Minab und Lamerd: US-Kriegsverbrechen und der Skandal des Schweigens selbsternannter Menschenrechtsverteidiger

Iran; Schulklasse, Quelle: pixabairis, Pixabay. Freie kommerzielle Nutzung, Kein Bildnachweis nötig.

Am ersten Herbsttag beginnt im Iran für viele Schülerinnen und Schüler das neue Schuljahr. Zahlreiche Eltern begleiten ihre Kinder an diesem Morgen bis zum Schultor. Für die Kinder der Schule Schadschar-e Teybeh in Minab jedoch wird dieser Tag nie wiederkehren. Sie können nicht mehr zur Schule zurückkehren, nicht mehr mit ihren Klassenkameraden lernen und nicht mehr zu ihren Familien nach Hause kommen. US-amerikanische und israelische Bomben haben ihnen das Leben genommen. Für diese Mädchen und Jungen wurde der Tag, der für andere Kinder den Beginn eines neuen Schuljahres markiert, zum letzten Tag ihres Lebens.

Bei dem Angriff auf die Schule wurden nach Angaben iranischer Behörden 168 Menschen getötet, darunter Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Die Kinder saßen im Unterricht, als die Bomben einschlugen. Innerhalb weniger Sekunden wurde ein gewöhnlicher Schultag zu einem Massaker. Die Opfer waren keine Soldaten, keine Kämpfer und keine Angehörigen militärischer Einheiten. Sie waren Kinder, Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Zivilpersonen, die sich auf dem Schulgelände aufhielten.

Auch in Lamerd richtete sich ein weiterer US-amerikanischer Angriff gegen ein ziviles Ziel. Eine Bombe traf einen Sportkomplex und die angrenzenden Wohngebiete. Dabei kamen nach iranischen Angaben 21 Zivilpersonen ums Leben. Insgesamt wurden bei den Angriffen auf Minab und Lamerd 189 Menschen getötet. Unter den Opfern befanden sich Kinder, Jugendliche, Lehrkräfte, Frauen und Männer. Sie waren Zivilpersonen, die sich in einer Schule, einem Sportkomplex oder in den angrenzenden Wohnvierteln aufhielten.

Es handelt sich um ein grausames und beispielloses Kriegsverbrechen. Schulen und andere zivile Einrichtungen genießen nach dem humanitären Völkerrecht besonderen Schutz. Die Tötung von Kindern und Lehrkräften kann nicht als gewöhnlicher militärischer Zwischenfall und schon gar nicht als unvermeidbarer „Kollateralschaden“ abgetan werden. Eine von den Vereinten Nationen eingesetzte unabhängige Untersuchungskommission stellte fest, dass die Angriffe auf Minab und Lamerd als Kriegsverbrechen zu bewerten seien. Die Kommission sah hinreichende Anhaltspunkte für einen unterschiedslosen Angriff auf zivile Ziele. Darüber berichteten unter anderem die Deutsche Welle, die BBC, Associated Press und das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte.

Die Bezeichnung einer Waffe als „Präzisionswaffe“ macht einen Angriff nicht automatisch rechtmäßig. Entscheidend ist nicht allein, wie genau eine Rakete technisch gelenkt werden kann. Entscheidend ist vielmehr, welches Ziel ausgewählt wurde, ob es sich tatsächlich um ein militärisches Ziel handelte, ob die zu erwartenden zivilen Opfer berücksichtigt wurden und ob alle zumutbaren Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung getroffen wurden.

Bei dem Angriff auf Lamerd wurden nach vorliegenden Berichten Präzisionswaffen eingesetzt, deren Wolframfragmente sich über dem Sportkomplex und dem angrenzenden Wohngebiet verteilten. Die technische Präzision einer Waffe sagt jedoch nichts über die Rechtmäßigkeit ihres Einsatzes aus. Eine präzise Rakete, die eine Schule, einen Sportkomplex oder ein Wohngebiet trifft und dabei Kinder und andere Zivilpersonen tötet, ist kein Beweis für einen rechtmäßigen Angriff. Auch eine technisch hochentwickelte Waffe kann zum Werkzeug eines Kriegsverbrechens werden.

Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet alle Konfliktparteien, zwischen militärischen Zielen und Zivilpersonen zu unterscheiden. Schulen, Kinder, Lehrkräfte, Wohnhäuser und Sportanlagen sind zivile Einrichtungen. Sie dürfen nicht absichtlich angegriffen werden. Auch der bloße Hinweis auf eine militärische Einrichtung in der Nähe kann weder einen unterschiedslosen noch einen unverhältnismäßigen Angriff rechtfertigen.

Wer eine zivile Einrichtung angreift und dabei den Tod von Kindern verursacht, kann sich nicht einfach auf militärische Notwendigkeit berufen. Die entscheidenden Fragen lauten: Wurde das Ziel sorgfältig überprüft? War bekannt, dass sich dort Kinder und andere Zivilpersonen aufhielten? Wurden alle möglichen Maßnahmen ergriffen, um deren Tod zu verhindern? Und warum wurde der Angriff trotzdem durchgeführt?

Die Begriffe „Kollateralschaden“, „operativer Fehler“ und „bedauerlicher Zwischenfall“ dürfen nicht dazu benutzt werden, die Verantwortung der Täter zu verschleiern. Hinter jeder Opferzahl steht ein konkreter Mensch: ein Kind, eine Mutter, ein Vater, ein Geschwister, ein Klassenkamerad oder eine Lehrkraft. Ein getötetes Kind ist kein bloßer Kollateralschaden. Eine zerstörte Schule ist kein gewöhnlicher Sachschaden. Ein ausgelöschtes Familienleben ist kein nebensächliches Ergebnis militärischer Planung.

Die Verantwortung liegt nicht nur bei den Soldaten, die einen Befehl unmittelbar ausführen. Sie reicht durch die gesamte militärische Befehlskette bis zu den politischen und militärischen Entscheidungsträgern, die einen Einsatz geplant, genehmigt oder politisch ermöglicht haben. Die Vereinigten Staaten müssen offenlegen, wie die Ziele bestimmt wurden, welche Informationen den Verantwortlichen vorlagen und welche Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung getroffen wurden.

Auch Donald Trump kann sich nicht hinter anonymen militärischen Berichten oder allgemeinen Erklärungen zur nationalen Sicherheit zurückziehen. Wer einen Krieg politisch führt, militärische Mittel einsetzt und die strategische Richtung eines Angriffs bestimmt, trägt politische Verantwortung für dessen Folgen. Die Tötung von Kindern darf nicht von den politischen Entscheidungen getrennt werden, auf deren Grundlage ein solcher Militäreinsatz begonnen und durchgeführt wurde.

Die Vereinigten Staaten haben die Verantwortung für die Angriffe zurückgewiesen. Eine solche Zurückweisung ersetzt jedoch keine unabhängige Untersuchung. Sie beantwortet weder die Frage, warum ein ziviler Ort angegriffen wurde, noch, welche Ziele tatsächlich identifiziert worden waren und weshalb so viele Zivilpersonen getötet wurden. Wenn eine Regierung entscheidende Informationen zurückhält, erschwert sie die Aufklärung und verstärkt den Eindruck, dass sie ihre Verantwortung vermeiden will.

Eine unabhängige Untersuchung muss klären, wer die Angriffe angeordnet hat, welche Informationen den Verantwortlichen vorlagen, wie die Ziele ausgewählt wurden und ob die politisch und militärisch Verantwortlichen wussten oder hätten wissen müssen, dass Zivilpersonen getötet werden würden. Dazu gehören die Auswertung von Satellitenbildern, die Untersuchung der eingesetzten Waffen, die Sicherung forensischer Beweise sowie die Befragung von Überlebenden und Augenzeugen.

Dass die Islamische Republik Iran selbst ein autoritäres, religiös-ideologisches und zutiefst repressives Regime ist, ändert daran nichts. Dieses Regime unterdrückt seit Jahrzehnten die iranische Bevölkerung, verletzt grundlegende Menschenrechte und hat zahlreiche schwere Verbrechen begangen. Iranische Amtsträger und Sicherheitskräfte müssen für Menschenrechtsverletzungen, Folter, willkürliche Festnahmen, Hinrichtungen und andere Verbrechen zur Verantwortung gezogen werden.

Diese Verbrechen können jedoch niemals die Bombardierung einer Schule oder die Tötung iranischer Zivilpersonen durch die Vereinigten Staaten rechtfertigen. Kein Verbrechen kann mit einem anderen Verbrechen gerechtfertigt werden. Die Verbrechen der iranischen Regierung dürfen nicht als Vorwand dienen, um die Verantwortung der Vereinigten Staaten und Israels zu verschweigen oder ihre Angriffe zu rechtfertigen.

Wer die Verbrechen einer Seite benutzt, um die Verbrechen einer anderen Seite zu entschuldigen, verteidigt nicht die Menschenrechte, sondern die Logik der Straflosigkeit. Menschenrechte sind entweder universell, oder sie werden zu einem Instrument geopolitischer Macht. Ein iranisches Kind ist nicht weniger schutzwürdig als ein Kind in Washington, Berlin, Tel Aviv oder Paris. Das Leben eines Menschen darf nicht danach bewertet werden, welche Regierung sein Land führt oder welche politische Haltung westliche Staaten gegenüber diesem Land einnehmen.

Besonders schwer wiegt das Schweigen vieler westlicher Regierungen und großer Medien. Wenn ein politisch nicht verbündeter Staat für den Tod von Zivilpersonen verantwortlich gemacht wird, wird häufig unverzüglich von Kriegsverbrechen, Terror oder staatlicher Barbarei gesprochen. Werden jedoch die Vereinigten Staaten oder ihre Verbündeten beschuldigt, weicht dieselbe Sprache plötzlich Begriffen wie „Sicherheitsinteressen“, „militärische Notwendigkeit“ oder „bedauerlicher Fehler“.

Diese Ungleichbehandlung ist keine Neutralität. Sie ist politische Doppelmoral. Ein Angriff auf eine Schule bleibt ein Angriff auf eine Schule, unabhängig davon, welche Regierung ihn angeordnet hat. Die Tötung von Kindern bleibt ein Verbrechen, unabhängig davon, ob die Täter in Teheran, Washington, Tel Aviv oder einer anderen Hauptstadt sitzen.

Auch die Deutsche Welle war nicht das einzige Medium, das über die Angriffe und die Reaktion der Vereinten Nationen berichtete. Amnesty International, die BBC, Associated Press, das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und weitere internationale Beobachter dokumentierten die Angriffe, die zivilen Opfer und die Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung. Die internationale Kritik richtet sich daher nicht nur gegen die Darstellung iranischer Behörden, sondern stützt sich auf Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen, UN-Experten und unabhängiger Medien.

Die selektive Empörung westlicher Regierungen hat verheerende Folgen. Sie vermittelt mächtigen Staaten den Eindruck, dass sie internationales Recht verletzen können, ohne ernsthafte Konsequenzen befürchten zu müssen. Wenn ein Angriff auf eine Schule in einem westlichen Staat als Kriegsverbrechen bezeichnet wird, derselbe Angriff im Iran jedoch als Kollateralschaden gilt, verliert das internationale Recht seine Glaubwürdigkeit.

Eine zerstörte Schule ist nicht nur ein beschädigtes Gebäude. Sie ist ein Angriff auf Bildung, Zukunft und gesellschaftliches Leben. Hinter jeder Opferzahl steht ein Mensch: ein Kind, eine Mutter, ein Vater, ein Geschwister, ein Klassenkamerad oder eine Lehrkraft. Die Familien der Opfer haben Anspruch auf Wahrheit, Gerechtigkeit, Entschädigung und eine öffentliche Anerkennung des ihnen zugefügten Unrechts.

Minab und Lamerd dürfen nicht unter diplomatischem Schweigen, militärischen Rechtfertigungen und politischer Rücksichtnahme verschwinden. Die Angriffe müssen vollständig, unabhängig und transparent untersucht werden. Die Verantwortlichen müssen, sofern die Beweise dies bestätigen, vor einem unabhängigen Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Angriff auf eine Schule ist ein Angriff auf die Menschlichkeit. Die Tötung von Kindern ist ein Verbrechen. Kein Staat, kein Präsident, keine Militärmacht und kein Sicherheitsargument kann diese Wahrheit verändern.

Ein Kriegsverbrechen bleibt ein Kriegsverbrechen – unabhängig davon, gegen welches Regime es begangen wird. Schweigen angesichts der Tötung von Kindern ist keine Neutralität. Es trägt dazu bei, die Straflosigkeit der Täter zu normalisieren.

Quellen

Amnesty International, Bericht über den Angriff auf die Schule Schadschar-e Teybeh in Minab, die zivilen Opfer und die völkerrechtliche Bewertung des Angriffs.

BBC, Berichte über die Angriffe auf Minab und Lamerd sowie über die Ergebnisse der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen.

Associated Press, Berichte über die UN-Untersuchung, die Zahl der Opfer und die Bewertung der Angriffe als mögliche Kriegsverbrechen.

Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Stellungnahmen zu den Angriffen auf zivile Einrichtungen im Iran und Forderungen nach einer unabhängigen Untersuchung.

Unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, Bericht über die Angriffe auf zivile Ziele, die Tötung von Zivilpersonen und mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht.

Deutsche Welle, Berichterstattung über die Angriffe auf Minab und Lamerd, die zivilen Opfer sowie die Reaktion der Vereinten Nationen.

Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Grundlagen des humanitären Völkerrechts, Unterscheidungsgebot, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und Schutz der Zivilbevölkerung.

Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs, Artikel 8, Bestimmungen über Kriegsverbrechen und vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung.

Über Hossein Zalzadeh 75 Artikel
Hossein Zalzadeh ist Ingenieur, Publizist und politisch Engagierter – ein Mann, der Baustellen in Beton ebenso kennt wie die Bruchstellen von Gesellschaften. Zalzadeh kam Anfang zwanzig zum Studium nach Deutschland, nachdem er zuvor in Teheran als Lehrer und stellvertretender Schulleiter in einer Grundschule tätig gewesen war. Er studierte Bauwesen, Sanierung und Arbeitssicherheit im Bereich Architektur sowie Tropical Water Management an mehreren technischen Hochschulen. An bedeutenden Projekten – darunter der Frankfurter Messeturm – war er maßgeblich beteiligt. Seine beruflichen Stationen führten ihn als Ingenieur auch in verschiedene afrikanische Länder, wo er die großen sozialen Gegensätze und die Armut unserer Welt ebenso kennenlernte wie ihre stillen Uhrmacher – Menschen, die im Verborgenen an einer besseren Zukunft arbeiten. Bereits während des Studiums engagierte er sich hochschulpolitisch – im AStA, im Studierendenparlament sowie auf Bundesebene in der Vereinten Deutschen Studentenschaft (VDS) – und schrieb für studentische Magazine. In diesem Rahmen führte er Gespräche mit Persönlichkeiten wie Willy Brandt und Herta Däubler-Gmelin über die Lage ausländischer Studierender. Seit vielen Jahren kämpft er publizistisch gegen das iranische Regime. Geprägt ist sein Schreiben vom Schicksal seines Bruders – Jurist, Schriftsteller und Journalist –, der vom Regime ermordet wurde. Derzeit schreibt er an seinem Buch Kampf um die Menschlichkeit und Gerechtigkeit – ein Plädoyer für Freiheit, Würde und den Mut, der Unmenschlichkeit zu widersprechen.