Das Jahr 1954: Grundlage für die Pariser Verträge

Die Frage der Zugehörigkeit des Saargebietes stellte ein strittiges Problem der deutsch-französischen Beziehungen dar.[1] Die französisch-saarländischen Konventionen von 1953, die nach dem Text der Präambel die Ausarbeitung eines europäischen Status für die Saar erleichtern sollten, verstärkten die Autonomie der Saarregierung, ohne die Wirtschaftsunion anzutasten. Während die französische Regierung die Anerkennung dieser Regelung als Voraussetzung für die Ratifizierung des EVG-Vertrages erklärte, wies die Bundesregierung darauf hin, dass die freie Meinungsbildung und insbesondere freie Wahlen im Saargebiet nicht gewährleistet seien und dass die Saarfrage eine Frage der deutschen Grenzen sei und deshalb einer friedensvertraglichen Regelung vorbehalten bleiben müsse. Die Saarfrage wuchs sich in der Folgezeit zum europäischen Problem aus.
Ein bedeutsamer Lösungsvorschlag kam von dem niederländischen Delegierten van Naters. Er legte im September 1953 einen Plan zur Europäisierung des Saargebietes vor, nach dem die auswärtigen Angelegenheiten und die Verteidigung in die Hände eines dem Europarat verantwortlichen europäischen Kommissars gelegt, die französisch-saarländischen Wirtschaftskonventionen durch ein Abkommen über die wirtschaftliche Zusammenarbeit ersetzt und die neue Verfassung einer Volksabstimmung unterworfen werden sollten. Sowohl französischer- als auch deutscherseits gab es noch viele Einwände, so dass langwierige Verhandlungen folgten. Trotzdem enthielt der van-Naters-Plan die Voraussetzungen für eine spätere Lösung, da er die freie Willensäußerung der Bevölkerung des Saarlandes über ihre eigene Zukunft vorsah.
Ende August 1954 wurde in der französischen Nationalversammlung der EVG-Vertrag mit 319 gegen 264 Stimmen bei 12 Enthaltungen abgelehnt. Als Gründe wurden genannt: Die von Frankreich geforderten zusätzlichen Bedingungen – Regelung der Saarfrage und Bindung Großbritanniens an die EVG – seien bislang nicht erfüllt. Der Vertrag würde außerdem die Souveränität und Unabhängigkeit Frankreichs vermindern, während Deutschlands Souveränität gestärkt würde. Das souveräne Deutschland bekäme die Möglichkeit, mit der Sowjetunion zu verhandeln, während es gerade Frankreichs Aufgabe wäre, mit der Sowjetunion eine Zusammenarbeit abzuschließen. Die Furcht einer erneuten Remilitarisierung des postfaschistischen Deutschlands so kurz nach dem Ende des 2. Weltkrieges prägte auch das Misstrauen der Parlamentarier_innen.
Am 31.8.1954, ein Tag nach der Abstimmung in Paris, wurde im britischen Kabinett eine Konferenz der sechs EVG-Staaten mit Großbritannien und den USA erwogen, um über einen deutschen Wehrbeitrag in anderer Form zu beraten. Nachdem der britische Außenminister Eden Mitte September in den Hauptstädten der EVG-Staaten Vorbesprechungen abgehalten hatte, konnte vom 28.9-3.10 eine Neunmächtekonferenz in London stattfinden, auf der eine Reihe bedeutsamer Beschlüsse gefasst wurden.[2]
1.Das Besatzungsregime in der BRD sollte aufgehoben und die Alliierte Hohe Kommission abgeschafft werden, ohne dass diese Maßnahmen unbedingt an den Zeitraum des Inkrafttretens von Abmachungen über einen deutschen Wehrbeitrag gebunden wären.
2.Die BRD und Italien sollten dem Brüsseler Pakt vom 17.3.1948 beitreten, in dem sich die Beneluxstaaten, Großbritannien und Frankreich zu gegenseitigem Beistand im Falle eines Angriffs verpflichtet hatten. Zeitgleich sollte der Pakt als Westeuropäische Union eine neue Struktur erhalten.
3.Die USA und Großbritannien sicherten eine weitere Stationierung von Streitkräften auf dem europäischen Kontinent zur gemeinsamen Verteidigung zu.
4.Die BRD sollte in die NATO aufgenommen werden.
5.Die BRD erklärte, dass sie sich an den defensiven Charakter der NATO und des Brüsseler Paktes gebunden betrachte und eine Wiedervereinigung oder eine Änderung ihrer Grenzen nicht mit gewaltsamen Mitteln trachte.
6.Die USA, Großbritannien und Frankreich erklärten, dass sie die Bundesregierung allein als rechtmäßige deutsche Regierung betrachteten und dass eine friedensvertragliche Regelung für Gesamtdeutschland, die Wiedervereinigung und der Schutz Berlins grundsätzlich Ziele ihrer Politik seien

Nach einer Debatte über diese Beschlüsse sprach die französische Nationalversammlung dem Ministerpräsidenten Mendes-France mit 350 gegen 113 Stimmen bei 152 Enthaltungen das Vertrauen aus. Damit war deutlich, dass die Hemmnisse, an denen der EVG-Vertrag gescheitert war, den neuen Regelungen nicht im Weg stehen würden. Allerdings wurde von den französischen Parlamentarier_innen die Forderung erhoben, dass eine Lösung der Saarfrage in die Reihe der neuen Abmachungen einbezogen werden müsse.
Die Beteiligung der BRD und Italiens an der durch Änderung und Ergänzung des Brüsseler Paktes neu gestalteten Westeuropäischen Union (WEU)[3] war ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Vertragswerkes. Hierin lag das entscheidende Moment für die Überwindung der französischen Vorbehalte gegen eine deutsche Remilitarisierung im Rahmen der NATO. Charakteristisch war, dass sich der eigentliche Zweck der WEU klar von dem des Brüsseler Paktes unterschied. 1948 hatten sich Großbritannien, Frankreich und die Beneluxstaaten zu gegenseitiger wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Zusammenarbeit verpflichtet und kollektive Selbstverteidigung im Falle eines deutschen Angriffs versprochen. Jetzt wurde dasjenige Land, vor dem man sich sechs Jahre vorher noch hatte schützen wollen, selbst Vertragspartner. Während der Brüsseler Pakt noch vom Geist des 2. Weltkrieges her bestimmt war, resultierte die WEU aus der ganz anders gearteten Situation des sich immer weiter zuspitzenden Kalten Krieges.
Die WEU trat an die Stelle der EVG, indem sie „die Einheit Europas fördern und seine fortschreitende Integrierung unterstützen“ sollte.[4] Die Mitgliedsstaaten der neuen Gemeinschaft deckten sich mit denen der EVG, nur dass auch Großbritannien jetzt beteiligt war. In militärischer Hinsicht sah der WEU-Vertrag eine enge Zusammenarbeit mit den Organen der NATO vor. Den französischen Befürchtungen, dass Westdeutschland durch die Remilitarisierung zu viel Macht gewinnen könnte, wurde dadurch begegnet, dass sich die BRD als einziger Vertragspartner verpflichtete, auf ihrem Gebiet keine atomaren, biologischen und chemischen Waffen (Abc-Waffen) herzustellen. Ein Rüstungskontrollamt bekam das Recht, Produktionsanlagen, Depots und Streitkräfte zu inspizieren. Die bereits in einem Sonderabkommen zum EVG-Vertrag festgesetzten Höchstgrenzen für Gesamtstärke und Anzahl der Verbände in Friedenszeiten wurden beibehalten. Die BRD durfte insgesamt Streitkräfte bis zu 500.000 Personen aufstellen.[5]
Der vorgesehene Beitritt der BRD zur NATO steckte den neuen Rahmen für den deutschen Verteidigungsbeitrag ab. Im Regelfall waren die NATO-Streitkräfte auf den Stufen der Armee und der Armeegruppe integriert. Deutsche Kontingente sollten also dem NATO-Oberbefehlshaber unterstellt werden.
Das Vertragswerk wurde schließlich ergänzt durch den Abschluss eines deutsch-französischen Sonderabkommens, das die lange Kontroverse über das Saargebiet beenden sollte. Für das Saargebiet wurde „im Rahmen der WEU ein europäisches Statut“ ins Auge gefasst, das durch eine Volksabstimmung gebilligt werden musste.[6] Landesverteidigung und auswärtige Angelegenheiten sollten in den Händen eines dem Rat der WEU verantwortlichen europäischen Kommissars liegen, auf allen anderen Gebieten war eine Selbstverwaltung vorgesehen. Für die Volksabstimmung erhielten alle politischen Parteien, Vereine, Zeitungen und öffentlichen Versammlungen Genehmigungsfreiheit. Diese Regelung entsprach etwa dem van-Naters-Plan von 1953.
Nach der Unterzeichnung aller Verträge begann abermals das Ringen um die Ratifizierung. Obwohl dabei erneut erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden waren, konnte dieser Vorgang innerhalb eines halben Jahres abgeschlossen werden. Die französische Nationalversammlung stimmte der Ratifizierung am 30.12.1954, der Rat der Republik am 27.3.1955 zu. Vom Bundestag wurde das Vertragswerk am 27.2.1955 gebilligt. Dabei stimmten die CDU/CSU- und die DP-Fraktion nahezu geschlossen mit Ja, während die FDP-, und die BHE-Fraktion das Saarabkommen in der Mehrheit ablehnten und die SPD-Fraktion geschlossen gegen alle Verträge stimmte. Die SPD begründete ihre grundsätzlich ablehnende Haltung damit, dass durch die Pariser Verträge die Wiedervereinigung, das oberste Ziel der deutschen Politik, unmöglich gemacht werden könnte. Sie forderte deshalb eine Aussetzung des Beitritts zur NATO und zur WEU, bis erneute Wiedervereinigungsverhandlungen ergebnislos bleiben würden.
Während der Ratifizierungsperiode unternahmen die osteuropäischen sozialistischen Staaten nochmal alle Anstrengungen, um die Remilitarisierung Deutschlands zu verhindern. Auf einer Konferenz in Moskau Ende 1954 forderten sie die Westmächte zum Verzicht auf die Londoner und Pariser Beschlüsse auf, die sie als „Haupthindernis für eine Wiedervereinigung Deutschlands auf friedlicher und demokratischer Grundlage“ bezeichneten, und verlangten erneut ein System kollektiver Sicherheit für Europa.[7]
In der Bundesrepublik wurden auch Stimmen laut, die sich für weitere Verhandlungen mit der Sowjetunion aussprachen.[8] Am 29.1.1955 fanden sich in der Frankfurter Paulskirche rund tausend Menschen verschiedener Parteirichtungen und Weltanschauungen zusammen, um gegen die Zustimmung zu den Pariser Verträgen zu protestieren. Prominente Vertreter_innen der Wissenschaft und des öffentlichen Lebens wie der Soziologe Alfred Weber, der DGB-Vorsitzende Georg Reuter, der Theologe Helmut Gollwitzer, der ehemalige Innenminister Gustav Heinemann und der SPD-Vorsitzende Erich Ollenhauer forderten eine Revision der westdeutschen Politik, damit aus ihrer Sicht die westdeutsche Teilung nicht auf absehbare Zeit stabilisiert würde. Die sich ausbreitende pazifistische Bewegung befürchtete, dass Deutschland bei einer Eskalation des Kalten Krieges zwischen den Machtblöcken gleichsam zerrieben werde, sondern wollte auch vermeiden, dass der gerade besiegte deutsche Militarismus wieder auflebte.In einem „Deutschen Manifest“ verlangte die Versammlung Viermächtevereinbarungen zur Wiedervereinigung vor dem weiteren Ausbau der militärischen Blockbildung. Diese Forderungen blieben jedoch ergebnislos.
Bei der Annahme des Vertragswerkes im Bundestag stimmten alle Fraktionen zugleich einer Entschließung über die deutsche Einheit zu. Darin wurde die Wiedervereinigung als vordringliche Aufgabe der deutschen Politik bezeichnet. Weiterhin wurde die Verpflichtung der Westmächte, das gleiche Ziel zu verfolgen, betont und Verhandlungen der Großmächte über freie Wahlen, Wiedervereinigung und Friedensvertrag gefordert und die Einrichtung einer ständigen Kommission der Westmächte und der Bundesrepublik zur Erörterung aller sich bietenden Gelegenheiten für die Wiedervereinigung und zur Vorbereitung von Verhandlungen empfohlen.
Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden am 5.5.1955 traten die Pariser Verträge in Kraft.[9] Die Alliierte Hohe Kommission löste sich auf. Am gleichen Tag gab die Alliierte Kommandantur in Berlin eine Erklärung ab, durch die die Rechte der Alliierten in den drei Westsektoren der Stadt eingeschränkt wurden. Am 9.5 trat die BRD der NATO bei. Die Ersetzung der EVG durch den Beitritt der Bundesrepublik zur WEU und NATO erfüllte wohl ungeschmälert das Streben nach stärkerer Verteidigungsmöglichkeit und größerer Sicherheit des Westens, die mit der EVG verbundene Europakonzeption aber hatte durch die Ersatzlösung einen erheblichen Rückschlag erlitten. Eine bedeutsame Station auf dem Wege zur transnationalen Integration war nicht erreicht und damit die politische Gemeinschaft Westeuropas in weite Ferne gerückt.
Nicht nur für die BRD, sondern auch für ganz Europa und die Welt war das Jahr 1955 ein Wendepunkt. Aus den Pariser Verträgen ergaben sich mancherlei Konsequenzen und Neuansätze. Nachdem der Westen eine gemeinsame Konzeption gefunden hatte, machte er sich daran, diese zu verwirklichen. Die folgenden Jahre waren dem Ausbau seiner Position gewidmet. Die Politik der Stärke war vorrangiges Prinzip, sie wurde beharrlich weiterverfolgt. Für die osteuropäischen sozialistischen Staaten war jetzt die Zeit des Reagierens gekommen. Die Entscheidungen des Westens führten zu neuen Überlegungen und Maßnahmen.[10] Die erste Antwort der Sowjetunion auf die Pariser Verträge war die Annullierung des britisch-sowjetischen Beistandsvertrages vom 26.5.1942 und des französisch-sowjetischen Beistandsvertrages vom 10.12.1944. Die zweite Gegenmaßnahme erfolgte eine Woche später. In Warschau unterzeichneten Vertreter von acht Staaten (die Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Albanien und die DDR) ihrerseits einen Regionalpakt, der den gegenseitigen militärischen Beistand im Falle eines Angriffs und die Bildung eines gemeinsamen Oberkommandos vorsah. Der Sitz dieses Oberkommandos wurde Moskau. Durch den Warschauer Pakt erhielten die osteuropäischen sozialistischen Staaten eine noch größere Geschlossenheit.


[1] Creuzberger, S.: Westintegration und Neue Ostpolitik. Die Außenpolitik der Bonner Republik, Berlin 2009, S. 48
[2] Thränhardt, D.: Geschichte der Bundesrepublik Deutschland 1949–1990, Darmstadt 1997, S. 83f
[3] Siehe dazu neben den Selbstdarstellungen Varwick, J: Sicherheit und Integration in Europa. Zur Renaissance der Westeuropäischen Union, Opladen 1998
[4] Doering-Manteuffel, A.: Die Bundesrepublik Deutschland in der Ära Adenauer: Außenpolitik und innere Entwicklung 1949–1963, Darmstadt 1988, S. 104
[5] Ebd., S. 109
[6] Varwick, Sicherheit und Integration in Europa. Zur Renaissance der Westeuropäischen Union, a.a.O., S. 64
[7] Hochscheid, E.: Die Sowjetunion nach dem 2. Weltkrieg, München 1998, S. 46
[8] Noack, P.: Deutschland von 1945-1960. Ein Abriß der Innen- und Außenpolitik, 2. Auflage, München 1987, S. 145
[9] Ebd., S. 176
[10] Hochscheid, Die Sowjetunion nach dem 2. Weltkrieg, a.a.O., S. 86f

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Über Michael Lausberg 543 Artikel
Dr. phil. Michael Lausberg, studierte Philosophie, Mittlere und Neuere Geschichte an den Universitäten Köln, Aachen und Amsterdam. Derzeit promoviert er sich mit dem Thema „Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen 1946-1971“. Er schrieb u. a. Monographien zu Kurt Hahn, zu den Hugenotten, zu Bakunin und zu Kant. Zuletzt erschien „DDR 1946-1961“ im tecum-Verlag.

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