Unternehmer-Verantwortung in der Sozialen Marktwirtschaft

1.) Die erste Verantwortung der Unternehmer gilt den Kunden!

In der Sozialen Marktwirtschaft ist der Kunde König! Er ist der Souverän des wirtschaftlichen Geschehens und bestimmt durch seine Nachfrage, was und wieviel produziert wird. Der Unternehmer „dient“ also dem „König Kunde“ und letztlich dem Konsumenten. Der Markt insgesamt „dient“ der Versorgung der Bedürfnisse der Menschen und der Gesellschaft insgesamt. In diesem Sinne haben Unternehmer und Markt eine unverzichtbare gesellschaftliche Aufgabe und dadurch eine durch und durch „soziale“ Funktion.

Voraussetzung ist ein funktionierender Wettbewerb und ein freier Preismechanismus. Zu verhindern sind wirtschaftliche Machtkonzentrationen, Monopole und Kartelle, die es den Unternehmern erlauben, den Kunden offen oder verdeckt die Preise zu diktieren und ihn vom König zum Sklaven seiner Diener zu machen. Funktionieren aber Wettbewerb und Preismechanismus, dann bleibt der Kunde König und kann nach seinen Präferenzen für Qualität und Preis frei aus der Vielfalt der Angebote von Produkten wählen.
In der Tendenz steigt dadurch die Qualität und fallen die Preise für ein bestimmtes Produkt. König Kunde erzielt so tendenziell einen „Gewinn“, da seine Kaufkraft steigt und er sich für das gleiche Geld immer mehr leisten kann. An diesen Preis-Leistungs-Gewinnen ist jeder Konsument unabhängig von seiner individuellen Produktivität oder Erwerbstätigkeit beteiligt. Das Ergebnis dieses Marktprozesses ist somit ein zutiefst „soziales“.
„Soziale“ Marktwirtschaft darf sich also nur die Wirtschaftsordnung nennen, in der Wettbewerb und freier Preismechanismus durch eine entsprechende staatliche Rahmenordnung geschützt werden. Um dem „Sozialen“ in der Marktwirtschaft aber in vollem Umfang gerecht zu werden, müssen selbstverständlich diejenigen, die – aus welchem Grunde auch immer – eine niedrige Produktivität aufweisen und nicht oder nur begrenzt in der Lage sind, am Wettbewerb teilzunehmen (Alte, Junge, Kranke, Behinderte etc.), solidarisch unterstützt werden.

2.) Die zweite Verantwortung des Unternehmers gilt dem Unternehmen selbst.


Ist die „Dienst“-Leistung für die Kunden der Hauptzweck des Unternehmens, dann steht der Unternehmer in der Verantwortung, das Unternehmen zu erhalten, neue Produkte zu entwickeln, neue Märkte zu erschließen und nachhaltige Gewinne zu erwirtschaften. Das ist Unternehmerpflicht!

Hierzu bedarf es seitens der Unternehmer vor allem einer klaren Unternehmensstrategie. Dazugesellen müssen sich schnelle Entscheidungsfähigkeit und Wagemut, denn wer nichts wagt, der nichts gewinnt. Aber, letztlich ist es die Nachfrage der Kunden, die über den Bestand des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze entscheidet.

3. Die dritte Verantwortung des Unternehmers gilt seinen Mitarbeitern.


Das christliche Menschenbild stellt den Menschen in den Mittelpunkt – als Geschöpf und Ebenbild Gottes – und nach dem obersten Grundsatz der Katholischen Soziallehre ist die menschliche Person „Ursprung, Träger und Ziel aller gesellschaftlichen Institutionen“[1], also auch des Unternehmens. Der Mensch hat mit seinen Fähigkeiten und Veranlagungen Teil am Schöpfungshandeln Gottes und das natürliche Recht und die Pflicht, sie zu seinem und zum Wohle aller einzusetzen.

Mit seiner Leistungsfähigkeit, seiner Kreativität und seinen fachlichen Kompetenzen ist er gleichzeitig die wichtigste ökonomische Ressource in unserer globalen und immer komplexeren Wissensgesellschaft. Die moderne Unternehmensführung setzt daher auf Kommunikation, Motivation und Eigenverantwortung der Mitarbeiter und eröffnet ihnen umfassende Beteiligungschancen. Mitarbeiter werden so zu Mitunternehmern!

4. Die vierte Verantwortung des Unternehmers gilt den Geschäftspartnern.


Die Qualität seiner Produkte und Dienstleistungen sowie Verläßlichkeit und Ehrlichkeit in seinen Geschäftsbeziehungen sind Grundlagen für einen nachhaltigen Erfolg des Unternehmers.

Die Inanspruchnahme unternehmerische Freiheit setzt aber die Bereitschaft voraus, sich dem freien und fairen Wettbewerb zu stellen. Auch Unternehmer lassen sich nur allzu oft vom süßen Gift der Subventionen verführen und profitieren gerne von protektionistischen Maßnahmen. Jede Verzerrung des Wettbewerbs aber, die den Preismechanismus aushebelt und die Konkurrenz von Qualität, Schnelligkeit und Verläßlichkeit behindert, ist gesellschaftlich schädlich und unsozial, manchmal sogar asozial. Notwendig ist eine Rückbesinnung auf das, was den Kern der Sozialen Marktwirtschaft ausmacht und von Walter Eucken und Franz Böhm als „Wirtschaftsverfassung des Wettbewerbs“ bezeichnet wurde.

5. Die fünfte Verantwortung des Unternehmers gilt
Gesellschaft und Staat.


Die Investition von Kapital in ein Unternehmen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Schöpfung von Werten und die Erwirtschaftung von Einkommen für sich und seine Mitarbeiter sind ein unverzichtbarer Beitrag der Unternehmer für die Gesellschaft. Ein Unternehmen, das Arbeitsplätze bereitstellt, Werte schöpft und Einkommen erwirtschaftet, ist bereits die vorzüglichste Sozialbindung von Kapital. Erfolgreiche Unternehmen sind daher in einem doppelten Sinne „gewinnbringend“ und ein zentrales, konstitutives Element der Sozialen Marktwirtschaft.

Die unternehmerische Kultur von Freiheit und Verantwortung steht auch an der Wiege der Demokratie. Wirtschaftliche Unabhängigkeit befördert geistige und politische Unabhängigkeit, Freiheit im Denken und Souveränität im Handeln. Unternehmerische Freiheit und freiheitliche Demokratie bedingen einander, was sich durch alle Kontinente und Kulturen verfolgen lässt. Wer wirtschaftlich unabhängig ist, ist politisch mündig und lässt sich politische Willkür nicht gefallen.
Bundesdeutscher Rechtsstaat, europäische Wertegemeinschaft und Binnenmarkt sowie die internationalen Handels-, Rechts- und Sicherheitssysteme sind aus dieser freiheitlichen Tradition erwachsen. Sie sind wesentliche Faktoren für die Prosperität der Privatwirtschaft in einer arbeitsteilig eng verflochtenen Weltwirtschaft.
Die Erhebung von Steuern durch den Staat ist somit Teil einer freiheitlich verfassten Rechtsordnung, denn Steuern wären nicht erforderlich, wenn dem Staat bereits alles gehörte und die Wirtschaft vom Staat betrieben würde. Zur unternehmerischen Verantwortung wie zum Eigeninteresse des Unternehmen gehört also auch, den institutionellen Finanzbedarf des Staates anzuerkennen und einen Beitrag zu seiner Deckung zu leisten.
Unternehmer engagieren sich darüber hinaus fast ausnahmslos als Bürger in ihrem gesellschaftlichen und lokalen Umfeld. Ohne ihre Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen oder örtliche Vereine wäre viel soziales und ehrenamtliches Engagement nicht möglich. Oft sind die Unternehmer selbst über Jahrzehnte in eben diesen Organisationen und Vereinen ehrenamtlich tätig und bringen ihr Wissen und ihre vielfältigen Kontakte segensreich ein.
Immer stärker geht das persönliche Engagement der Unternehmer in längerfristige Kooperationen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Einrichtungen über, in die die Unternehmen vor allem ihre Kernkompetenzen einbringen. So entstehen Win-Win-Situationen zum gegenseitigenNutzen. Besonders ausgeprägt ist dies im Bildungsbereich, wo die unternehmerische Verantwortung bereits seit Jahrzehnten in der dualen Ausbildung manifest wird. Diese „Corporate Citizenship“ lässt sich aber nicht durch einen „aktivierenden Staat“ herbeiorganisieren. Die unternehmerische Initiative wird sich hier um so stärker „spontan“ in ihrer ganzen Vielzahl entfalten, je konsequenter durch Bürokratieabbau verschüttete Freiheitsräume wiedergewonnen werden.

6. Die sechste Verantwortung des Unternehmers gilt der Bewahrung der Schöpfung.

Die Teilhabe am Schöpfungshandeln Gottes impliziert die Bewahrung der Schöpfung und der natürlichen Lebensgrundlagen der Menschheit. Die immer effizientere Nutzung natürlicher Ressourcen ist daher eine zentrale unternehmerische Aufgabe.
Wie die Soziale Frage lässt sich die Ökologische Frage aber nicht mit staatlichem Dirigismus, sondern nur innerhalb einer konsequenten Wettbewerbsordnung lösen, in der die effiziente Ressourcennutzung zu einem Wettbewerbsvorteil wird.

Schlußbemerkung


In den 1950er Jahren stellten der BKU-Gründungsvorsitzende, Franz Greiß, und seine Mitstreiter fest, dass die Soziale Marktwirtschaft im Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit noch nicht angekommen war.

Dazu schrieb Greiß später: „Schlüsselfigur der Marktwirtschaft war der Unternehmer. Dieses wenig bekannte, manchmal beschimpfte Wesen, dessen Arbeit und Leistung für den wirtschaftlichen Erfolg und die Verbesserung des Lebensstandards aller zwar hingenommen, aber nicht gesehen und anerkannt wurde.“
Um das zu ändern, gründete Greiß als Präsident der IHK Köln im Herbst 1951 mit anderen Unternehmern den Verein „Die Waage“. Bis Ende 1953 brachte dieser die gewaltige Summe von 3,8 Millionen D-Mark auf. Mit dem Geld wurde eine flächendeckende Anzeigenkampagne in der Tagespresse sowie mit Kinowerbefilmen realisiert. Damit wurde viel in den Köpfen und Herzen der Menschen bewegt.
Heute sind wir wieder so weit, dass wir für die Soziale Marktwirtschaft werben müssen.
So zeigen aktuelle Umfragen, dass nur noch 13 Prozent der Bundesbürger die aktuellen Verhältnisse für gerecht halten (Allensbach Ende 2008). Und der Anteil derer, die vom Wirtschaftssystem in Deutschland eine gute Meinung haben, ist in den vergangenen Jahren dramatisch gesunken! (34 Prozent West, 21 % Ost)
Als politisch engagierte Unternehmer müssen wir daher jede Gelegenheit nutzen, die Vorzüge der Sozialen Marktwirtschaft wieder ins Bewusstsein zu bringen. Doch wir brauchen nicht nur Werbung für das System, sondern auch Reformen am System. Und wir müssen gerade jetzt daran erinnern, auf welchen Säulen unsere Soziale Marktwirtschaft steht. Hier erinnere ich gern an einen Ausspruch, den unser heutiger Papst im Jahr 1985 bei einem vom BKU mit oganisierten Symposium in Rom gehalten hat. „Die Marktregeln funktionieren nur dann, wenn ein moralischer Grundkonsens besteht und sie trägt“, sagte Joseph Kardinal Ratzinger damals.


[1] Pastoralkonstitution „Gaudium et Spes“ (Art. 25, Abs.1) des II. Vatikanischen Konzils

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Über Dött Marie-Luise 5 Artikel
Die CDU-Politikerin Marie-Luise Dött, geboren 1953, ist seit 1998 Mitglied des Deutschen Bundestages. Ab November 2005 fungiert sie als Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und als deren umweltpolitische Sprecherin. Seit 2001 ist sie Bundesvorsitzende des Bundes Katholischer Unternehmer und war ehemalige Kuratorin der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

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