„Erhöhung des Rundfunkbeitrags ist derzeit nicht vermittelbar“

ZDF, Foto: Markus Sieber

Der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Herrgott, hat sich in der Debatte um den künftigen Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar gegen einen weiteren Anstieg des Rundfunkbeitrags im kommenden Jahr ausgesprochen. „Eine Erhöhung ist derzeit nicht vermittelbar. Die Sender sind mit eigenen Reform- und Sparvorschlägen in der Bringschuld“, machte Herrgott deutlich. Die Zeitung „WELT“ hatte heute (Freitagsausgabe) über die Haltung einzelner Bundesländer, deren Parlamente über eine mögliche Erhöhung entscheiden müssen, berichtet. Herrgott erklärte, der öffentlich-rechtliche Rundfunk brauche eine grundlegende Reform: „Dazu gehört eine Konzentration auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur, die bei privaten Anbietern kaum angeboten werden. Die immer weiter ausgebauten Unterhaltungsangebote und teuren Sportrechte müssen wieder in einem angemessenen Verhältnis zu diesem Kernbereich stehen“, sagte der CDU-Medienpolitiker. „Strukturen müssen verschlankt, Tochtergesellschaften begrenzt, und kleine Sendeanstalten nach dem Vorbild des MDR fusioniert werden. Parallele Sendeangebote von ARD und ZDF sind zu vermeiden“, so Herrgott weiter.

In Anbetracht der Fehlentwicklungen und Versäumnisse beim RBB fordert die CDU-Fraktion zudem eine generelle Untersuchung der Gehaltsstrukturen aller ARD-Anstalten, von ZDF und Deutschlandradio einschließlich aller Tochtergesellschaften und Unternehmensbeteiligungen der öffentlich-rechtlichen Sender. „Wie in der Privatwirtschaft übliche Bonuszahlungen an Mitarbeiter, die von Rundfunkbeiträgen finanziert werden, sind inakzeptabel. Das Gehaltsniveau der Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als eine Anstalt des öffentlichen Rechts muss sich endlich am Niveau des öffentlichen Dienstes orientieren – und nicht an den Einkommen in der freien Wirtschaft“, so Herrgotts Forderung. „Das gilt insbesondere für die Vergütung und Versorgung von Führungskräften.“ Deren finanzielle Ausstattung sei „zeitnah zu korrigieren“ und solle sich an den Bezügen der Bundesverfassungsrichter orientieren.

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