Bürgergeld verhindert Integration in Arbeit

geldwäsche bekämpfung der kriminalität, Quelle: stevepb, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat ein Jahr nach Einführung des Bürgergeldes im Rahmen eines Kongresses Bilanz gezogen. vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt kommentierte: „Die Einführung des Bürgergelds war ein Fehler. Es besteht die Gefahr, dass Menschen auf Dauer im Leistungsbezug verharren und so die Integration in Arbeit verhindert wird. Die Ampel-Koalition hat zwar im Zuge der Haushaltskonsolidierung kleinteilige Anpassungen am Bürgergeld vorgenommen. Das reicht aber bei weitem nicht aus, um die bestehenden Fehlanreize abzubauen.“

Die vbw fordert eine Rückkehr zu dem im Zuge der Hartz-IV-Reformen etablierten Grundsatz „Fördern und Fordern“. Denn das Arbeitskräfteangebot allein im Freistaat wird bis 2035 um etwa 400.000 Menschen zurückgehen. Gerade mit Blick auf die wachsenden Fachkräfteengpässe müssen Menschen nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert und dort gehalten werden. „Das Bürgergeld und andere sozialpolitische Maßnahmen bewirken derzeit allerdings das Gegenteil. Wir fordern daher von der Bundesregierung, die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen wieder in den Fokus zu nehmen“, führte Brossardt aus.

Oft bleibt kaum ein Einkommenszuwachs, wenn Menschen zum Beispiel aus dem Bürgergeldbezug in eine niedrig entlohnte Beschäftigung wechseln. Daher muss aus Sicht der vbw das Lohnabstandsgebot wieder mehr Beachtung finden: Wer arbeitet, soll mehr Geld zur Verfügung haben als jemand, der nicht arbeitet. Durch die Anpassung der Regelsätze zum 01. Januar 2024 sinkt für einige Bürgergeldbezieher der Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen, deutlich. „Das hängt von der Haushaltskonstellation ab und betrifft zum Beispiel Alleinstehende in Regionen mit einem hohem Mietkostenniveau wie etwa in München. Das ist eine ungerechte soziale Schieflage der Alimentation, die so nicht bleiben kann“, sagte Brossardt. Ausschlaggebend hierfür ist, dass beim Bürgergeldbezug die Kosten der Unterkunft übernommen werden, bei einem geringen Einkommen aber lediglich ein Zuschuss über das Wohngeld erfolgt.

Finanzen