CDU lehnt Zusatz zur Landesverfassung ab Menschenwürde und Diskriminierungsverbote bereits umfassend geregelt

Sackgasse, Foto: Stefan Groß

„Die Menschenwürde, das Gebot friedlichen Zusammenlebens und Diskriminierungsverbote sind bereits im Grundgesetz, der Thüringer Landesverfassung und etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention umfassend und verbindlich geregelt.“ Das hat heute in Erfurt der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Manfred Scherer, gesagt. Er sieht keinen Bedarf, diese Verfassungsgrundlagen nochmals durch weitere Verfassungszusätze zu ergänzen. Über einen entsprechenden Vorstoß von gut 80 Persönlichkeiten und Initiativen hat heute die Thüringische Landeszeitung berichtet. Die durch den Direktor des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft koordinierte Initiative wirbt für einen Verfassungszusatz, dem zufolge das Land das friedliche Zusammenleben schützt und der Verbreitung antisemitischen, rassistischen sowie homo- und transphoben Gedankenguts entgegentritt.

Laut Scherer ist das friedliche Zusammenleben „bereits Zweck und Grundlage staatlichen Handelns. Dem dienen die Rechtsordnung und das Gewaltmonopol des Staates. Antisemitismus und Rassismus werden durch das Verfassungsrecht als besonders schwere Formen der Diskriminierung schon jetzt geächtet, genauso wie Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung. Es gibt keine Regelungslücke“, so der Justizpolitiker. Laut Scherer stehen dem Staat das Recht, die politische Bildung und die Förderung gesellschaftlicher Initiativen zur Verfügung, „um eine demokratische Haltung und das friedliche, diskriminierungsfreie Zusammenzuleben zu fördern. Ich habe nicht den Eindruck, dass es an Mitteln und dem Willen fehlt, dieses Instrumentarium auch einzusetzen.“

Rechtssystematisch hält es der Abgeordnete für problematisch, einzelne Formen der Diskriminierung noch einmal gesondert zu verankern. „Andere Diskriminierungsverbote, wie jene aufgrund religiöser, weltanschaulicher oder politischer Anschauungen, der Heimat und Herkunft sind nicht weniger wichtiger. Und man sollte diese Gleichwertigkeit durch Verfassungszusätze auch nicht aufweichen. Die Verfassung erhielte dadurch eine politische Schlagseite, die ihr bei allem Verständnis für das Anliegen nicht gut tut“, sagte Scherer.