Frau #Faeser: sind die meisten Palästinenser und Araber Ihrer Auffassung nach Straftäter, Kriminelle, wenn sie Israel oder sogar allgemein Juden hassen und gegen diese hetzen?

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Frau #Faeser, wenn „Hass“ und „Hetze“ angeblich strafrechtliche „Delikte“ sind, wie Sie als #Bundesinnenministerin insinuieren oder sogar wörtlich formulieren, sind dann die meisten Palästinenser und Araber Ihrer Auffassung nach Straftäter, Kriminelle, wenn sie Israel oder sogar allgemein Juden hassen und gegen diese hetzen?

Wo genau beginnt in ihrer geistigen Welt das strafrechtliche Delikt? Schon bei der Hass-Emotion im eigenen geistigen, mentalen Innern? Wenn ja, wie kann man das feststellen und jemanden überführen, dass er dieses strafrechtlich relevante Gefühl in sich trägt? Brauchen wir dann eine Gefühls-Kontroll-Polizei? Oder beginnt es erst bei einem Verhalten oder erst bei einer gezielten Handlung, in dem / in der diese Emotion sichtbar wird? Ist also eine vorsätzliche Körperverletzung (Handlung) aus Hass schlimmer als eine vorsätzliche Körperverletzung aus Lust an der Demütigung eines anderen und der eigenen Machtdemonstration? Und was ist mit dem Hass auf „den Kapitalismus“ (genauer: die freie Marktwirtschaft), die ja gerade Sozialisten permanent umtreibt und sich oft gegen Firmen (juristische Personen) und Unternehmer (natürliche Personen) richtet? Ist dieser Hass auch strafbar? Was ist mit dem Hass gegen Ungerechtigkeit? Auch strafbar oder nicht? Gibt es in Ihren Augen guten und bösen Hass und nur letzterer wird dann von der Polizei verfolgt oder auch ersterer? Wer entscheidet, wann der Hass ein böser solcher ist? Sie, der Justizminister, der Kanzler, der Bundestag?

Und reicht bei dem strafrechtlich relevanten Verhalten unterhalb der Handlungsebene ein unwillkürlicher hasserfüllter Gesichtsausdruck (Verhalten) oder ein Blick, in dem der Hass deutlich zum Vorschein kommt, oder muss mehr folgen, um einen Straftatbestand zu erfüllen, wie es Ihnen vorschwebt, z.B. auf den Boden spucken (Handlung) mit Blick auf den Verhassten oder das Beschimpfen? Ist das auf den Boden spucken oder das Beschimpfen aus Verachtung (andere Emotion) dann auch strafbar oder nur das zu Boden spucken oder Beschimpfen aus Hass? Wie wollen Sie Hass und Verachtung unterscheiden, wenn nur der Hass strafbar sein soll, die Verachtung aber nicht? Was ist mit Spucken oder Beschimpfen rein aus spontanem Ärger, aus Wut? Wie stellen Sie sich das vor, hier einen strafrechtlichen Tatbestand zu formulieren, so dass den Bürgern ganz klar ist, was erlaubt und was strafrechtlich verboten ist und mit staatlicher Gewalt sanktioniert wird, wenn jemand dagegen verstößt? Gesetze sollten ja doch klar formuliert sein.

Oder wollen Sie genau das gar nicht? Sollen die Bürger gar nicht wissen, wo die Grenze verläuft und benutzen daher gezielt solche Wischi-Waschi-Ausdrücke, um sie so in eine generelle Position der Vorsicht und Ängstlichkeit zu versetzen, ähnlich wie man das von faschistischen und kommunistischen Staaten kennt, um die Menschen auf diese Weise einzuschüchtern und sie dadurch, weil sie sich ständig in einer Situation des Unklaren befinden, des Nicht-einschätzen-Könnens, ähnlich wie Josef K. in Kafkas „Der Prozess“, leichter kontrollieren und lenken respektive ausschalten zu können?

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