Familiennachzug: CDU-Fraktion kritisiert Abstimmverhalten der Landesregierung im Bundesrat Herrgott: Rot-Rot-Grün etabliert System der Verantwortungslosigkeit auf Bundesebene

Familiennachzug, Foto: Stefan Groß

Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat der Regierung Ramelow vorgeworfen, mit ihrem Abstimmungsverhalten auf Bundesebene ein System der Verantwortungslosigkeit zu etablieren. Konkret bezieht sich Herrgotts Kritik auf den heutigen Einspruch der rot-rot-grünen Landesregierung gegen das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. „Auf allen Ebenen versucht das Duo Ramelow/Lauinger mittlerweile, jede sinnvolle Begrenzung der Zuwanderung zu sabotieren. Hätte sich die Thüringer Landesregierung mit dieser Position durchgesetzt, hätten mehr als 250.000 vorübergehend Schutzberechtigte das Recht erhalten, ihre Familien nachzuholen“, verwies der CDU-Abgeordnete auf die Folgen rot-rot-grüner Politik. Der von der Ramelow-Regierung im Bundesrat abgelehnte Gesetzentwurf der Bundesregierung ermöglicht hingegen laut Herrgott „einen vertretbaren Ausgleich zwischen dem Schutz der Familie und der Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung.“

Das von Rot-Rot-Grün bekämpfte „Familiennachzugsneuregelungsgesetz“ der Bundesregierung sieht einen Zuzug von monatlich 1000 Familienangehörigen vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat von 2013 bis 2017 rund 266 000 Menschen als subsidiär schutzberechtigt anerkannt. Sie genießen ein befristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. „Diesen Menschen müssen wir die Rückkehr ermöglichen, wenn die Fluchtursachen entfallen sind“, betonte Herrgott. Die Fluchtursachen lägen hier nicht in individueller Verfolgung, sondern meist in Kriegs- und Bürgerkriegssituationen. Zwar ist es aus Sicht des CDU-Abgeordneten geboten, syrischen Flüchtlingen eine Zusammenführung ihrer Kernfamilie zu ermöglichen. „Das ersetzt allerdings nicht die Notwendigkeit, den Zuzug zu steuern und den eigentlichen Sinn des subsidiären Schutzes zu berücksichtigen, der letztlich nicht auf Integration, sondern auf die Rückkehr zielt.“ Deshalb stehe im Zentrum auch der Schutz der Geflüchteten, und nicht das von Thüringens Justizminister Dieter Lauinger in seiner heutigen Bundesratsrede ausgegebene Ziel, subsidiär Schutzbedürftige in die Lage zu versetzen, sich „mit vollem Elan auf eine neue Lebensperspektive in Thüringen einzulassen“.

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