Artikel 3 braucht keinen Anschlag als Begründung – Eine kurze Erwiderung auf Eliza Mai
Kritische Erwiderung auf Eliza Mai: Artikel 3 schützt bereits heute, „sexuelle Identität“ reicht weiter als sexuelle Orientierung, und der Berliner Anschlag ist keine Begründung für eine Grundgesetzänderung. […]
