Die Frage der Zugehörigkeit des Saargebietes stellte ein strittiges Problem der deutsch-französischen Beziehungen dar.Die französisch-saarländischen Konventionen von 1953, die nach dem Text der Präambel die Ausarbeitung eines europäischen Status für die Saar erleichtern sollten, verstärkten die Autonomie der Saarregierung, ohne die Wirtschaftsunion anzutasten. Während die französische Regierung die Anerkennung dieser Regelung als Voraussetzung für die Ratifizierung des EVG-Vertrages erklärte, wies die Bundesregierung darauf hin, dass die freie Meinungsbildung und insbesondere freie Wahlen im Saargebiet nicht gewährleistet seien und dass die Saarfrage eine Frage der deutschen Grenzen sei und deshalb einer friedensvertraglichen Regelung vorbehalten bleiben müsse. Die Saarfrage wuchs sich in der Folgezeit zum europäischen Problem aus.
Das Jahr 1954: Grundlagefür die Pariser Verträge
Finanzen
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