Die Entscheidung der schwarz-roten Koalition vor einem Jahr, neue Schulden für ein „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ aufzunehmen, stieß auf viel Kritik. Die zusätzliche Schuldenaufnahme gleich zu Beginn hat der Glaubwürdigkeit der neuen Bundesregierung geschadet. Insbesondere den beiden Unionsparteien wurde der Bruch von Wahlversprechen vorgehalten. In den letzten Wochen und Monaten kommt in diesem Zusammenhang ein weiterer Vorwurf hinzu: Die Bundesregierung halte sich nicht an die Zusage, die zusätzlichen Mittel auch zusätzlich einzusetzen und nicht einfach bereits geplante Projekte alternativ mit diesen Sondermitteln zu finanzieren. Die Kritiker werfen der Bundesregierung eine Zweckentfremdung des „Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität“ vor. Wir haben im jüngsten INSA-Meinungstrend gefragt, ob die von uns Befragten sich deshalb für oder gegen eine Klage zur mutmaßlichen Zweckentfremdung beim Bundesverfassungsgericht aussprechen. Eine relative Mehrheit von 39 Prozent befürwortet eine Klage. Nicht einmal jeder Vierte (23 Prozent) ist dagegen, 15 Prozent ist es egal, ob dazu beim Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht wird.
Männer (47 Prozent dafür zu 23 Prozent dagegen) sind deutlich häufiger dafür als Frauen (32 Prozent dafür zu 23 Prozent dagegen). Auch Wähler der Oppositionsparteien im Bundestag, der AfD (51 Prozent dafür zu 18 Prozent dagegen), der Grünen (48 Prozent dafür zu 23 Prozent dagegen) und der Linkspartei (39 Prozent dafür zu 18 Prozent dagegen), sind deutlich häufiger für eine Klage beim Bundesverfassungsgericht als Wähler der Regierungskoalition, der CDU/CSU (35 Prozent dafür zu 33 Prozent dagegen) und der SPD (35 Prozent dafür zu 33 Prozent dagegen).
Dass aber auch jeweils gut ein Drittel der Wähler der Koalitionsfraktionen eine Klage zur mutmaßlichen Zweckentfremdung befürwortet, zeigt, dass die Skepsis, ob die neuen Schulden dem ursprünglich zugesagten Zweck entsprechend eingesetzt werden, auch bei den Wählern, die weiter für die Regierungsparteien stimmen wollen, vorhanden ist. Das bestehende Misstrauen könnte für Schwarz-Rot gefährlich werden, weshalb eine Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht für die Regierung Merz-Klingbeil dann sogar ein Vorteil sein könnte, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Zweckentfremdung verneint. Nur die Änderung beim Mitteileinsatz bzw. eine abgewiesene Klage können die Glaubwürdigkeit der Regierenden in dieser Frage wieder herstellen.
