CDU-Fraktion fordert Akteneinsicht für DDR-Zwangsadoptierte und leibliche Eltern – Wirkner: „Folgen von DDR-Zwangsadoptionen endlich aufklären“

DDR, Foto: Stefan Groß

Die CDU-Fraktion wird sich im Thüringer Landtag für die Betroffenen von DDR-Zwangsadoptionen einsetzen. Darüber hat Herbert Wirkner, Sprecher der Fraktion für die Opfer des SED-Regimes, heute in Erfurt informiert. Per Plenarantrag fordert die Union die Thüringer Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative Sachsens für ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht für zwangsadoptierte Kinder und deren leibliche Eltern zu unterstützen. „29 Jahre nach der Wiedervereinigung ist die Geschichte der Kinder, die ohne Einwilligung ihrer leiblichen Eltern adoptiert oder sogar für tot erklärt wurden, nach wie vor ein unaufgearbeitetes Kapitel des DDR-Unrechts. Diese Kinder haben ein Recht darauf, zu erfahren, wer ihre leiblichen Eltern sind“, erklärte Wirkner. Für die CDU-Fraktion machte der Abgeordnete deutlich, dass auch die betroffenen Eltern, in deren Elternrecht massiv eingegriffen wurde, ein Recht darauf haben müssen, durch Auskünfte und Einsichtnahme in die entsprechenden Adoptions-, Adoptionsvermittlungs- und Jugendamtsakten in Erfahrung zu bringen, was mit ihren Kindern passiert ist und wo diese jetzt sind. Zudem fordert Wirkner von der Landesregierung, auf eine Verlängerung der entsprechenden Aktenaufbewahrungsfristen sowie eine wissenschaftliche Hauptstudie zur historischen Aufarbeitung dieser Thematik hinzuwirken.

Gleichzeitig setzt sich die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Meißner, dafür ein, dass die Landesregierung die Möglichkeit einer psychologischen Begleitung der betroffenen Familien schafft. „Der SED-Staat hat massiv in das Elternrecht der Opfer eingegriffen. Viele Betroffene wissen noch immer nicht, wer ihre leiblichen Kinder oder Eltern sind. Für sie sind die Vorfälle bis heute mit großem Leid und Unsicherheit verbunden“, machte Meißner deutlich.

Hintergrund:

Bei Aufhebungsverfahren von Zwangsadoptionen haben die Betroffenen oft praktische Schwierigkeiten, um die dafür erforderlichen Auskünfte zu bekommen. Als Grund dafür wird in der Regel angeführt, dass bereits am 2. Oktober 1993 die überaus kurz bemessene Drei-Jahres-Ausschlussfrist für eine Überprüfung und Aufhebung der nicht nach rechtsstaatlichen Vorgaben erfolgten DDR-Zwangsadoptionen abgelaufen ist. Um den betroffenen leiblichen Eltern und Kindern zu ihrem Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung bzw. zur Durchsetzung ihres Elternrechts zu verhelfen, aber auch für die Betroffenen eine Kontaktaufnahme zumindest zu ermöglichen, soll durch eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch für die Betroffenen ein Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht geschaffen werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Freistaat Sachsen am 7. Juni 2019 im Bundesrat eingebracht.