Der „Kampf gegen rechts“ nimmt immer beunruhigendere Züge an. Die deutsche Bauministerin Verena Hubertz plant, im Baurecht zu prüfen, ob Bauherren oder Beteiligte die freiheitlich-demokratische Grundordnung achten. Frauke Rostalski, Geschäftsführende Direktorin des Instituts für Straf- und Strafprozessrecht der Universität zu Köln und Mitglied im Deutschen Ethikrat, warnt eindringlich davor und fragt:
„Reicht es, einem potenziellen Käufer den Erwerb einer Immobilie zu verbieten, wenn in der Gemeinde bereits jemand wohnt, dem der Verfassungsschutz ebenfalls das Etikett „Verfassungsfeind“ aufgeklebt hat? Müssen es mehrere Personen sein? Wie viele? Müssen sie unterschiedliche Grundstücke besitzen, oder reicht es, dass sie in einem Haus wohnen? Wie groß ist die Bannmeile? Darf sich womöglich noch die Nachbargemeinde darauf berufen, dass sie einen Käufer nicht haben will, weil bereits im angrenzenden Ort „solche Leute“ leben?“ (https://epages.ksta.de/epaper/KS-20260430-20260430.2-kd…)
Je mehr sich diese Art von „Kampf gegen rechts“ (der eigentlich einer gegen Rechtsextremisten sein sollte) auf das Feld der Verbote und Eingriffe verlagert, desto weniger findet die politische Auseinandersetzung mit den Gegnern demokratischer Verhältnisse statt. Die Meinungsumfragen zeigen, dass der Kampf um deren Wähle im Grunde schon aufgegeben wurde.
So tragen diejenigen, die beanspruchen, die demokratische Ordnung zu verteidigen, zu ihrer Einschränkung bei. Regeln wie diese von Bauministerin Hubertz werden später unter einer autoritär ausgerichteten Regierung im Zweifel gegen diejenigen eingesetzt, die sie in der Gegenwart einrichten.
Quelle: Facebook
