Hinweise auf Gewalt, Sabotage und das Umgehen von Strafverfolgung sorgen für Empörung. Nun wird eine lückenlose Kontrolle staatlicher Fördergelder für beteiligte Organisationen gefordert.
Öffentliche Fördermittel für NGO-Strukturen kritisch prüfen!
Die jetzt bekannt gewordenen Inhalte aus dem Umfeld von „Widersetzen“ sind ein alarmierendes Signal. Wenn in rechtlichen Begleitmaterialien über Brandstiftung, Sprengstoffdelikte, Sabotage und das bewusste Umgehen von Strafverfolgung gesprochen wird, dann ist eine rote Linie überschritten. Wer solche Inhalte verbreitet, darf sich nicht hinter dem Etikett des bloßen Protests verstecken.
Besonders problematisch ist die Frage öffentlicher Förderung. Die Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes ,Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (Berliner VVN-BdA) ist in der Berliner Zuwendungsdatenbank als Empfängerin einer Projektförderung aus öffentlichen Mitteln dokumentiert; genannt wird dort unter anderem eine Jugendförderung über 670 Euro für Flyer zu Stolpersteinen in Treptow-Köpenick. Zudem heißt es in Unterlagen des Deutschen Bundestages, dass das Bündnis „Aufstehen gegen Rassismus“ als Trägerverein die VVN-BdA nennt.
Damit stellt sich die grundsätzliche Frage, ob staatliche Gelder mittelbar in Strukturen fließen, die politisch extremisierte Protestformen flankieren oder zumindest verharmlosen. Öffentliche Förderung setzt voraus, dass Mittel zweckgebunden, transparent und im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verwendet werden. Wo der Eindruck entsteht, dass staatliche Unterstützung in problematische politische Kampagnen hineinwirkt, muss der Staat handeln.Deshalb ist eine sofortige Überprüfung aller Förderungen, die mit dem Umfeld von „Widersetzen“ und der VVN-BdA verbunden sind. Es braucht vollständige Transparenz über Empfänger, Förderzwecke und mögliche politische Zweckbindungen. Wo öffentliche Gelder in die Nähe von Gewaltverharmlosung, Sabotage oder strafrechtsnaher Agitation geraten, müssen Förderungen beendet und gegebenenfalls Mittel zurückgefordert werden.
Der Staat darf bei extremistischen oder rechtsstaatsfeindlichen Strukturen nicht wegsehen. Wer Rechtsbruch organisiert oder normalisiert, darf nicht auch noch auf Kosten der Steuerzahler unterstützt werden.
