hätten sie schon öfters erlebt! Er fuhr dann mit dem Taxi nach Leipzig, seine Eltern beglichen die Rechnung.

Da er aus der Anwaltschaft als politischer Häftling ausgeschlossen worden war und nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten durfte, wurde er Justitiar der Centrum-Warenhäuser in Leipzig, was er bis zum Mauerfall am 9. November 1989 blieb. Danach arbeitete er wieder als Rechtsanwalt in Leipzig und durchlief eine beispiellose Karriere. Er wurde in den Sächsischen Landtag in Dresden gewählt, wo er jahrelang FDP-Fraktionsvorsitzender war. Er bekam das Große Bundesverdienstkreuz und wurde Ehrendoktor der Universität Leipzig. In Thomas Mayers Buch „Lebenslang dem Recht verpflichtet“ (2021) kann man die Einzelheiten nachlesen.

Die Suche nach dem angeblichen „Staatsfeind“

Als ich am 9. September 1961 auf dem Karl-Marx-Platz in Leipzig verhaftet worden war, blieb mein Motorrad samt eingestecktem Zündschlüssel und aufgeschnalltem Koffer stehen. Offensichtlich wurde alles noch am selben Tag abgeholt, denn 3/5 (der eigentlich Rudolf Körner hieß, wie ich 1992 in meinen Akten lesen konnte) hielt mich einen Zettel aus meinem Koffer vor, auf dem stand „Gegen den Wind“. Was das zu bedeuten hätte, wollte er wissen. Ob ich auf DDR-Gebiet einen „toten Briefkasten“ bedient hätte? Ich erklärte ihm, dass ich während meines Studiums in Westberlin bei einem Besuch in Ostberlin in der Friedrichstraße eine Litfaß-Säule gesehen hätte, von der der Wind die aufgeklebten Plakate abgeschält hätte. Ich hätte ein Gedicht darüber schreiben wollen, dass nun gegen den Wind die Fahndung ausgeschrieben worden wäre. Mehr sagte ich nicht! Nun meinte er, ich wäre wohl ein geheimer Botschafter gewesen, der im Auftrag der nach Westdeutschland geflüchteten „Konterrevolutionäre“ Verbindung zu den polnischen Intellektuellen aufnehmen sollte. Von denen war mir nur, dem Namen nach, Leszek Kolakowski (1927-2009), der 1961 Philosophieprofessor in Warschau war. Er ging 1968 in die Vereinigten Staaten und sollte 1970 eine Professur in Frankfurt/Main übernehmen, was von marxistischen Studenten verhindert wurde. Also ging er nach Oxford, wo er bis 1995 eine Philosophieprofessur innehatte. Sein berühmtes Buch „Der Mensch ohne Alternative. Von der Möglichkeit und Unmöglichkeit, Marxist zu sein“ (1964) erschien erst drei Jahre nach meiner Verhaftung.
Und wiederum hatte er den „Staatsfeind“ Bilke nicht eines Verbrechens überführen können. Nun brachte er die Gründung des „Instituts für Sowjetologie“, das, wie ich Jahre später erfahren sollte, am 6. April 1961 in Köln gegründet worden war, ins Spiel. Ich hatte von diesem Institut noch nie gehört. Er aber bestand darauf, ich wäre bei der Gründung in Köln dabei gewesen und sollte ihm berichten, mit wem ich worüber gesprochen hätte.

Vier Jahre Haft wegen „Sabotage“

Inzwischen hatten wir Zuwachs in unserer Zelle bekommen, den Bauernsohn Gerhard Wilhelm aus Leisnig, einer Kleinstadt bei Leipzig. Er war 1937 geboren wie ich und war, zusammen mit anderen Bauern, Mitglied einer „Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft“ (LPG) mit dem schönen Namen „Roter Oktober“. Er hatte sich darüber geärgert, dass während der Erntezeit immer mehrere Maschinen ausgefallen waren, weil Ersatzteile nicht zu bekommen waren. Also war er nachts mit dem Fahrrad über die Felder gefahren und hat bei den dort abgestellten Maschinen die Ersatzteile abmontiert, die er brauchte. Wie er uns erzählte, hatte er auf seinem Hof ein richtiges Ersatzteillager, was zur Folge hatte, dass auf anderen Höfen die Ernte nicht eingebracht werden konnte, wodurch ein volkswirtschaftlicher Schaden entstand. Die Staatssicherheit hatte den Fall übernommen, weil sie vermutete, hier wollte ein unzufriedener Bauer der sozialistischen Landwirtschaft gewaltigen Schaden zufügen. Gerhard Wilhelm war ein einfacher und bescheidener Mensch, der nur eine Notlage beheben wollte, um das geforderte Soll erfüllen zu können. Wir alle lachten über diesen unglaublichen Fall von Selbsthilfe, und ich munterte ihn noch auf, indem ich sagte, er sollte sich keine Sorgen machen, er wäre doch nur das Opfer gesellschaftlicher Verhältnisse, die unfähig wären, genügend Ersatzteile bereitzustellen. Die beiden anderen Zelleninsassen redeten ihm zu, dass er bald entlassen werden würde. Es wäre Erntezeit, und sie bräuchten ihn doch jetzt in der LPG „Roter Oktober“. Im Jahr 1962 traf ich ihn wieder im Zuchthaus Torgau während des Vierteljahres, das ich dort verbrachte. Er hatte vier Jahre bekommen wegen „Sabotage“. Als ich 1990 seine Frau in Leisnig besuchte, erfuhr ich, er wäre 1963 entlassen worden. Den Mauerfall hätte er noch miterlebt, wäre aber wenige Wochen danach im Alter von 52 Jahren gestorben.

Verhöre zwischen Drohungen und Absurditäten

Wenn die Vernehmungen in den Herbstwochen 1961 ins Stocken gerieten, weil ich irgendwelche Verbrechen zugeben sollte, die ich nicht begangen hatte, begann 3/5 von seinem Privatleben zu schwärmen. Er ginge jeden Abend zu seiner Frau nach Hause, er hätte auch einen Garten, in dem er Rosen züchtete. Da konnte ich mich nicht zurückhalten und sagte: „Wie Konrad Adenauer!“ Da schaute er mich entgeistert an und entgegnete wütend: „Das ist aber auch das Einzige, was ich mit diesem Imperialisten gemeinsam habe.“ Einmal, an einem lauen Herbstnachmittag öffnete er das Fenster, und wir hörten Schreibmaschinengeklapper. „Hören Sie?“, sagte er. „die Universität“. Da musste ich grinsen, und er wollte wissen, warum. Mir war eingefallen, dass Gerhard Zwerenz in seinem Buch „Ärgernisse“ (1961) geschrieben hatte: „In Leipzig ist es einfach. Da befindet sich im Rückgebäude der Universität die Untersuchungsbehörde der Staatssicherheit. Wenn ein Student vorn eine falsche Meinung vertritt, dann kann man ihn nach hinten bringen, ohne die Straße überqueren zu müssen!“ Er wurde zornig, brach die Vernehmung ab und schickte mich auf die Zelle zurück.

Dass er aus der „Arbeiterklasse“ stammte, hatte er mir schon vor Wochen erzählt. Er war offensichtlich ohne Abitur Offizier geworden, weil er nach dem Krieg (er war 1929 geboren) Kommunist geworden war. Wenn er während der Vernehmung seine Fragen und meine Antworten aufschrieb, blätterte er immer wieder in einem Buch, das aufgeschlagen in der obersten Schublade seines Schreibtischs lag. Es war, wie ich herausbekam, der FREMWÖRTERDUDEN. Der Genosse 3/5 hatte offensichtlich Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung. Als ich zu lachen begann, ärgerte er sich und sagte: „Heute lachen Sie noch! In zehn Jahren werden Sie nicht mehr lachen!“ Meinte er jetzt, ich würde zu zehn Jahren verurteilt? Nein, das meinte er nicht, sondern: In zehn Jahren, also 1971, hätten alle MfS-Offiziere Abitur und beherrschten die Rechtschreibung.

Nach Weihnachten, im neuen Jahr 1962, meinte er, mich belehren zu müssen: „Versuchen Sie ja nicht, nach Ihrer Haftentlassung, mit einem gefälschten Ausweis in die DDR einzureisen. Dann kommen Sie nicht mehr so billig davon. Dann schlagen wir zu. Sie stehen auch in Westdeutschland unter unserer Beobachtung. Unser Arm reicht weit!“

Der politische Prozess in Leipzig

Am 20. Januar 1962, einen Tag vor Prozessbeginn, wurde mir von der Wachmannschaft die Anklageschrift hereingereicht. Vermutlich lag sie schon Stunden bei den „Genossen von der Sicherheit“, die mir eine schlaflose Nacht bereiten wollten. Ich las sie durch, legte sie weg und schlief gut. Am nächsten Vormittag musste ich meine Zivilsachen anziehen und wurde von einem Wachposten in den Hof hinuntergebracht. Unten erwartete mich 3/5 in Uniform, der mir Handschellen anlegte. Obwohl die Lage wenige Minuten vor Prozesseröffnung im Bezirksgericht Leipzig für mich hochdramatisch war, hätte ich mich ausschütten können vor Lachen: Ich hatte keinerlei Schuldgefühle, ich hatte niemanden umgebracht oder ausgeraubt oder bestohlen, ich hatte nur in der Mainzer Studentenzeitung „nobis“ Kritik an den Zuständen in der DDR geübt. Ich hatte mir weiterhin in der Leipziger Universität aufgeschrieben, dass dort ein Vortrag stattfände mit dem Titel „Die humanitäre Funktion des antifaschistischen Schutzwalls“, verpflichtend für Studenten aller Studienjahre und Fachrichtungen. Und ich hatte drittens, auf Bitten von Gerhard Zwerenz am 8. Juli 1961 in Köln, Frau Annelies Loest in der Leipziger Oststraße 5 aufsuchen wollen, um schöne Grüße auszurichten und dass Erich Loest, wenn er entlassen wäre und nach Westberlin käme, bei Gerhard Zwerenz in Köln wohnen könne, und er hätte auch einen Verlag für ihn: Kiepenheuer § Witsch. Dass ich Material für einen Artikel „Auf den Spuren eines verschollenen Schriftstellers“ sammeln sollte, den Gerhard Zwerenz in der ZEIT unterbringen wollte, verschwieg ich.
3/5 führte mich also in Handschellen mit hochwichtiger Miene über den Hof zum Gerichtssaal, schließlich handelte er im Auftrag der Weltrevolution, und es galt, einen „Staatsfeind“ unschädlich zu machen. Wider mein Erwarten war der Gerichtssaal leer. Im Zuschauerraum saßen nur zwei oder drei Leute. Ich hatte einen bis auf dem letzten Platz besetzten Raum erwartet, in dem ein Schauprozess gegen einen westdeutschen „Imperialisten“ stattfinden sollte. Ich setzte mich auf die linke Seite hinter meinen Rechtsanwalt Heinz Kroke. Im Zuschauerraum nahmen jetzt auch einige MfS-Offiziere Platz, neben 3/5, der schon dort saß. Ich schaute mich um und entdeckte über dem Richtertisch ein Transparent, auf dem die elfte These von Karl Marx gegen Ludwig Feuerbach stand: „Die Philosophen haben die Welt nur verschieden interpretiert, es kömmt darauf an, sie zu verändern.“

Dann erschienen, in schwarze Roben gekleidet, die beiden Herren, die über mein künftiges Leben entscheiden sollten: Oberrichter Eildermann und Bezirksstaatsanwalt Holzmüller. Neben dem Richter nahmen eine Frau, eine Genossenschaftsbäuerin, und ein Buchdrucker, der aber schon Rentner war, Platz. Das waren die Schöffen. Nachdem die Anklageschrift verlesen war, musste ich in die Mitte des Saales treten, den Blicken von allen Seiten ausgesetzt. Ich musste mein Leben erzählen, das selbstverständlich in die falsche Richtung gelaufen war, weil es schließlich zu diesem Prozess gekommen war. Die Genossenschaftsbäuerin konnte mich während des ganzen Prozesses nicht ansehen, sie verdrehte immer die Hände und schaute an die Decke, offensichtlich war ihr das alles peinlich! Der Rentner dagegen war aggressiv und fragte mich, warum ich nicht die in der DDR gültigen Gesetze studiert hätte, bevor ich eingereist war. Ich gab ihm recht!

Dreieinhalb Jahre Zuchthaus

Schließlich stellte Albert Holzmüller den Strafantrag und forderte für die Veröffentlichung der fünf DDR-kritischen Artikel im Juni/Juli 1961 in der Mainzer Studentenzeitschrift „nobis“ zweieinhalb Jahre Zuchthaus. In Paragraf 15 des „Strafrechtsergänzungsgesetzes“ vom 11. Dezember 1957 wurde mein Verbrechen als „staatsgefährdende Hetze“ bezeichnet. Ich fragte mich, warum ein Staat neben den überall geltenden Gesetzen, nach denen Mord, Diebstahl, Menschenraub bestraft werden, noch ein „Strafrechtergänzungsgesetz“ braucht. Mir fiel nur ein Motiv ein: Um die Opposition auszuschalten! Weiterhin fragte ich mich, wieso der Staat DDR, in dem 40 Jahre hindurch keine freien Wahlen stattfanden, durch meine Artikel, die in der DDR niemand sonst als die Leipziger Staatssicherheit kannte, gefährdet war.

War dieser Staat so schwach?

Der Bezirksstaatsanwalt forderte für das Abschreiben der Einladung zu einem Vortrag in der Leipziger Universität („Sammlung von Nachrichten“) am 9. September 1961 und dem Besuch bei Annelies Loest („Verleiten zum Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik“), die nicht zu Hause war, in Tatmehrheit anderthalb Jahre. Das ergab dann dreieinhalb Jahre. Mein Rechtsanwalt Heinz Kroke war eine juristische Niete ersten Ranges. Alles, was er vorzubringen hatte, war, dass er darum bitte, die Jugend des Angeklagten (ich stand wenige Wochen vor meinem 25. Geburtstag) zu berücksichtigen. Ich kam erleichtert auf meine Zelle zurück. Der Müller, der seine Aufgabe, mich auszuhorchen, wohl zur Zufriedenheit der Staatssicherheit ausgeführt hatte, war seit Tagen nicht mehr auf unserer Zelle. Ich hatte dann noch ein Gespräch mit meinem Vernehmer 3/5 und fragte ihn, wieso es strafbar wäre, sich am Schwarzen Brett in der Leipziger Karl-Marx-Universität Termin und Titel eines Vortrags abzuschreiben. Das wäre doch für alle Interessierte öffentlich zugänglich! Ja, meinte er, das stimmte schon, nur käme es auch darauf an, wer sich das aufschriebe. Ich wäre schließlich ein Feind der DDR und hätte in Mainz sicher einen „Hetzartikel“ über die Ankündigung dieses Vortrags schreiben wollen.

Haft in Torgau, Altenburg und Leipzig

Am nächsten Tag fand die Urteilsverkündung statt. Gemäß den Vorgaben des Staatsanwalts verhängte der Richter dreieinhalb Jahre Zuchthaus, die ich dann in Torgau, Altenburg, Leipzig und Waldheim verbrachte. Das Vierteljahr, das ich im Zuchthaus Torgau verbrachte, war das schlimmste meiner Haftzeit. Das von Doppelmörder Erich Mielke (1907-2000) geleitete Ministerium für Staatssicherheit in der Ostberliner Normannenstraße hatte, im Auftrag des obersten Machzentrums der DDR, dem SED-Politbüro, nach dem Mauerbau vom 13. August 1961 Tausende von „Staatsfeinden“ verhaftet, für die es in den Zuchthäusern und Straflagern keine Arbeit gab. Einer aus meiner Zelle, ein Bundesbürger wie ich, der zu zehn Jahren verurteilt war, hatte nach Hause geschrieben: „Ich bin immer noch arbeitslos!“ Er wurde von einem Offizier der „Volkspolizei“ darüber belehrt, dass es im Sozialismus keine Arbeitslosigkeit gäbe. Er sei nur noch nicht zur Arbeit eingeteilt worden. Am 20. Mai 1962 erlebten wir vier Westdeutschen von unserem Zellenfenster im vierten Stock mit, wie der allseits gepriesene „sozialistische Humanismus“ in Aktion trat. Es war Sonntag, und in der Nacht zuvor waren zwei Häftlinge ausgebrochen und wieder eingefangen worden. Man hatte ihnen Glatzen geschnitten, die Füße steckten in Holzpantinen, sie wurden von neun „Volkspolizisten“, denen die Mordlust im Gesicht stand, über den Zuchthaushof geprügelt. Sie schrien vor Schmerz, Blut lief über ihre Schädel, einer stolperte und lag am Boden. Dutzende von Häftlingen mussten diese Prügelorgie von den Zellenfenstern mitansehen. Jahrzehnte später, als ich in einer Häftlingszeitschrift darüber schrieb, höhnte einer der Ex-Innenminister der DDR: „Was Bilke da gesehen haben will…“.

Von Torgau kam ich nach Altenburg in Thüringen, wo ich im Braunkohletagebau Rositz Sand schippte, dann wurde ich mit anderen Häftlingen nach Leipzig in die Alfred-Kästner-Straße verlegt. Jetzt fuhren wir jeden Morgen mit dem Bus in den Volkseigenen Betrieb Bodenbearbeitungsgeräte Leipzig-Süd und produzierten Christbaumständer im Hochsommer. Die Versorgungslage war schlecht, ein Jahr nach dem Mauerbau, und einer von uns rief, als wir an einem Lebensmittelgeschäft vorbeifuhren: „Guckt mal, das Schaufenster, das biegt sich ja vor Fülle nach außen!“ Daraufhin wurde er von der „Volkspolizei“ verwarnt. Auf der Rückfahrt abends ins Gefängnis kamen wir immer an einer Verkehrsinsel vorbei, wo eine junge Eisverkäuferin stand, die wir nach dem bekannten Schlager „Mary Lou“ nannten. Wenn sie in Sichtweite kam, rannte die halbe Mannschaft im Doppeldeckerbus oben ans linke Fenster, dass ich dachte, jetzt kippt der Bus um.

Ankunft im Zuchthaus Waldheim

Am 2. September 1962 trafen wir im Zuchthaus Waldheim ein.

Über Jörg Bernhard Bilke 290 Artikel
Dr. Jörg Bernhard Bilke, geboren 1937, studierte u.a. Klassische Philologie, Gemanistik und Geschichte in Berlin und wurde über das Frühwerk von Anna Seghers promoviert. Er war Kulturredakteur der Tageszeitung "Die Welt" und später Chefredakteur der Kulturpolitischen Korrespondenz in der Stiftung ostdeutscher Kulturrat.