Asylgesetz: Rot-Rot-Grün widerspricht Mitwirkungspflichten im Widerrufsverfahren – Christian Herrgott: Wer Gastfreundschaft beansprucht, muss mitwirken

Grenze Bundesrepublik, Foto: Stefan Groß

„Wenn nur rund ein Drittel der Schutzberechtigten im Widerrufsverfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kooperiert, muss der Gesetzgeber handeln. Nur Rot-Rot-Grün in Thüringen begreift das nicht.“ Das hat der Sprecher für Migration und Integration der Thüringer CDU-Landtagsfraktion, Christian Herrgott, zur heutigen Einlassung des Thüringer Justizministers Dieter Lauinger im Bundesrat zur Änderung des Asylgesetzes gesagt. Lauinger hatte im Bundesrat gar gefordert die Widerrufs- und Rücknahmeverfahren abzuschaffen, weil die Ramelow-Regierung sie für „überflüssig“ hält. In den Verfahren wird nach drei Jahren geprüft, ob Fluchtgründe fortbestehen, die zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben. Vielfach wird durch die Vorlage von Dokumenten aber auch die Identität von Flüchtlingen geklärt.

Im Ergebnis hat der Bundesrat das vom Bundestag verabschiedete Dritte Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes passieren lassen. Es verpflichtet Schutzberechtigte an der nach drei Jahren anstehenden Überprüfung des Schutzstatus mitzuwirken, indem etwa Urkunden, Pässe und Unterlagen vorgelegt werden. Der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer, hatte kürzlich darauf hingewiesen, dass lediglich 34 Prozent der vom BAMF in diesem sogenannten Widerspruchs- und Rücknahmeverfahren Angeschriebenen der Aufforderung nachgekommen seien, in einer der Außenstellen der Behörde vorstellig zu werden. Bisher gibt es keine gesetzliche Mitwirkungspflicht. „Damit bricht auch Lauingers Argument in sich zusammen, dass weniger als einem Prozent der bisher Überprüften der Schutzstatus wieder entzogen worden ist. Mitgewirkt haben bisher vermutlich eher jene, die nichts zu befürchten haben“, so Herrgott.

Der Abgeordnete verwies darauf, dass angesichts des Ansturms im Jahr 2015 und Anfang 2016 die Identität von Antragstellern vielfach nicht gründlich geprüft worden ist. Wiederholt sind im Zusammenhang mit Straftaten auch Mehrfachidentitäten bekannt geworden. „Die Bürger haben ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, wer sich im Staatsgebiet aufhält. Und sie können erwarten, dass mitwirkt, wer die Gastfreundschaft unseres Landes in Anspruch nimmt“, sagte der Migrationspolitiker. Der neuerliche Einspruch fügt sich für Herrgott in eine lange Reihe rot-rot-grüner Verweigerung ein, Migration zu ordnen und zu steuern. Die eigentliche Absicht der Linkskoalition werde durch die Wortmeldung unterstrichen: „Der Flüchtlingsschutz ist für Rot-Rot-Grün das Ticket für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.“

 

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