Möglicherweise ist dem Bundesarbeitsministerium bei der Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes ein schwerwiegender Fehler unterlaufen. Nach Informationen des Deutschen Landkreistages ist der Bedarf für die Warmwasserbereitung nicht in die Bemessung des Regelbedarfs eingeflossen, was früher aber der Fall war. Um den existenziellen Bedarf zu decken, flossen bislang 6,47 Euro für das Warmwasser in den Regelsatz der erwachsenen Hartz-IV-Empfänger ein. Über die Berechnung und die Höhe des Regelsatzes, der nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition in Berlin um 5 Euro auf 364 Euro steigen soll, streiten Bund und Länder derzeit im Vermittlungsausschuß.
Das könnte interessant sein 
Hätte Exxon den Klimawandel abwenden können? Wir wussten alles In seinem Verkaufsschlager „Ein Planet wird geplündert“ von 1975 schreibt Herbert Gruhl (1921â... |
|
Der legendäre Installationskünstler: CHRISTO – WALKING ON WATER Pressemitteilung – Christo – die meisten bringen diesen Namen sofort mit der Reichstagsverh... |
|
Der „Global Compact for Migration“ steht vor der Tür!Doch was bedeutet er? Dürfen jetzt alle Flüchtlinge in die EU einreisen? Der „Global Compact for Migration“ steht vor der Tür und weder Bundestag noch Öffentlichkeit d... |
Kommentar hinterlassen
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.