„Postenaffäre der Ramelow-Regierung muss aufgeklärt werden“

CDU-Fraktion und FDP beantragen Untersuchungsausschuss

deutschland fahne flagge bundesland thüringen, Quelle: jorono, Pixabay License Freie kommerzielle Nutzung Kein Bildnachweis nötig
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Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag und die parlamentarische Gruppe der FDP haben einen Untersuchungsausschuss zur Postenaffäre der Ramelow-Regierung angekündigt. Dieser könnte in einem Sonderplenum am 10. Mai eingesetzt werden. Den am heutigen Donnerstag eingereichten Antrag begründete der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, mit dem vom Thüringer Rechnungshof festgestellten Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretären und Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei. „Wer übernimmt Verantwortung? Bislang haben wir nur gehört, was die Ramelow-Regierung künftig besser machen will. Abgesehen von ein bisschen ‚Akten-Geschlamper‘ verweigert sie jedoch weiter jedes Schuldeingeständnis. Darüber hinaus wird der Teil des Prüfberichts, der sich der Leitungsebene in den Ministerien widmet, weiter im stillen Kämmerlein versteckt“, erklärte Bühl. „Die Ramelow-Regierung hat lange genug gemauert. Nur ein Untersuchungsausschuss mit seinem Recht, von strafprozessualen Zwangsmitteln Gebrauch zu machen, bietet jetzt noch die Möglichkeit für eine vollständige Aufklärung“, so der CDU-Politiker weiter.

„Mit dem Untersuchungsausschuss wollen wir mögliche Versäumnisse, Fehleinschätzungen und Fehlverhalten der Ramelow-Regierung bei der Ernennung, Einstellung und Besetzung von Staatssekretären und Stellen von persönlichen Mitarbeitern untersuchen“, ergänzt der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Schard, das Ziel dieses parlamentarischen Schritts. Konkret geht es dabei um Verstöße gegen das grundgesetzlich verbriefte Prinzip der Bestenauslese und die Beachtung der einschlägigen beamten-, laufbahn-, tarif-, haushalts- und arbeitsrechtlichen Regelungen. „Auch die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit wollen wir in den Fokus rücken“, verwies Schard auf die im Raum stehenden Vorwürfe, dass die Ramelow-Regierung systematisch Mitarbeiter mit einem höheren Gehalt als eigentlich zulässig eingestellt hat. „Die Thüringer Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass mit ihrem Steuergeld das bestmögliche Personal eingestellt wird“, so Schard.

Der Untersuchungszeitraum bezieht sich auf die Zeit nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im Thüringer Beamten- und Laufbahnrecht am 1. Januar 2015. Seither muss bei Neueinstellungen in den Staatsdienst über den sogenannten „individuellen fiktiven Werdegang“ nachgewiesen werden, dass die Betreffenden einen beruflichen Erfahrungshintergrund haben, die eine Eingruppierung in ein Spitzenamt rechtfertigt. Es sollen alle Stellenbesetzungen in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatkanzlei geprüft werden, die seit Inkrafttreten der neuen Gesetzeslage vollzogen wurden. Damit soll der Untersuchungszeitraum über den des Rechnungshofes hinausgehen, der nur bis zum 30. Juni 2020 geprüft hat. Unter Beachtung der jeweils geltenden Rechtslage soll außerdem untersucht werden, wie sich das Handeln der vom 30. Oktober 2009 bis zum 31. Dezember 2014 amtierenden Landesregierungen von dem im Untersuchungszeitraum unterscheidet.

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