Der Deutsche Filmpreis 2024 wird am 3. Mai verliehen

neues Wahlverfahren, Richtlinien und Einreichtermin

Bildquelle: Anna Freitag, Deutsche Filmakademie

Der Deutsche Filmpreis wird am 3. Mai 2024 im Theater am Potsdamer Platz verliehen. Die Nominierten und Preisträger:innen werden seit 2005 von den Mitgliedern der Deutschen Filmakademie gewählt, die inzwischen über 2200 Mitglieder aus allen künstlerischen Sparten des deutschen Films vereint und am 8. September ihr 20-jähriges Gründungsjubiläum feiert.

Bereits im Herbst 2022 wurde mit der Ausarbeitung eines neuen Wahlverfahrens begonnen, das nun passend zum 20. Geburtstag der Akademie in Kraft tritt. Die wichtigste Neuerung ist, dass die erste Stufe des bisher drei Stufen umfassenden Auswahlverfahrens wegfällt. Die Mitglieder der Akademie wählen die Nominierungen zukünftig direkt aus allen eingereichten Filmen und nicht mehr aus einer reduzierten, durch eine Kommission getroffenen Vorauswahl. Stehen die Nominierungen fest, wählen alle Mitglieder im zweiten Schritt die Preisträger:innen des Deutschen Filmpreises.

Sowohl die gewachsene Anzahl der Mitglieder als auch die digitale Sichtungsplattform ermöglichen dieses neue, zweistufige Verfahren. Um sicherzustellen, dass alle für das Auswahlverfahren angemeldeten Filme gesehen werden, erhält jedes Akademiemitglied eine zugeloste Liste an durchschnittlich zehn Filmen, die mindestens gesehen werden müssen, um abstimmen zu dürfen. So wird jeder Film statistisch von mind. 100 Mitgliedern gesichtet und alle Filme bekommen die Möglichkeit, sich durchsetzen zu können. Dieses Prinzip der individuellen Zulosung ist bei der Wahl der Oscars® und BAFTAS bereits seit mehreren Jahren erfolgreich erprobt. Die Aufgabe und Verantwortung der bisherigen Vorauswahlkommissionen, alle Filme zu sichten, wird mit dem neuen Verfahren auf alle Schultern verteilt und ist damit eine gemeinsame und ganzjährige Aufgabe aller Akademiemitglieder.

„Die Filmakademie feiert in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen, sie ist in zwei Jahrzehnten stark gewachsen und die Digitalisierung hat uns neue Möglichkeiten eröffnet. Daher haben wir im vergangenen Herbst begonnen, mit dem renommierten Wahlforscher Prof. Dr. Joachim Behnke, der uns schon über zehn Jahre begleitet, an einem neuen Verfahren zu arbeiten. Wir wollen ganzjährig den deutschen Film stärker in die Diskussion bringen und alle Filme an diesem Prozess gleichberechtigt teilhaben lassen. Wir freuen uns sehr, dass unsere Kulturstaatsministerin Claudia Roth diesen Weg entschlossen gemeinsam mit uns geht.“, so Anne Leppin und Maria Köpf, Geschäftsführerinnen der Deutschen Filmakademie e.V..

Neben der Abschaffung der Vorauswahl gibt es eine entscheidende weitere Neuerung im Wahlverfahren: Die Mitglieder nominieren künftig zwar weiterhin entsprechend ihres Gewerkes – so stimmen z.B. Kameraleute über die Nominierungen für die „Beste Kamera/Bildgestaltung“ ab. Aber ab nächstem Jahr sind die Mitglieder aller Gewerke bereits zur Nominierungsphase in den Kategorien „Bester Spielfilm“ und „Bester Kinderfilm“ abstimmungsberechtigt – und nicht erst wie bisher bei der finalen Wahl der Preisträger:innen. Die neuen Richtlinien und alle Details des Auswahlverfahrens werden am 12. September auf www.deutscher-filmpreis.de veröffentlicht.

Bis 12. Oktober 2023 haben Produktions- und Verleihfirmen die Möglichkeit, ihre Filme für das Auswahlverfahren anzumelden. Die Einreichplattform wird drei Wochen vorher freigeschaltet. Teilnahmeberechtigt am Auswahlverfahren sind deutsche Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme, die für das Kino produziert wurden und zwischen dem 1. Dezember 2022 und dem 2. Mai 2024 gestartet sind oder starten werden. Die Nominierungen für den Deutschen Filmpreis 2024 werden am 19. März 2024 bekanntgegeben.

Der Deutsche Filmpreis – die renommierteste und höchstdotierte Auszeichnung für den deutschen Film – ist mit Preisgeldern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in einer Gesamthöhe von knapp 3 Mio. Euro dotiert und wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Deutschen Filmakademie von Kulturstaatsministerin Claudia Roth verliehen. Die Verleihung ist eine Veranstaltung der Deutschen Filmakademie in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), produziert von der Deutschen Filmakademie Produktion GmbH.