Angemessen, knapp oder gar üppig? Der ewige Streit um die Bezahlung der Abgeordneten

Bundestag, Quelle: SGL

Mit einer unklugen Antwort in einem Fernsehinterview hat der Fraktionsvorsitzende der Union, Jens Spahn, eine öffentliche Debatte ausgelöst, die zu erwarten war. Denn die Regierungskoalition stößt durch die Iran- und Energiekrisebeschleunigt an ihre finanzpolitischen Grenzen. Die Kreditaufnahme über „Sondervermögen“ ermöglicht Milliardenausgaben für die Aufrüstung der Bundeswehr und das Stopfen von Haushaltslücken, eine stagnierende Wirtschaft und fallende Steuereinnahmen zeigen die Grenzen der Staatsausgaben auf. Der Bundeshaushalt soll deshalb durch Einsparungen bei Sozialausgaben wie Renten und Krankenversicherungen entlastet werden, der Kanzler wirbt für Verständnis, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen. Dass damit die automatische Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen von 11.388 € um 497 € zum 1.Juli zu einer heißen Kartoffel werden musste, lag auf der Hand. Aber Spahn verteidigte die Erhöhung als einen gut funktionierenden Mechanismus. Außerdem müsse die Bezahlung attraktiv genug sein, damit sich genügend Kandidaten in politischen Mandaten und Ämtern für das Gemeinwohl engagieren. Carsten Linnemann, der Generalsekretär der CDU, hatte sich schon im April für eine Aussetzung ausgesprochen, die SPD ebenfalls, und so wird es wohl auch beschlossen werden. Gleichwohl bleibt die Frage im Raum, wie viel uns die Arbeit der Abgeordneten wert sein muss und was dabei für einen gesellschaftlichen Konsens als angemessen gelten sollte.

Grundvergütung und weitere Kosten

Die Debatte dreht sich zurzeit, stark verkürzt, um die 11.388 € Grundvergütung, was viele Durchschnittsverdiener schon aufregt, weil sie von solchen Einkommen nicht einmal träumen können. Die Kosten für den Steuerzahler liegen indessen weit höher. Im Durchschnitt kostet ein MdB zwischen 400.000 und 600.000 € im Jahr, abhängig von der Nutzung der Pauschalen und der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Zu den Nebenkosten gehört vor allem die steuerfreie Kosten- oder Aufwandspauschale in Höhe von 5.476 €, also jährlich 65.000 €, die für eine Zweitwohnung in Berlin, eventuell ein Wahlkreisbüro, Büromaterial und Representation vorgesehen ist. Jeder MdB kann dazu bis zu sechs Mitarbeiter beschäftigen für maximal 26.650 €, im Jahr also bis zu 320.000 €. Die Mitarbeiterstellen im Abgeordnetenbüro sind als Sprungbrett und inoffizielle Ausbildung zum Politprofi beliebt, auch mit Teilzeitbezahlung, manche Karriere hat so begonnen. Hinzu kommen noch Erstattungen bis zu 50.000 € pro Jahr, 12.000Euro für die Büroausstattung plus Internet, Bahncard 100, Dienstreisen und Porto. 

Für ihre Altersversorgung zahlen die Abgeordneten keine eigenen Beiträge, der erste Pensionsanspruch beginnt schon nach dem ersten Jahr im Parlament und wächst pro Mandatsjahr um rund 2,5 Prozent der Grundvergütung, maximal bis etwa 66 Prozent der Diät nach 26 oder 27 Jahren. Auf den Bundekanzler, die Minister und die Parlamentarischen Staatssekretäre wartet ein Ruhegehalt nach dem Bundesministergesetz, teilweise entsteht schon bei relativ kurzen Amtszeiten ein Anspruch. Ehemalige Kanzler bekommen weiterhin eine Büro- und eine üppige Personalausstattung, über die Ansprüche von Angela Merkel und Gerhard Schröder wird bis heute diskutiert. Auch die Friseur- und Stylingkosten für Fernsehauftritte sorgen immer wieder für Aufregung, obwohl sie ohne „Maske“ nicht mehr denkbar sind.

Die Gesamtkosten des Bundestages

Die Ausgaben für die 630 Abgeordneten summieren sich mit den Büro- und Personalpauschalen und den Zuwendungen an die Fraktionen sowie den Übergangsgeldern für ausgeschiedene MdBs auf rund 610 Millionen €, die reinen Grundvergütungen machen dabei nur 132 Millionen aus. Aber die gesamten Betriebskosten des Bundestages erreichen fastdas Doppelte, etwa 1,2 Milliarden € im Jahre 2025. Die großen Kostenfaktoren sind mit mehr als 500 Millionen die Bundestagsverwaltung, einschließlich der unmittelbarenVerwaltung, IT, Sicherheit, Dolmetscher, Ausschüsse, Wissenschaftlicher Dienst, Besucherbetrieb und ähnliche.
Die Fahrbereitschaft, deren Limousinen, den Abgeordneten auf Abruf zur Verfügung stehen, wird nicht getrennt ausgewiesen, aber auf 20 oder mehr Millionen geschätzt. Schließlich kostet auch der Unterhalt der Gebäude und deren Sicherheit mit neuen Baumaßnahmen bis zu 250 Millionen €. Damit wird klar, dass die so kontrovers diskutierten Gehälter unserer Volksvertreter nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Wie wichtig deren Höhe tatsächlich für den einzelnen Abgeordneten und sein Engagement für das Allgemeinwohl sein mögen, dürfte die unterschiedlichsten Gründe haben.
Parlamentariergehälter weltweit
Im europäischen und auch im weltweiten Vergleich ist Deutschland nicht knauserig. Das britische Finanzmagazin lovemoney.com hat dazu im Januar eine Auswahl publiziert, die in US-Dollar die Jahreseinnahmen der Parlamentarier vergleicht. Hier eine Auswahl mit den Kommentaren von lovemoney:
Ukraine                  $   8.820     Mit Rücksicht auf die Wähler lange nicht erhöht…
Indien                       $  16.920     Das Doppelte des Durchschnittseinkommens
Spanien                  $ 53.680     Knapp über dem Doppelten
Russland                $   80.940     Zehnmal mehr als der Durchschnittsverdiener
Schweiz                   $   90.290     Knapp unter dem Durchschnittseinkommen
Brasilien                 $   99.490     18 mal mehr als der Durchschnitt
Frankreich              $ 108.580    Durchschnittseinkommen mal 3
Belgien                     $ 127.820    Durchschnitt mal 3,5
Großbritannien     $ 128.290    Durchschnitt mal 3
Österreich               $ 147.160    Durchschnitt mal 4
Italien                        $  148.350   Durchschnitt mal 6
Singapur                 $  150.890   Durchschnitt mal 3
Deutschland          $  168.230   Durchschnitt knapp mal 4
USA                            $   174.000  Durchschnittseinkommenmal 3
Vor allem in Hinblick auf die Gesamtausstattung eines Mandats im Deutschen Bundestag mit Büropauschale, Personaletat und sonstigen Vorteilen liegt die finanzielle Ausstattung am oberen Ende der internationalen Vergleichsskala. Für die rund 30 Prozent Abgeordneten aus dem Öffentlichen Dienst, die auch bei einem Mandatsverlust in ihre alte Stellung zurückkehren können, darf man von einem erhöhten Einkommen ausgehen. Für Unternehmer und Freiberufler ist das Mandat dagegen eher mit einem Einkommensverlust und Risiko verbunden. Aber schon bei der Höhe der Grundvergütung muss man in der öffentlichen Debatte mit Kritik rechnen, in den sozialen Medien noch mehr, vor allem in Krisenzeiten wie jetzt und verbreiteter Unzufriedenheit mit der Regierung. Um solche missgünstigen Debatten zu vermeiden, ist das Abgeordnetengesetz schon vor mehr als zehn Jahren entsprechend geändert worden. Seitdem wird die automatische jährliche Erhöhung der Diäten nach dem Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes bemessen, in diesem Jahr mit den kontroversen 457 Euro. Dass die Unionsfraktion mit einer Aussetzung dieser Automatik in der Energie- und Haushaltskrise gegen den Koalitionspartner und die Opposition noch zögert, wird dem Wähler schwer zu vermitteln sein. Dazu kommt noch die breite Erhöhung der Beamtengehälter zum ungünstigsten Zeitpunkt. Nach zahlreichen Klagen aus der Beamtenschaft hat das Bundesverfassungsgericht im September 2025 entschieden, dass vor allem die unteren Gehaltsgruppen der Berliner Beamten zu nah an der Prekariatsgrenze lägen und damit verfassungswidrig seien. Das führt zu erheblichen Erhöhungen und erheblichem Mehrbedarf in den Bundes- und Landeshaushalten, denn bei der Beamtenbesoldung gilt auch das Abstandsprinzip. Demnach müssen die zahlreichen Besoldungsstufen ausreichend gespreizt sein und die verschiedenen Abstufungen der Verantwortung widerspiegeln. Der Webdienst Öffentlicher Dienst News nennt den Gesamtkomplex eine Jahrhundertreform der Beamtenbesoldung, die ein Dauerbeben mit gewaltigenKosten auslöst, auch mit rückwirkenden Nachzahlungen. Schleswig-Holstein hat dies bereits berechnet und Eckpunkte für Nachzahlungen und Besoldungserhöhungen vorgelegt, auch um Unmut in der Beamtenschaft und einer Klagewelle wie in Berlin vorzubeugen. In meiner Wahlheimat Singapurwerden die Abgeordneten ebenfalls deutlich über dem im Vergleich zu Deutschland hohen Durchschnittseinkommen bezahlt. Eine Erhöhung wurde aber letzte Woche wegen der Unsicherheiten der Energieversorgung in der Irankrise abgesagt, obwohl der Stadtstaat sich das leicht hätte leisten können. Die Begründung in den Medien war simpel: in der Krise den Bürgern nicht vermittelbar, genau wie in Deutschland auch.