vbw fordert Maß und Mitte beim Datentransfer in die USA

Flagge der Vereinigten Staaten von Amerika, Foto: Stefan Groß

Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. hat auf dem 7. deutsch-amerikanischen Datenschutztag praxisgerechte Lösungen beim Datenaustausch mit den USA angemahnt. Sie führte die Veranstaltung in Kooperation mit dem Münchener US-Generalkonsulat und dem Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht durch.

Die vbw verweist darauf, dass die vor fünf Jahren in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung einheitliche Datenschutzstandards für alle Unternehmen geschaffen hat, die ihre Dienste in der EU anbieten – unabhängig vom Sitz des Unternehmens. „Die Standards gelten also auch für Unternehmen aus den USA. Die Regelung war überfällig. Der gesetzliche Flickenteppich beim Datenschutz hat den Wettbewerb verzerrt und den betrieblichen Verwaltungsaufwand erhöht“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Im Datentransfer mit den USA hat nach Auffassung der vbw die Rechtssicherheit oberste Priorität. Nach einem EuGH-Urteil können europäische Unternehmen ihre Datenübermittlung in die USA nicht mehr auf das Privacy Shield-Abkommen stützen, sondern müssen auf andere Rechtsgrundlagen ausweichen. Hier kommt das Trans-Atlantic Data Privacy Framework ins Spiel. US-Präsident Joe Biden hat hierfür im Oktober 2022 eine „Executive Order“ unterzeichnet, die von der EU-Kommission derzeit geprüft wird. Brossardt: „Wir sehen im Trans-Atlantic Data Privacy Framework wesentliche Verbesserungen gegenüber der Vorgängerregelung: So soll es Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsanforderungen für die nachrichtendienstliche Datenerhebung in den USA sowie einen neuen Rechtsbehelfsmechanismus für Betroffene in der EU geben. Es wird festgeschrieben, dass Tätigkeiten von US-Nachrichtendiensten nur möglich sind, wenn damit konkrete Ziele der nationalen Sicherheit erreicht werden sollen. Außerdem müssen stets Privatsphäre und bürgerliche Freiheiten von Personen angemessen beachtet werden.“

Die vbw machte deutlich, dass der Datenschutz gerade vor dem Hintergrund des intensiven Handels zwischen Bayern und den USA von enormer Bedeutung ist. Die USA sind mit einem Handelsvolumen von über 40 Milliarden Euro der zweitgrößte Handelspartner Bayerns. Die Zuwächse im Außenhandel mit den USA waren im Jahr 2022 überdurchschnittlich hoch: So exportierten bayerische Unternehmen Waren im Wert von rund 25 Milliarden Euro in die USA. Das waren 11,7 Prozent aller Exporte des Freistaats. Gleichzeitig importierte der Freistaat Waren und Dienstleistungen im Wert von über 15 Milliarden Euro aus den USA.