Der Sozialrichter Jürgen Borchert, dessen Senatsvorlage mit dazu beigetragen hat, daß die Hartz-IV-Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurden, hält auch die neuen Berechnungen und Regelsätze für verfassungswidrig. „Die Vorgabe des Verfassungsgerichts, den Regelbedarf transparent und nachvollziehbar zu ermitteln, wurde nicht erfüllt“, die Neuberechnung sei nicht plausibel. Borchert sprach von einer „gravierenden Verzerrung der Referenzgruppe“. Auch sind die Kinderbedarfssätze erneut „ins Blaue geschätzt“. Für die Sozialverbände ist der Regelsatz, der zum 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro erhöht werden soll, zu niedrig. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hatte kritisiert, daß das Gesetz keine „tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von Kinderarmut“, bildet. Demgegenüber hatten Arbeitgeber und Kommunen darauf hingewiesen, daß höhere Regelsätze nur die Anreize zur Arbeitsaufnahme vermindern und den Steuerzahler zu stark belasten.
Neues Chaos um Hartz IV
21. November 2010 Stefan Groß-Lobkowicz Allgemein, Gesellschaft 0
Finanzen
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Die Insolvenzzahlen in Bayern steigen um fast elf Prozent – in der Industrie sogar um rund 22 Prozent. vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt fordert dringend Reformen bei Energiepreisen, Bürokratie und Sozialstaat, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder wettbewerbsfähig zu machen. […]
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