„Unter dem Namen ‚Dombau-Verein‘ bildet sich in Köln ein Verein, welcher den Zweck hat, vermittelst Darbringung von Geldbeiträgen und in jeder sonst angemessenen Weise für die würdige Erhaltung und den Fortbau der katholischen Kathedral-Domkirche in Köln nach dem ursprünglichen Plane tätig mitzuwirken.“ So lautet Paragraph 1 des Statuts des Zentral-Dombau-Vereins (ZDV), das am 8. Dezember 1841 durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. durch „Allerhöchste Kabinettsordre“ genehmigt wurde.
Die wohl ältesteBürgerinitiative
28. März 2012 Constantin von Hoensbroech und Ulrike von Hoensbroech Allgemein, Gesellschaft 0
Finanzen
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